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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: FaPa am 04. August 2023, 14:10:23

Titel: Berechnung Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: FaPa am 04. August 2023, 14:10:23
Hallo zusammen, ich benötige bitte Hilfe bei der Berechnung bzw. eine Info, ob ich richtig gerechnet habe. Ich bin in Besoldungsgruppe A2 Stufe 2. Also 3083,32€ brutto. Die Übergangsgebührnisse müssten dann 75% davon sein, also 2312,49€ mal 0,9901, also 2289,59€ brutto. Das wird dann, in Steuerklasse 6 (wenn ich mich dazu entscheide, die Steuerklasse zu nehmen) versteuert und netto müsste ich dann 1327,56 bekommen.. oder?

Übergangsbeihilfe sind als SaZ4 das 4-fache, also 4 × 3083,32€ = 12333,28€ brutto sein. Wird das dann auch in Steuerklasse 6 versteuert?

Danke im voraus.
Titel: Antw:Berechnung Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: KlausP am 04. August 2023, 14:16:34
Seit 2019 Soldat und BesGr A2? Seltsam ...
Titel: Antw:Berechnung Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: FaPa am 04. August 2023, 14:19:25
Danke dafür, Tippfehler..

Ich meine A9, Stufe 2.
Titel: Antw:Berechnung Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: didi62 am 07. August 2023, 13:59:09
Zitat von: FaPa am 04. August 2023, 14:10:23
Hallo zusammen, ich benötige bitte Hilfe bei der Berechnung bzw. eine Info, ob ich richtig gerechnet habe. Ich bin in Besoldungsgruppe A2 Stufe 2. Also 3083,32€ brutto. Die Übergangsgebührnisse müssten dann 75% davon sein, also 2312,49€ mal 0,9901, also 2289,59€ brutto. Das wird dann, in Steuerklasse 6 (wenn ich mich dazu entscheide, die Steuerklasse zu nehmen) versteuert und netto müsste ich dann 1327,56 bekommen.. oder?

Übergangsbeihilfe sind als SaZ4 das 4-fache, also 4 × 3083,32€ = 12333,28€ brutto sein. Wird das dann auch in Steuerklasse 6 versteuert?

Danke im voraus.

Umgekehrt: 3.083,32 € brutto * 0,9901 = 3.052,80 € * 75% = 2.289,60 €

Die Übergangsbeihilfe wird, vorausgestzt die Entlassungsmaßnahme wird zeitgerecht eingepflegt, nach der Steuerklasse versteuert die am Entlassungstag gültig ist.
Titel: Antw:Berechnung Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: FaPa am 08. August 2023, 20:38:45
Danke für die Antwort.

Bei der Übergangsbeihilfe käme ich dann auf 7041€ gerundet in Steuerklasse 1
Ist die Berechnung denn soweit richtig?
Titel: Antw:Berechnung Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: didi62 am 08. August 2023, 22:46:39
Zitat von: FaPa am 08. August 2023, 20:38:45
Danke für die Antwort.

Bei der Übergangsbeihilfe käme ich dann auf 7041€ gerundet in Steuerklasse 1
Ist die Berechnung denn soweit richtig?

Da Übergangsbeihilfen als sonstiger Bezug für mehrere Kalenderjahre nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert werden, ist eine Berechnung aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Eine endgültige Berechnung kann nur durch Finanzamt nach Jahresabschluss erfolgen.
Titel: Antw:Berechnung Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: LwPersFw am 09. August 2023, 06:19:13
Und bzgl. der Steuerklasse diesen Hinweis @didi62's aus einem anderen Thema beachten !

Denn mit dem Eingeben der Entlassungsmaßnahme in PersWiSys wird die Steuerklasse automatisch auf 6 gesetzt !

Der PersBearb hat nichts mit der Steuerklasse zu tun ! Hier muss der Soldat selbst gemäß den Hinweisen von @didi62 aktiv werden !


Zitat von: didi62 am 29. Juli 2023, 15:24:10
Zitat von: BulleMölders am 29. Juli 2023, 10:48:32
Der Automatismus bei ELStAM ist tatsächlich so dass dem ersten Abrufenden Arbeitgeber die Steuerklasse I zugewiesen wird (wenn man den ledig ist) und allen weiteren Arbeitgebern die Klasse VI. Man kann aber auch über das Finanzamt das ganze umdrehen. Dazu am besten direkt mit dem Bearbeiter beim für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt sprechen. (War früher einfacher, da konnte ich am Anfang des Jahres entscheiden, welche Lohnsteuerkarte mit welcher Steuerklasse ich welchem Arbeitgeber gebe. Aber Technik macht natürlich alles besser ;).

Das ist so nicht ganz korrekt. Das Finanzamt kann da nicht helfen (Das Finanzamt kann nur Wechsel zwischen den Steuerklassen 1 bis 5 veranlassen).

Der normale Ablauf:

Durch die Entlassungsmassnahme wird die Steuerklasse ab Beginn ÜG auf 6 gesetzt.

Sollte dies nicht gewünscht sein, sollte dem zuständigen BVA schriftlich bzw. per Mail mitgeteilt werden, dass die bisherige Steuerklasse beibehalten werden soll.
Der neue Arbeitgeber ist ausdrücklich darauf hinzuweisen sich als Nebenarbeitgeber anzumelden (hier passieren viele Fehler, da sich andere Arbeitgeber häufig als Hauptarbeitgeber anmelden und die ÜG damit automatisch wieder auf 6 gesetzt werden).

Diese sollte mind. 1 Monat vor Entlassung gemacht werden.

Titel: Antw:Berechnung Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: FaPa am 09. August 2023, 07:21:47
Ja stimmt, das hatte mir der Sozialdienst auch schon gesagt.

Mein DZE ist am 30.9., die Übergangsbeihilfe müsste dann mit dem letzten Sold am 31.8. kommen oder?
Titel: Antw:Berechnung Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: BulleMölders am 09. August 2023, 09:15:16
Zu meiner Zeit wurden die Übergangsbeihilfe am Ende des Entlassungsmonats ausgezahlt. Würde bei Ihnen dann am 30.9. sein.