Hallo zusammen,
ich hab folgende Frage.
Jedem Soldaten stehen 180 min Dienstsport zu, wenn ich das richtig verstehe. Mit Pause, arbeite ich am Tag 9:15 Std, wenn mein Dienst um 6:00 Uhr anfängt, muss ich bis 15:15 arbeiten.
Wenn ich, es erst schaffe um 14:30 mit dem Dienstsport anzufangen, darf ich dann länger als meine Dienstzeit Sport treiben und das dann als Überstunden aufschreiben?
In den Vorschriften finde ich es nicht genau.
Über eine Antwort, wäre ich dankbar
Wenn es auf dem Dienstplan steht und / oder vom DV für Dich angeordnet ist - dann ja.
Wenn es außerhalb der Rahmendienstzeit ist und die Anordnung für Dich fehlt - nein.
(Die 180 Minuten Sport pro Woche sind kein individueller Anspruch / Recht des einzelnen Soldaten, sondern eine generelle Vorgabe für die Dienstplanung - so zumindest mein Verständnis).
Hast du Gleitzeit? So klingt dein Post.
Dann buchst du natürlich erst nach dem Sport aus.
Es sei denn natürlich, um 6:00 darfst du zwar einbuchen, hast aber noch keine Arbeit, die du da machen könntest. Dann müsstest du später anfangen und könntest auch, wenn du später aufhörst, innerhalb deiner 41 Wochenstunden Sport machen.
Falls du keine Gleitzeit hast:
Dafür wird es hoffentlich einen Dienstplan geben. Sport ist dabei einzuplanen, verantwortlich ist dein Einheitsführer.
Hab Gleitzeit, ging mir nur drum, wenn ich so viel zutun habe und dann erst später anfange mit Sport, ob es dann als Überstunden geht.
ZitatDann buchst du natürlich erst nach dem Sport aus.
Das würde ich so pauschal nicht annehmen.
Ich kenne das aus meiner alten Dienststelle so, dass dieses entweder in der Arbeitszeitverordnung oder in der Geschäftsordnung festgelegt ist. Dort stand eindeutig drin, wie damit zu verfahren ist, wenn man nicht dienstlich bereitgestellte Sportmöglichkeiten, betrifft ja auch den Versicherungsschutz (u.U. auch mit einem anderen End- als Anfangsort) in Anspruch nimmt.
Vielleicht findet sich bei euch ein Hinweis? Ansonsten den DV fragen.