Guten Tag,
Ich bin ziviler Angestellter der Bundeswehr, im Bereich der Instandsetzung. Für den Zeitraum 24.08.2023 - 28.08.2023 bin ich für Instandsetzungsarbeiten ins Ausland abgeordnet, und somit für diesen Zeitraum ziviler angehöriger des hiesigen Einsatzkontingents. Nun zu meiner Frage, bzw. meinem Problem.
Mein Rückflug am kommenden Montag geht leider erst um 16:00 Uhr, was für mich bedeutet dass ich, wenn alles gut läuft, erst am Dienstag gegen 03:00 Uhr wieder Zuhause bin. Dennoch erwartet man dass ich an besagtem Dienstag spätestens bis 09:00 Uhr zum Dienst erscheine. Ist es tatsächlich so dass mir kein Ausgleichstag o.ä. zusteht und ich quasi ohne Schlaf am nächsten Tag arbeiten muss? Ich habe zu diesem Thema leider keine verlässliche Aussage finden können und hoffe dass es hier jemanden gibt der das ändern kann.
Vielen Dank und einen schönen Sonntag.
Ich würde mich an die Fachleute wenden...
https://www.vab-gewerkschaft.de/
Was steht denn in der Dienstzeitvereinbarung Ihrer Dienststelle?
Na ja technisch gesehen ist die Zeit im Flugzeug ja Ruhezeit (außer Du hast während des Fluges noch Arbeiten zu erledigen, also z.B. Dienstreisebericht schreiben u.s.w.).
Ob es sinnvoll ist, Dich unbedingt nach dem Flug im Dienst haben zu wollen und nicht Urlaub oder Stundenabbau zu ermöglichen, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht wäre ja auch HomeOffice für den Tag eine Lösung.
Was sagt denn Dein Vorgesetzter dazu, warum Du unbedingt vor Ort sein musst?
Zitat von: Al Terego am 27. August 2023, 15:06:30
Na ja technisch gesehen ist die Zeit im Flugzeug ja Ruhezeit (außer Du hast während des Fluges noch Arbeiten zu erledigen, also z.B. Dienstreisebericht schreiben u.s.w.).
Ob es sinnvoll ist, Dich unbedingt nach dem Flug im Dienst haben zu wollen und nicht Urlaub oder Stundenabbau zu ermöglichen, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht wäre ja auch HomeOffice für den Tag eine Lösung.
Was sagt denn Dein Vorgesetzter dazu, warum Du unbedingt vor Ort sein musst?
So ein Schwachsinn, Reisezeit ist keine Ruhezeit ..., egal was gemacht wird. Bitte erst informieren, bevor man soetwas postet, danke.
Dementsprechend sind 6 Stunden "Ruhezeit" nicht genug.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Dementsprechend is auch HomeOffice ab 09:00 Uhr keine Lösung.
Möglich wäre hier:
a.) später anfangen zu arbeiten
b.) freistellen lassen wegen der Ruhezeit/Reisezeit, welche angerechnet werden kann
Aber auf gar keinen Fall Urlaub/Stunden für diesen Fall verwenden.
Zitat von: TGJ_Thermon am 03. September 2023, 02:20:45
So ein Schwachsinn, Reisezeit ist keine Ruhezeit ..., egal was gemacht wird. Bitte erst informieren, bevor man soetwas postet, danke.
Falls Du damit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 2. Mai 2023 anspielst, bitte beachten, dass das Gericht hier von der bisherigen Rechtsprechung abweicht und auch darauf hinweist, dass es speziell im vorliegenden Sachverhalt entschieden hat (dabei ging es ja um Kraftfahrer).
Inwieweit dieses Urteil weitere Auswirkungen (z.B. auf Situationen wie hier im Thread beschrieben) hat bleibt dann natürlich abzuwarten.
Alles also nicht ganz so einfach und sicher kein Grund hier so beleidigend zu werden.
Was kam denn nun dabei raus?