Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Ethereum am 30. Juli 2023, 20:20:27

Titel: Fremdrechnung BwBm
Beitrag von: Ethereum am 30. Juli 2023, 20:20:27
Schönen guten Abend,

hatte hier schon jemand ,,Probleme" bei de Einreichung von Fremdrechnungen von SportScheck? Also zwecks Erstattung meine ich.
Da ich immer den selben Typ Laufschuhe nehme und bei SportScheck knapp 50€ im Vergleich zur BwBm spare, würde ich lieber dort zugreifen.
Titel: Antw:Fremdrechnung BwBm
Beitrag von: LwPersFw am 08. August 2023, 07:56:00
"Der Bekleidungszuschuss dient ausschließlich der Beschaffung ... der selbst zu beschaffenden und vorzuhaltenden Bekleidungsartikel.

Die Bekleidung kann bei der Bw Bekleidungsmanagement GmbH (BwBM) oder bei jedem anderen Anbieter gekauft werden.

In diesem Fall werden der BwBM zur Begleichung vorgelegte Fremdrechnungen angewiesen, wenn deren Summe 20,00 € (Bagatellgrenze) übersteigt.

Grundsätzlich wird dafür eine gerichtlich bestätigte Bearbeitungsgebühr von zurzeit 9,50 €/Einreichung erhoben.

Diese Bearbeitungsgebühr entfällt, falls Artikel einer Produktgruppe zur Begleichung eingereicht werden, bei denen die BwBM kein Warenangebot bereithält.

Die Fremdrechnungen werden nur innerhalb eines Jahres ab dem Rechnungsdatum erstattet. Die Erstattung einer Fremdrechnung ist darüber hinaus
nur bei ausreichendem Guthaben auf dem Treuhandkonto möglich. Sollte das Guthaben nicht voll ausreichen, wird nur ein Teilbetrag erstattet.
Die Erstattung des Restbetrages kann nur dann erfolgen, wenn das Treuhandkonto wieder eine ausreichende Deckung aufweist.

Bei den eingereichten Belegen muss es sich zweifelsfrei um von der jeweiligen Soldatin / dem jeweiligen Soldaten zu beschaffende und
vorzuhaltende Artikel (vgl. dazu die Auflistungen und Artikelbezeichnungen in dieser Broschüre) handeln.
Dies ist durch Vorlage einer eindeutigen Rechnung nachzuweisen. Da die Bekleidungszuschüsse personengebunden sind, muss die
Originalrechnung (oder elektronisch/ eingescannt) mit Zahlungsnachweis (Quittung, Bon, Kontoauszug) vom Kontoinhaber bzw. von der
Kontoinhaberin selbst eingereicht werden.

Weitere Einzelheiten zum Abrechnungsverfahren bei Vorlage von Fremdrechnungen können auf der Internet-Seite der BwBM unter www.bwbm.de eingesehen werden."


Stand: 07/2022


Wird dies alles eingehalten ... sollte es keine Probleme geben...