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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Thorsten St. am 24. August 2023, 20:01:23

Titel: Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Thorsten St. am 24. August 2023, 20:01:23
Hallo,bin zum 31.5 aus der Bundeswehr dieses Jahr ausgeschieden,und habe heute ein Bescheid bekommen,dass ich eine Auszahlung der Inflationsprämie von 1240€ bekomme,ist das so richtig oder eine Fehlrechnung?
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Ralf am 24. August 2023, 20:32:23
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72508.msg743382.html#msg743382
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: didi62 am 24. August 2023, 20:43:07
Stichtag ist der 1. Mai 2023.
Wer am 1. Mai 2023 in einem Dienstverhältnis stand und im Zeitraum vom 1. Januar bis 31.Mai 2023 an mind. 1 Tag Anspruch auf Bezüge hatte, erhält die Prämie. Es ist dabei uneheblich, wenn man im Juni 2023 in keinem Dienstverhältnis mehr steht.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Thorsten St. am 25. August 2023, 17:19:33
Und was bedeutet unter Vorbehalt?
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: KlausP am 25. August 2023, 17:31:45
Zitat von: Thorsten St. am 25. August 2023, 17:19:33
Und was bedeutet unter Vorbehalt?

Es gibt dazu noch keine gesetzliche Regelung, nur den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: SolSim am 25. August 2023, 17:57:18
Zitat von: Thorsten St. am 25. August 2023, 17:19:33
Und was bedeutet unter Vorbehalt?

Kommt das Gesetz nicht zustande, muss das Geld zurückgezahlt werden 🤷‍♂️😉.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Be am 25. August 2023, 23:48:52
Hallo,

bei mir ähnliches, dennoch bisschen anders, habe vom 1.4.23 bis 1.7.23 gedient, dann Widerruf gezogen, also in der Stamm(AGA bestanden), kriege ich die Inflationsprämie dann auch, bin ja nicht regulär ausgeschieden, oder macht das keinen Unterschied?

Mit kameradschaftlichen Grüßen;)
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: BulleMölders am 26. August 2023, 08:01:22
Zitat von: didi62 am 25. Juli 2023, 12:15:55
Es besteht ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 € sofern
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.

Wenn ich das richtig lese, erfüllen Sie sowohl 1. als auch 2. also dürfen sie selber entscheiden ob Ja oder Nein.

Und wenn Sie sich immer noch nicht entscheiden können, dann heißt es abwarten und sehen ob da was kommt oder nicht.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: KlausP am 26. August 2023, 08:22:15
Einfach ab und zu in den Briefkasten schauen. Die Bezügeabrechnungen sind im Bersan, meiner kam am Mittwoch.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Alexperia_2 am 31. August 2023, 12:53:17
Guten Tag,
Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Ich war Soldat bis 31.05.23 aber. War aber seit 01.09.22 schon im Vollzeit BFD mit Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen.

Ist bekannt, ob mir diese Inflationszahlung ebenfalls zusteht?
In der Zahlung für September war jedenfalls nichts dabei.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: F_K am 31. August 2023, 13:02:44
ZitatDienst- oder Anwärterbezüge

Diese sind wohl nicht gezahlt worden, oder?

... aber der neue Arbeitgeber hat ja ggf. so etwas geleistet.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Alexperia_2 am 31. August 2023, 18:51:28
Doch, im Mai 2023 habe ich ganz normal das volle Gehalt als Soldat bekommen.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: didi62 am 03. September 2023, 14:23:39
Zitat von: Alexperia_2 am 31. August 2023, 12:53:17
Guten Tag,
Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Ich war Soldat bis 31.05.23 aber. War aber seit 01.09.22 schon im Vollzeit BFD mit Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen.

Ist bekannt, ob mir diese Inflationszahlung ebenfalls zusteht?
In der Zahlung für September war jedenfalls nichts dabei.

Es ist eigentlich nicht möglich, vor dem regulären Ausscheiden aus der Bw Ausgleichsbezüge zu erhalten. Diese werden frühestens ab dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Bw gezahlt.
Sofern die Maßnahme schon vor dem Ausscheiden unter Freistellung vom milit. Dienst begonnen wurde, werden ganz normal Dienstbezüge weiter gezahlt-natürlich unter Anrechnung gezahlter Anwärterbezüge des neuen Dienstherrn.

Bezüglich der Inflationsprämie ist diese Konstellation noch ein Problemfall der manuell bearbeitet werden muss und auf Grund der kurzfristigkeit der Einspielung in SAP nicht in allen fällen zum Zahlmonat September 2023 erfolgen konnte.

Zu beachten ist jedenfalls, sollte der neuer Dienatherr ebenfalls BUND sein, steht die Inflationsprämie nur beim neuen Dienstherr zu.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Alexperia_2 am 04. September 2023, 19:55:31
Hey, da habe ich mich einfach ungenau ausgedrückt.

Soldat bis 31.05.23 von ganz normalen Bezügen und an 01.06.2023 Landesbeamter, mittels Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen seit Dienstzeitende.

Aber der zweite Teil deines Postes beantwortet meine Frage ja.
Nein, der neue Dienstherr ist nicht Bund, sondern Land und dieses hat (für die Beamten) keine Inflationszahlungen vorgenommen.

Es ist also ein "Problemfall" und ich sollte zunächst abwarten?
Ich möchte die Bezügebearbeiter halt nicht nerven und anrufen
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Thorsten St. am 08. September 2023, 20:43:10
Hallo,wie lange gilt denn jetzt der Vorbehalt? Also wann ist das Geld sicher,das man es behalten darf?
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: KlausP am 08. September 2023, 20:45:53
Fragen Sie den Gesetzgeber.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: SolSim am 09. September 2023, 06:12:01
Zitat von: Thorsten St. am 08. September 2023, 20:43:10
Hallo,wie lange gilt denn jetzt der Vorbehalt? Also wann ist das Geld sicher,das man es behalten darf?

Wenn der Bundestag es beschossen, der Bundespräsident es unterschrieben und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Vielleicht bis Ende des Jahres 🤷‍♂️
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 09. September 2023, 08:53:27
Zitat von: Thorsten St. am 08. September 2023, 20:43:10
Hallo,wie lange gilt denn jetzt der Vorbehalt? Also wann ist das Geld sicher,das man es behalten darf?
Bei Angelegenheiten gem. BGB hätte ich jetzt 6 Monate geantwortet. In diesem Fall wäre ein Jurist zu befragen.

Also besser als Tagesgeld oder kurzes Festgeld (oder bei ausreichenden Reserven längerfristig) anlegen und nicht als Schlussrate für den Audi S5 einplanen.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Auso.. am 28. September 2023, 15:17:00
Zitat von: didi62 am 03. September 2023, 14:23:39
Zitat von: Alexperia_2 am 31. August 2023, 12:53:17
Guten Tag,
Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Ich war Soldat bis 31.05.23 aber. War aber seit 01.09.22 schon im Vollzeit BFD mit Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen.

Ist bekannt, ob mir diese Inflationszahlung ebenfalls zusteht?
In der Zahlung für September war jedenfalls nichts dabei.

Es ist eigentlich nicht möglich, vor dem regulären Ausscheiden aus der Bw Ausgleichsbezüge zu erhalten. Diese werden frühestens ab dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Bw gezahlt.
Sofern die Maßnahme schon vor dem Ausscheiden unter Freistellung vom milit. Dienst begonnen wurde, werden ganz normal Dienstbezüge weiter gezahlt-natürlich unter Anrechnung gezahlter Anwärterbezüge des neuen Dienstherrn.

Bezüglich der Inflationsprämie ist diese Konstellation noch ein Problemfall der manuell bearbeitet werden muss und auf Grund der kurzfristigkeit der Einspielung in SAP nicht in allen fällen zum Zahlmonat September 2023 erfolgen konnte.

Zu beachten ist jedenfalls, sollte der neuer Dienatherr ebenfalls BUND sein, steht die Inflationsprämie nur beim neuen Dienstherr zu.

Hallo, ich habe heute meine Abrechnung für 10/23 erhalten. Es ist der erste Monat, bei dem mir ÜG zustehen (bis 30.09. noch aktiv)

Hier ist die Prämie von 220€ (100%, da geförderte Bildungsmaßnahme) nicht aufgeführt. Andere haben sie bereits erhalten. Ist das normal am Anfang, oder soll ich doch nachfragen - da andere sie bereits erhalten haben.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: BulleMölders am 29. September 2023, 08:06:25
Wie soll denn hier jemand sagen ob so etwas normal ist oder nicht. Diese Situation, dass solche Prämien gezahlt werden hat es meines Wissens nach in Deutschland noch nicht gegeben. Deshalb kann es da ja wohl auch noch keine Erfahrungswerte geben oder liege ich da falsch?
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: Auso.. am 29. September 2023, 16:56:33
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 08:06:25
Wie soll denn hier jemand sagen ob so etwas normal ist oder nicht. Diese Situation, dass solche Prämien gezahlt werden hat es meines Wissens nach in Deutschland noch nicht gegeben. Deshalb kann es da ja wohl auch noch keine Erfahrungswerte geben oder liege ich da falsch?

Hier arbeiten ja welche beim BVA haben Kontakte, oder evtl selbst dort angerufen und nähere Informationen. Deshalb könnte auch jemand bestätigen, ob das normal ist aufgrund von internen Vorgängen etc. und somit sein Wissen weitergeben.
Titel: Antw:Inflationsausgleich obwohl ausgeschieden!?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 30. September 2023, 13:22:44
Zitat von: Auso.. am 29. September 2023, 16:56:33
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 08:06:25
Wie soll denn hier jemand sagen ob so etwas normal ist oder nicht. Diese Situation, dass solche Prämien gezahlt werden hat es meines Wissens nach in Deutschland noch nicht gegeben. Deshalb kann es da ja wohl auch noch keine Erfahrungswerte geben oder liege ich da falsch?

Hier arbeiten ja welche beim BVA haben Kontakte, oder evtl selbst dort angerufen und nähere Informationen. Deshalb könnte auch jemand bestätigen, ob das normal ist aufgrund von internen Vorgängen etc. und somit sein Wissen weitergeben.
Interne Vorgänge gibt hier hoffentlich niemand weiter. Kontaktiere doch einfach das BVA und erbete eine Begründung oder erhebe direkt Widerspruch.