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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Carl Johnson am 11. Juli 2023, 20:36:58

Titel: Erneuter Umzug nach §26BföV und dessen Abrechnung
Beitrag von: Carl Johnson am 11. Juli 2023, 20:36:58
Hallo zusammen,

ich wende mich an das Forum, da mein zuständiger BfD Berater telefonisch fast nie zu erreichen ist und anscheinend nur auf die Mails antwortet, auf die er gerade Lust hat. Daher hoffe ich hier ein paar hilfreiche Informationen zu finden.

Zum Thema.

Ich bin vergangenes Jahr nach §26BföV umgezogen. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Soldat, da meine BfD Maßnahme bereits während der Dienstzeit begonnen hatte.
Der Umzug wurde damals über das Travelmanagement abgerechnet.

Nachdem ich die Maßnahme abgebrochen habe und nun nicht mehr Soldat bin, habe ich die Förderung einer neuen Maßnahme beantragt und auch die Förderzusage erhalten. Da mir erneut für diese Maßnahme Trennungsgeld zusteht, bestand eine meiner Fragen darin, ob dann auch ein erneuter Umzug nach §26BFöV durchgeführt werden kann. Mein BfD Berater war der Meinung, dass dies eigentlich möglich sein sollte und er nichts von einer Höchstgrenze an Umzügen wisse. Jedoch hat er sich zur Sicherheit nochmal bei der Stelle erkundigt, welche den Antrag auf Zuschuss UKV am Ende bearbeitet. Leider erhielt er keine eindeutige Aussage, da ich anscheinend der erste Soldat in der Geschichte der Bundeswehr bin, der eine Maßnahme abgebrochen hat und nun einen erneuten Umzug für eine neue Maßnahme durchführen möchte.

Jetzt habe ich den Antrag auf Zuschuss Mitte Juni abgegeben und gestern nach telefonischer Nachfrage bei der Abrechnungsstelle des BfD erfahren, dass der Antrag heute bearbeitet werden soll und dann weiter geht an das BaPersBw. Also alles mit gewohnter "Deutschlandgeschwindigkeit" (Ist ja nicht so, dass ich so langsam mal die Zusage brauche um dem Umzugsunternehmen die Auftragsbestätigung zu geben). Naja sei es drum.

Die Frage ist nun, hat jemand Erfahrung mit dieser Situation und kann mir eine Aussage darüber geben ob irgendwas gegen einen erneuten Zuschuss zur UKV und damit einer Erstattung des Umzugs spricht?

Und als zweite Frage, welche noch offen ist. Damals musste ich das Angebot des Umzugsunternehmens beim TM zur Prüfung einreichen und die Abrechnung ging dann auch über das TM. Anscheinend ist dies für diesen Umzug jedoch nicht mehr zuständig, da ich kein Soldat mehr bin.
Wie und wo muss ich denn jetzt diesen zweiten Umzug abrechnen, falls ich endlich die Zusage des Zuschusses bekomme?
Titel: Antw:Erneuter Umzug nach §26BföV und dessen Abrechnung
Beitrag von: LwPersFw am 12. Juli 2023, 10:04:27
Da es sich beim § 26 BFöV nur um einen Zuschuss handelt, der aus den für die jeweilige Maßnahme zustehenden TG/Reisekosten besteht, gibt es keine Begrenzung.

"Der Zuschuss wird begrenzt auf den Betrag, der an Trennungsauslagen nach § 23 eingespart wird."

Oder anders ausgedrückt, solange Ansprüche nach § 23 bestehen, kann der § 26 genutzt werden.


Im Antragsformular wird als zuständige Abrechnungsstelle Landsberg am Lech benannt:

"Empfohlen wird, vor dem Umzug, Kontakt zum zuständigen Abrechnungsteam Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) in Landsberg am Lech unter 90-6500-1708 oder unter 08191-911-1708 aufzunehmen."