Hi,
Frage an die Runde:
Ich habe keine SÜ. SÜ2 läuft, wird aber wohl noch ein paar Jahre dauern. Gibt es eine Möglichkeit, in der Zwischenzeit zu üben oder muß ich bis Ende der Überprüfung Pause machen, bzw mich auf DVAG beschränken?
Danke
Wenn eine Tätigkeit keine abgeschlossene SÜ2 erfordert, kannst dort üben.
@ Ralf:
Seit einem Jahr wird für JEDE RD eine SÜ (1) gefordert, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/resg/BJNR158800012.html
Also Ü1 durchführen, die gehen in der Regel schneller.
Dieses Problem häuft sich also... hierzu hatte ich ebenfalls einen Thread eröffnet, da ich mich in der selben Position befinde...
In Einzelfällen ist eine Ausnahmegenehmigung für eine Reservedienstleistung ohne Waffen-/Schießausbildung möglich. Diese Informationen habe ich u.a. von HöhOffz MilSichh SKB / SiBe.
Ferner:
,,Eine Sicherheitsüberprüfung kann aus zwingenden, insbesondere zeitkritischen Gründen ausnahmsweise unterbleiben. Steht der Bundeswehr nicht genügend fachlich ausgebildetes Bestandspersonal zur Verfügung, muss gewährleistet sein, dass nach einem Abwägungsprozess zwischen den grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen und der Erfüllung eines Auftrags kurzfristig dafür fachlich geeignete Reservistinnen und Reservisten zur Gewährleistung der Auftragserfüllung auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Dienstleistung herangezogen werden können. [...]
Die Ausnahmeregelung ist allerdings dann, wenn diese zum Zugang zur Kriegswaffen führt, besonders restriktiv anzuwenden. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung darf nicht zu einer Aushöhlung des Gesetzeszwecks führen."
https://www.bmvg.de/resource/blob/5029448/9c444e345aac08c88c7fdb6b1d870838/20210211-dl-gesetzesentwurf-gesetz-zur-intensivierten-sicherheitsueberpruefung-data.pdf
Eine einfache Sicherheitsüberprüfung kann nicht parallel laufen. Neben meinem Personalführer habe ich mit noch höheren Stellen Kontakt aufgenommen, um diesen Sachverhalt klären zu können - leider noch keine Rückmeldung...
Also, zusammenfassung:
- generell nicht, nur mit Ausnahmegenehmigung, und dann nur ohne Waffen/Schießausbildung.
Diese vermutlich jedoch über DVAG möglich?
- Durch diese Einschränkung dann wohl nur Stab, allerdings wohl auch nicht zu weit oben, da keine SÜ vorhanden, ergo wohl Bataillon/Kompanie und auch dort nur eingeschränkt?
Ob diese RDL dann allerdings zwingende Gründe voraussetzt wäre dann wohl noch zu klären. Mal schauen
@ xnos:
Genau - gleichzeitig darf man verschiedene SÜs nicht "starten" - ggf. ist es aber "clever", zuerst eine Ü1 zu "starten", und nach Ergebnis / später dann eine Ü2.
@ tdn:
Ja, ungefähr so - es gibt Stäbe, die "fordern" für alle Soldaten dort eine Ü2 SabSchutz - da ist es dann ohne unmöglich.
Bei mir ist gerade die aktuelle Ausgabe der "loyal" (09/2023) angekommen. Dort wird kurz und knapp berichtet, dass es sich die bei den Sicherheitsüberprüfungen ein "Stau" von ca. 70.000 Fällen gebildet hat. Es gibt in dem Artikel jedoch keine weitere Unterscheidung.
Kommt wohl hin, letzter Sachstand war 2-5 Jahre Dauer für die SÜ2, eher am oberen Ende.
Der sinnvollste Weg wird sein:
SÜ2 abbrechen und die Beorderungs- und Heranziehungssicherheitsüberprüfung einleiten.
Es kann dann bis zum Abschluss mit einer Ausnahmegenehmigung für eine Reservedienstleistung ohne Waffen-/Schießausbildung geübt werden.
Das Problem könnte sein, danach wieder eine SÜ2 einleiten zu können. Kostet ja auch.
Oder halt nicht mehr üben bis zur Ausplanung. Frage wäre dann ob die SÜ2 weiterläuft?
Die Frage ist doch, ob die SÜ2 überhaupt nötig ist?
Falls ja und die RDL ist für die BW notwendig, dann wäre eine Ausnahme im Einzelfall denkbar:
https://www.bmvg.de/resource/blob/5029448/9c444e345aac08c88c7fdb6b1d870838/20210211-dl-gesetzesentwurf-gesetz-zur-intensivierten-sicherheitsueberpruefung-data.pdf
Ansonsten: Besser die SÜ2 abbrechen, um perspektivisch überhaupt Dienst leisten zu können.
Ja, so schaut es wohl aus.
Ja, SÜ2 ist bei mir notwendig und muß durchgeführt sein. Wenn eine SÜ1 schnell genug durchgeführt werden könnte, wäre das ja eine Alternative um woanders zu üben, allerdings dauert das wohl auch etwas. Frage, du hattest ja erwähnt daß du mit "höheren Stellen" Kontakt aufgenommen hattest, welche genau? Wehrbeauftrage auch schon?
Eine EINgeleitete SÜ reicht nur dann, wenn es schon eine SÜ (mit Ergebnis, egal welcher Stufe) schon mal gab.
Da Du keine SÜ hast, kann eine (vorläufige) Ü2 Freigabe nicht erfolgen - so sind die Regeln.
(Die noch aus Zeiten stammen, wo es nicht SO lange gedauert hat).
Ja, neben HöhOffz MilSichh SKB / SiBe tatsächlich WB - hier aber auch im Kontext weiterer Fälle aus meinem Bekanntenkreis, in denen sich u.a. die nun erforderliche Beorderungs- und Heranziehungssicherheitsüberprüfung als ein Problem darstellt. Die können nicht üben bzw. Lehrgänge können aufgrund der Dauer für eine SÜ nicht gebucht werden. Sachliche Schilderung.
Zuletzt scheiterte bei mir ebenfalls eine Wehrübung, obwohl sich alle einig waren (Beorderungstruppenteil, anfordernde Dienststelle und ziviler Arbeitgeber) und ich letztes Jahr erst dort war.
Bisher noch keine Rückmeldung.
Beim lesen des Threats drängen sich mir 2 Fragen auf.
1. Im Januar war ich bei einer Info-DVag für das HSchReg2. Dort wurde den in Raum anwesenden mitgeteilt, dass eine SÜ2 eingeleitet werden müsse. Ich frage mich inzwischen, wie das Regiment dann zügig aufgestellt werden soll? Bei 2 - 5 Jahren werde ich dann wohl noch lange auf eine Rückmeldung warten müssen. Ob ich dann noch möchte?
2. In 2024 findet wieder die Deutsche Reservistenmeisterschaft statt. In 2022 war ich dort Sicherheitsgehilfe. Ich habe diesmal war auch andere Posten angegeben, aber ich ich Frage mich gerade, wie das dann mit der der SÜ laufen soll? Ich bisher nicht beordert und habe immer problemlos freiwillig RDL geleistet. Ich bin dann mal gespannt, ob die Funktionerposten alle mit Personal gefüllt werden können.
Für mich persönlich wird das also noch interessant, da ich mich wieder als Funktioner gemeldet habe.
Ich stehe dem ganzen Thema skeptisch gegenüber. Ja, ich kann die Motivation hinter dem Gesetzesentwurf zur intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten und zur Sicherheitsüberprüfung von Reservistinnen und Reservisten verstehen:
"Aus dem Umstand, dass in der Bundeswehr im Rahmen ihres Auftrags alle Soldatinnen und Soldaten an Kriegswaffen ausgebildet werden und auch Reservistinnen und Reservisten im Rahmen von Dienstleistungen Zugang zu Kriegswaffen und Munition der Bundeswehr haben, kann die Gefahr des Missbrauchs erwachsen, z. B. wenn nicht erkannte Extremistinnen und Extremisten ihre in der Bundeswehr erworbenen militärischen Fähigkeiten nutzen, insbesondere die Beherrschung der Kriegswaffen, um Gewalttaten im In- und Ausland zu begehen." (https://dserver.bundestag.de/btd/19/281/1928126.pdf)
Allerdings sieht die "Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 – 2025" vom 10.11.2022 die Ausbildung und Übung der militärischen Grundfertigkeiten von Reservistinnen und Reservisten für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung vor. (https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5527170/39f57f8731670adc0dc490a3259796d3/pdf-weisung-reservistenarbeit-2023-2025-data.pdf)
Im Hinblick auf die Umsetzung in der Praxis steht dies völlig im Widerspruch zu einander.
Ich lese in dem Entwurf nur "Kann-Formulierungen". Daher frage ich mich, ob überhaupt valide Daten erhoben worden sind, die das Vorhaben bekräftigen würden - z.B. Zahlen von Verdachtsfällen im Bereich der Reserve mit und ohne Sicherheitsüberprüfung; und wie stehen diese Zahlen im Verhältnis zum aktiven Dienst?
Warum müssen alle Reservisten, die dem Dienstherrn aufgrund von Beorderung oder bereits geleisteten Dienstleistungen oder aufgrund eines Wehrdienstverhältnisses (Fallbeispiel: ROA i.W.) bekannt sind, zeitgleich durch diesen engen Tunnel gepresst werden? Es scheint, dass die Mitwirkenden des Gesetzentwurfs keine Übergangslösung bedacht haben.
@ xnos:
Alle aktiven Soldaten werden auch überprüft, zumindest die neu Eingestellten - Problem ist halt, dass Res mit jeder RD "neu" eingestellt werden.
"Meinungen" helfen hier wenig, da wir eine Vorschriften / Gesetzeslage haben.
Zwei konträr zu einander stehende Weisungen/Gesetzeslagen helfen nicht - zumal der Text mit den "Kann-Formulierungen" nicht gehaltvoller ist als eine "Meinung". Auf Papier mag das alles gut gemeint und in sich schlüssig sein - die Sinnhaftigkeit einer Maßnahme muss aber im Vorfeld geprüft werden:
Ist es sinnvoll, alle Reservedienstleistende - egal ob diese dem Dienstherrn bekannt sind oder nicht - durch einen engen Tunnel pressen zu wollen und zeitgleich ein Inübunghalten für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung zu fordern?
Dass etwas nach fünf Jahren evaluiert werden soll, ändert nichts daran, dass eine Übergangslösung versäumt wurde.
Das in Entwürfen / Begründungen richtigerweise "kann" steht, verändert das spätere Gesetz nicht - genau so wenig wie eine Weisung.
Der Politik war es wichtig, hier eine "Aktion" zu zeigen - im Ergebnis sicherlich nicht wirklich zielführend.
Folgefrage, es ging bzw geht ja noch, DVAG Tage für Beförderungen anerkennen zu lassen.
Geht das auch für VVag?
Wie geht das genau? Was waren hier die genauen, aktuellen Voraussetzungen?
DVAg-Tage sind in Ausnahmefällen anrechenbar. Welche das sind ist in der Vorschrift über die Personalführung der Reservisten (keine Ahnung, wie die aktuell heißt) geregelt. VVAg des VdRBw sind schon deshalb nicht anrechenbar, weil sie nicht in der Beorderungsverwendung geleistet werden.
Da ich gestern Abend mit meinem FwRes zu wie einem aktiven Hauptmann der Luftwaffe sprechen konnte, kamen da interessante Informationen bezüglich der Ü2:
Das Problem ist derzeit, dass eine Ü2 inzwischen bis zu 2 Jahre dauern kann lt. Aussage Hauptmann der Luftwaffe. Das bereitet seinem Bereich inzwischen erhebliche Probleme. Es ist wohl auch schon einiges geprüft und durch, aber die schriftliche Bestätigung ist noch nicht raus.
Interessanter ist das was mir der FwRes mitteilte, da ich konkrekt gefragt habe, wie es in Zukunft mit DVag und schießen aussieht. Antwort: Nicht, wenn nicht mindestens eine Ü1 vorliegt und die wird nicht durch den FwRes eingleitet. Einzige Möglichkeit, man lässt sich beordern und dort wird die Sicherheitsüberprüfung eingeleitet.
Grundtenor des FwRes war, ich dürfe an allen DVag teilnehmen, bei deinen ich keinen Zugang zu Waffen und Munition habe. Heisst für mich, ich kann die IGF im Schießen nicht erfüllen, weil ich nicht an die Waffe darf. So der derzeitige Stand aus Sicht meines FwRes.
Hm, das mit der DVAG scheint neu. Seit wann soll das denn gelten?
Zitat von: tdn am 17. November 2023, 10:55:31
Hm, das mit der DVAG scheint neu. Seit wann soll das denn gelten?
Laut Aussage meines FwRes soll es die Regelung wohl schon seit 2021 geben. Sie kam wohl bisher nicht zur Anwendung.
Der FwRes meinte, er habe vor ca. 4 Wochen mit allen FwRes eine Dienstbesprechung beim Landeskommando gehabt, und es in Zukunft so angewendet werden.
Hier im Forum gibt es ja einige Speziallisten, die dazu bestimmt genaueres sagen können.
@ tdn:
Das habe ich auch gehört - inklusive der Information, dass an "neuen" Waffen nur mit SÜ ausgebildet werden darf - der "alte OG", darf dann wenn er nur G3 / P1 kennt, ohne SÜ nicht umgeschult werden darf - Schießen schon mal gar nicht ...
(Also auch keine Ausbildung MG4 / MG5)
Wobei die Umsetzung aber wohl an dem "Einspruch" der S2 Offiziere des LKdo scheitert - weil die erkannt haben, dass dazu überhaupt keine Kapazität vorhanden ist.
Wird also derzeit wohl nicht umgesetzt - deshalb habe ich nach Quellen nicht weiter gefragt ...
BeordUnabhängige ResArbeit wird also zukünftig noch "lustiger" werden ...
Dann warten wir mal ab...
Auch so kann man die Reserve verjüngen und die Heimatschutzregimenter stärken
Nunja, noch sind in den HSchRgt viele "Altgediente", die eben keine SÜ haben, weil dies "damals" nicht notwendig war (und da sprechen wir nur von wenigen Jahren)
- d. h. Die "Admin Hürden" werden noch höher, es dauert länger - ist für Attraktivität / Nachwuchsgewinnung nicht gut.
... Wenn dann nicht mal DVag eine Waffenausbildung / Schiessen unter Aufsicht geht - was bleibt dann?
2, 3 Jahre auf SÜ / Tauglichkeit warten, aber nichts machen?
Ja, ob das sinnvoll ist, naja.
Ich selber fokussiere mich jetzt auf Nijmegen, TMPT (wobei, wird das dann überhaupt noch gehen?) und, ja. das war es dann schon ziemlich.
Das THW sucht immer? Vielleicht zweite Staatsbürgerschaft und dort schauen?
Sollte das mit der SÜ für Waffen DVAG kommen, dann wird das auch mit dem Schießen interessant, bei uns hier werden mehr und mehr wegen zu geringer Teilnehmerzahlen abgesagt. Das wird dann nicht so richtig hilfreich sein, fürchte ich.
Hi,
Zitat von: F_K am 17. November 2023, 12:01:20
@ tdn:
Das habe ich auch gehört - inklusive der Information, dass an "neuen" Waffen nur mit SÜ ausgebildet werden darf - der "alte OG", darf dann wenn er nur G3 / P1 kennt, ohne SÜ nicht umgeschult werden darf - Schießen schon mal gar nicht ...
(Also auch keine Ausbildung MG4 / MG5)
Wobei die Umsetzung aber wohl an dem "Einspruch" der S2 Offiziere des LKdo scheitert - weil die erkannt haben, dass dazu überhaupt keine Kapazität vorhanden ist.
Wird also derzeit wohl nicht umgesetzt - deshalb habe ich nach Quellen nicht weiter gefragt ...
BeordUnabhängige ResArbeit wird also zukünftig noch "lustiger" werden ...
Exakt. Das wird seit neuesten streng umgesetzt, zumindest bei uns (im Bereich LkdoBW). An der vor kurzem angesetzte G36-Schießausbildung am AGSHP durften nur diejenigen Kameraden teilnehmen, die in ihrem Schießbuch zumindest einmal irgendwo G36 aufgeführt hatten. Das Übungs(!)handgranatenwerfen wurde komplett abgesagt, obwohl die sich ggü. damals ja nicht wirklich verändert haben und zumindest bei uns "damals" hatte jeder auch ein paar Mal scharf geworfen. Insoweit hat sich letzte Absage für mich nicht ganz erschlossen.
Im Wesentlichen wird - im besten Fall - "Kompetenzerhalt" bei der Waffenausbildung in der buRes nun durchgeführt werden können. Also gibt es keine GraPi, MG4+5, Panzerfaust, Handgranaten, MP7 und dergleichen Ausbildung mehr, es sei denn, man hat irgendwann die Waffe schon mal geschossen und das ist dokumentiert.
Mich würde nun interessieren, wie dann der "Kompetenzerhalt" durchgeführt wird. Wenn man die MP7-S-1 Übung im Schießbuch hat, darf man dann die MP7-S-2 schon nicht mehr schießen, weil ja nicht "Kompetenzerhalt" sondern "Erweiterung Kompetenz" oder bezieht sich das nur auf die Waffe an sich?
Was ist mit den ganzen Wettbewerben, "Kalter Marsch" o.Ä.? Das funktioniert dann ja auch nicht mehr so ohne Weiteres...
Gerne kann man die Diskussion auch in einem anderen Thread weiterführen...
so long
arcd008
Mal so Zahlen - ein Bezirkspokalschiessen / DVag (Bereich MS in NW) - Aussage ca. 1200 Res im Bereich - davon ca. 50 (oder so) dabei - und da hatten sicher nicht alle eine SÜ.
Wie soll man jetzt 1200 Res überprüfen?
Selbst die 100 oder 200, die noch ab und zu "aktiv " sind, geht ja nicht auf die Schnelle ...
@arcd008
Wie das mit den Wettbewerben laufen soll wird sicher spannend. In 2024 findet wieder die Reservistenmeisterschaft statt. Da müssen dann alle die nur in die Nähe einer Waffe kommen überprüft sein. Also auch der Sicherheitsgehilfe auf der Schießbahn, weil er ja Zugriff auf Waffe und Munition hat.
Da ich mich dort als Unterstützungpersonal beworben habe bin ich mal gespannt. In 2022 war ich auf der Schießbahn ohne Sicherheitsüberprüfung, das geht jetzt wohl nicht mehr. Da einiges an Personal benötigt wird, und nicht jeder beordert und überprüft ist, wird das für das Organisation sicherlich zu einer interessanten Angelegenheit.
Von den Wettkampf-Mannschaften will ich gar nicht erst reden, die sind auch zu überprüfen und nicht jeder Wettkämpfer wird vermutlich beordert sein.
Für diejenigen, die zivil eine SÜ haben, gibt es eine Abkürzung. Diese kann anerkannt werden, wenn dem SiBe eine entsprechnde Mitteilung ("Konferenzbescheinigung") zugeht. Diese Bescheinigung stellt der SiBe des AGs aus und sendet diese direkt an den SiBe der militärischen Dienststelle. Diese informiert das BAMAD, welches sich ggf. vom Wirtschaftsministerium (meines Wissens) bestätigen lässt, dass eine entsprechende SÜ vorliegt.
Hintergrund ist der, dass sowohl die militäische als auch zivile SÜ auf dem gleichen Gesetz beruhen und man nur eine Sicherheitsakte haben kann. Allerdings sträuben sich manche Dienststellen gegen dieses Vorgehen und beharren darauf, dass zusätlich eine "militärische" SÜ durchgeführt werdne muss.
Ob sich das Prozedere bei unbeorderten Reservisten unterscheidet, vermag ich nicht zu sagen.
Hoffe, das hilft dem ein oder anderen.
Die ganze Sache mit Schießen in DVag und Sicherheitsüberprüfung zieht wie es scheint weite Kreise. Hier ein Link zu einem Artikel von der Hompage des Reservistenverbands
https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/tagung-vdrbw-terrfuekdo-2023/
Die Rückmeldung der WB im Wesentlichen:
1) Die Beorderungs- und Heranziehungssicherheitsüberprüfung sei für Reservedienst notwendig.
2) Wer im Rahmen der Reserve noch keine BeoHSÜ durchlaufen und sich für den aktiven Dienst mit entsprechender Sicherheitsüberprüfung z.B. als Seiteneinsteiger mit einer hinsichtlich des Dienstpostens erforderlichen Überprüfung beworben habe, für den gelte, dass eine "Doppelte-Einleitung" nicht erfolgen könne.
Das kann in der Praxis dann bedeuten, dass bspw. die Einstellung in einem halben Jahr erfolgen soll, weiterer Reservedienst ab diesem Zeitpunkt aber nicht mehr möglich ist - unabhängig davon, dass ein Dienstposten zum wiederholten Male gespiegelt wird, oder eine erneute Reserveübung bei dem gleichen Truppenteil stattfinden soll. Dies würde sich dann auch auf die Erfahrungsstufe zum Dienstantritt auswirken, da der geleistete Reservedienst in Summe hierfür herangezogen wird. Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung aus zwingenden, insbesondere zeitkritischen Gründen möglich sein.
3) Eine nicht abgeschlossene BeoHSÜ stehe der Teilnahme an den ROA-Modulen trotz Waffenausbildung nicht entgegen.
4) Die Reserveoffizierslehrgänge seien aktuell abgesagt, da die Ausbildungskapazitäten zur Unterstützung der Ukraine gebunden seien. Die Verzögerungen seien bedauerlich, aber für die Betroffenen hinzunehmen.
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Leider blieb meine Kernfrage, ob gewisse Prozesse vor allem auch hinsichtlich der BeoHSÜ beschleunigt werden könnten, unbeantwortet. In diesem Thread hatte ich bereits gefragt:
"Warum müssen alle Reservisten, die dem Dienstherrn aufgrund von Beorderung oder bereits geleisteten Dienstleistungen oder aufgrund eines Wehrdienstverhältnisses (Fallbeispiel: ROA i.W.) bekannt sind, zeitgleich durch diesen engen Tunnel gepresst werden? Es scheint, dass die Mitwirkenden des Gesetzentwurfs keine Übergangslösung bedacht haben." Gleichzeitig wird ein Inübunghalten für den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung gefordert.
Aus der Rückmeldung der WB lese ich ebenfalls heraus, dass es Kommunikationslücken innerhalb des BAPersBW gibt. Aus eigener Erfahrung und aus meinem Bekanntenkreis weiß ich um diesen Umstand. Darüber hinaus gibt es hier im Forum Erfahrungsberichte (s. "Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt", Seite 11).
Dennoch bin ich für die ausführliche Rückmeldung der WB dankbar und der dritte Punkt (s. o.) stellt für mich zudem ein zentrales Anliegen dar. Leider war ich ja auch vom vierten Punkt betroffen. Mit Personen des Reservistenverbandes meines Bundeslandes hatte ich ein interessantes Gespräch zur BeoHSÜ mit einem kritischen Blick auf die Lage. Ich hoffe weiterhin auf Besserung, da das Thema innerhalb der Reserve offensichtlich hohe Wellen schlägt.
Demgegenüber kann ich verstehen, dass die Prioritäten anderweitig festgelegt sind bzw. entsprechend der Situation festgelegt werden müssen.
Möglicherweise hilft diese Rückmeldung dem einen oder anderen - vor allem auch wenn ein Engagement in der Reserve (allerdings ohne BeoHSÜ) besteht und der Wechsel in ein aktives Dienstverhältnis angestrebt wird.