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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Flottillenarzt am 01. September 2023, 19:41:18

Titel: Anrechnung von Vordienstzeiten
Beitrag von: Flottillenarzt am 01. September 2023, 19:41:18
Hallo in die Runde,
werde zum 30.9. pensioniert und habe heute von der Zolldirektion die Mitteilung über meine Versorgungsbezüge erhalten, hierbei habe ich mit Verwunderung feststellen müssen, daß meine Vordienstzeiten ( SaZ 2 und einige WÜ) nicht auf das Ruhegehalt angerechnet worden sind, im Ggs. zur Versorgungsauskunft aus 2020 ( ich hatte mal angefragt), wo diese noch Berücksichtigung fanden.

Was kann ich tun, damit diese Vordienstzeiten nun doch wieder auf das Ruhegehalt angerechnet werden? Bin für hilfreiche Ideen dankbar...



T.
Titel: Antw:Anrechnung von Vordienstzeiten
Beitrag von: SolSim am 01. September 2023, 19:52:46
Antrag auf Anerkennung stellen.
Titel: Antw:Anrechnung von Vordienstzeiten
Beitrag von: LwPersFw am 02. September 2023, 08:27:01
Gegen die Mitteilung innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Im Widerspruch um Berücksichtigung der Zeiten bitten.
Als Beleg die Auskunft aus 2020 beifügen.

Versand per Einschreiben mit Rückschein.


Hatte ich vergessen...
Die Auskunft war ja aus 2020...

Wenn Sie heute, 30.09.2023, Ihre max. Pension von 71,75 % erreichen... erübrigt sich die Berücksichtigung von Vordienstzeiten. Denn mehr als 71,75 % gibt es nicht.

Aktuell erreicht man diesen Wert mit 40 Dienstjahren.