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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mathuilla am 16. Juli 2023, 16:54:57

Titel: Personalakte was steht da so drin?
Beitrag von: Mathuilla am 16. Juli 2023, 16:54:57
Hallo,

mir ist aufgefallen, dass man bei vielen Bewerbungen im öffentlichen Dienst seine Personalakte der Bundeswehr angegeben muss, kann mir jemand erklären was Inhalte der Personalakte sind.

Danke
Titel: Antw:Personalakte was steht da so drin?
Beitrag von: Mathuilla am 16. Juli 2023, 17:07:54
Geht insbesondere um BZR Auszüge oder Rechtsberaterstellungnahmen etc. Danke
Titel: Antw:Personalakte was steht da so drin?
Beitrag von: Ralf am 16. Juli 2023, 19:30:52
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72427.msg743045.html#msg743045
Wollen wir das Thema Vorstrafen denn hier weiterführen?
Du hast doch für dich festgestellt, dass der Bewerbungsbogen rechtswidrig ist und bei einer Behörde anzufangen, die rechtswidrige Dinge einfordert, kommt doch bestimmt nicht in Frage.
Und du willst erst deinen BA machen, also sist die Frage doch für dich nun nicht wirklich relevant.
Sowohl Führungszeugnis, BZR-Auszüge und nicht getilgte Disziplinarmaßnahmen sind dort enthalten.
Titel: Antw:Personalakte was steht da so drin?
Beitrag von: Mathuilla am 16. Juli 2023, 23:00:24
Es ist ja gerichtsfest bestätigt und auch mehrmals durch den Wehrbeauftragten gerügt worden, dass der Vorgängerfragebogen schon rechtswidrig war, also warum arbeitest du noch für die Bundeswehr? Jetzt mal ohne Sarkasmus, meine Frage ist ob dann durch die Personalakte auch niedrige Behörden, bei denen ich später hypothetisch arbeiten könnte einen BZR Auszug bekommen
Titel: Antw:Personalakte was steht da so drin?
Beitrag von: wolverine am 16. Juli 2023, 23:37:11
Bekommt die nicht schon nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG Kenntnis?
Titel: Antw:Personalakte was steht da so drin?
Beitrag von: Mathuilla am 17. Juli 2023, 01:25:47
Nein, § 52 BZRG bezieht sich auf die Verwertung von getilgten Verurteilungen.

Getilgte Verurteilungen können zbs aus alten Lebensläufen (mit Haftaufenthalt), Medienberichten, Informationen Dritter, Erklärung des Verurteilten oder polizeilichen Datenbanken bekannt werden, es gibt aber logischerweise kein Auskunftsverfahren o.ä. für getilgte Verurteilungen (zumindest nicht im BZR ob es da noch irgendwelche geheimdienstlichen Schattenregister gibt weiß ich nicht)

Im Regelfall reicht für eine Verbeamtung ja auch ein behördliches Führungszeugnis aus und so ist es für den Großteil aller Behörden auch gewollt.
Titel: Antw:Personalakte was steht da so drin?
Beitrag von: Mathuilla am 17. Juli 2023, 01:28:26
vollständige Register Einsicht findet sich nur im BZRG § 41 zu den genannten Gründen.
Titel: Antw:Personalakte was steht da so drin?
Beitrag von: Ralf am 17. Juli 2023, 05:56:10
ZitatEs ist ja gerichtsfest bestätigt und auch mehrmals durch den Wehrbeauftragten gerügt worden, dass der Vorgängerfragebogen schon rechtswidrig war, also warum arbeitest du noch für die Bundeswehr?
Wenn relevante Gerichte feststellen, dass etwas nicht justiziabel ist, wird das geändert und wo steht, dass der aktuelle Bogen gegen geltendes Recht verstößt und was die WB sagt, hat keine Relevanz. Ich komme mir hier vor wie bei der Impfdiskussion.  ::)
Zitatmeine Frage ist ob dann durch die Personalakte auch niedrige Behörden, bei denen ich später hypothetisch arbeiten könnte einen BZR Auszug bekommen
Das ist doch keine Frage der Bundeswehr, sondern der Behörden, was die ggf. anfordern, zumindest für die Bw-Beamtinnen und Beamten wird ein unbeschränkter BZR-Auszug für die höhere Lfb eingefordert. Wenn andere Behörden die Grundakte anfordern, bekommen sie den Inhalt zu sehen.
ZitatSowohl Führungszeugnis, BZR-Auszüge und nicht getilgte Disziplinarmaßnahmen sind dort enthalten.
Und dann kommt es noch darauf an, was man macht. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 SÜG holt der MAD anlässlich jeglicher Sicherheitsüberprüfungen eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Dazu ist der MAD gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 3 BZRG berechtigt.
Steh dazu, was du gemacht hast und gut ist. Immer dieses verzweifelte Suchen nach Schlupflöcher, diese Energie hättest du "damals" aufbringen sollen und dir überlegen, ob du gegen Gesetze verstößt. Suche dir bitte ein an anderes Forum für deine Theorien, weitere Threads dahingehend werden gelöscht.
Viel Erfolg.