Guten Abend, vor gut 9 Jahren war ich in der GA als FWDLer. Hatte kurz vor dem Ende paar Probleme worauf hin ich in einem Krankenhaus (psychiatrie) geschickt wurde (nicht vom Bund). Es wurde nichts diagnostiziert, nur das ich Stimmungsschwankungen habe. Bin jetzt angestellt in einer kleinen Firma und wollte mich jetzt als Reservist bewerben. Hat die Bundeswehr den Bericht aus dem Krankenhaus selbst noch? Oder müsste ich den noch selbst besorgen? Wäre es als Reservist überhaupt extrem relevant?
Ja, davon ist auszugehen.
Ich durfte letztes Jahr 2022 zum medizinischen Assessment (MedA) ins Karrierecenter und war überrascht, was alles in meiner G-Akte dokumentiert war. An vieles konnte ich mich selbst nicht mehr erinnern.
MedA hiess früher mal Musterung.
Bei mir hat die Ärztin nach allem gefragt, was Sie für notwendig hielt. Man kann allerdings auch so antworten, dass das Assessment in die von einem gewünschte Richtung geht. Ich habe z. B. sehr deutlich gemacht, dass ich die Uniform als Reservist weiter tragen möchte. Das hat in meinen Fall funktioniert.
Allerdings kann dir hier niemand sagen wie so ein Assessment ausgeht, am Ende entscheidet der Arzt.
Nur der Arztbericht aus dem Krankenhaus wird nicht reichen, dazu bedarf es der kompletten G-Akte. Wahrscheinlich ist Ihre G-Akte archiviert und muss durch das Karrierecenter erst angefordert werden. Das kann aber ein paar Wochen dauern.
ZitatIch habe z. B. sehr deutlich gemacht, dass ich die Uniform als Reservist weiter tragen möchte. Das hat in meinen Fall funktioniert.
Naja wenn man untauglich ist, hilft das auch nichts. Solche Aussagen wird der Arzt zwar "nett" finden aber nicht mehr. Nur deswegen werden keine Vorschriften übergangen.
Aber ist das hier nicht fast das selbe Thema?
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73746.0.html
ZitatWäre es als Reservist überhaupt extrem relevant?
Natürlich ist das relevant. Man ist als Reservist in z.B. in einer RDL genauso Soldat wie ein aktiver Soldat und hat Zugang zu Waffen usw. Da sollte man schon dem Arzt mitteilen as man mal Probleme hatte.
Ein Verschweigen führt (wenn es rauskommt) sicher sehr schnell zurück in die Kleiderkammer.
Anmerkung:
Ein "paar Probleme mit Selbstverletzungen" die zu einem stationären Aufenthalt / Einweisung führen, haben zumindest eine Verdachstdiagnose - und eine anschließende Entlassung / Kündigung ist dann nicht unerheblich.
Trotzdem viel Erfolg.
Dennoch.
Wenn sich nach der Entlassung Sachen ergeben die einen weiteren Dienst unmöglich machen kann man dem Arzt noch so viel erzählen wie man will. Im gesamten Prozess ist die "Musterung" das worauf man mit am wenigsten Einfluss hat.