Guten Tag,
ich hörte das man den dienstlich gelieferten ,,Tannenbaum" Gehörschutz nicht mehr nutzen darf. Allerdings finde ich hierzu keine Vorschrift etc.
Weiß da jemand vielleicht was?
ISGS Impuls-Gehörschutzstopfen
Der Impuls Gehörschutz - ISGS ist nicht für lauten Dauerlärm (zum Beispiel: Arbeiten an Maschinen, Panzer fahren) geeignet. Dieser ist nur für Impuls-Lärm, wie er beim Schießen mit Waffen auftritt, geeignet! Mir ist sonst nichts bekannt i.V.m. einer Anweisung zum Unterlassen des Tragens.
Bei meinem letzten G20-Termin vor zwei Monaten teilte mir der untersuchende Oberfeldarzt in diesem Zusammenhang mit, dass auch zum Schießen nach "neuem" Schießausbildungskonzept (neuSAK) die Tannenbäume nicht mehr zulässig seien, da hier schnelle Schussfolgen auftreten, und dass dann kein "Impuls-Lärm" mehr sei.
Es bringt jetzt wahrscheinlich niemandem etwas wenn ich anekdotisch berichte, dass ich beim Schießen (ja, nSAK) immer fröhlich mit Tannenbaum im Ohr die "schnellen Schußfolgen" raushämmer und kein Schwein was dagegen sagt? ;D
Mann mann mann, in welcher Parallelwelt dieses Arztes gab es denn vor nSAK keine "schnellen Schußfolgen" und somit wohl auch keine vollautomatischen Waffen?
ZitatMann mann mann, in welcher Parallelwelt dieses Arztes gab es denn vor nSAK keine "schnellen Schußfolgen" und somit wohl auch keine vollautomatischen Waffen?
Wie gesagt, diese Belehrung zum Thema Tannenbaum habe ich ganz aktuell im Rahmen der G20-Untersuchung im BWK-Berlin vom zuständigen Betriebsarzt erhalten.
Daraus lässt sich rückschließen, dass bei einem Gehörschaden nach Nutzung der Tannenbäume wahrscheinlich Probleme bei der Schadensregulierung auftreten würden...
Es soll Streitkräfte geben, die Kapselgehörschutz vorschreiben, weil "Stopfen" im Ohr die geforderten Schutzwerte nicht erreichen - und auch in DEU eher für Dauerlärm vorgesehen sind ...
Mal so aus arbeitsmedizinischer Sicht- die Gehörschutzstopfen sind ganz nett wenn man mal so 10-15 dB wegblocken will. Das reicht für unsere Waffen nicht aus.