Mahlzeit,
angenommen man ist TG Empfänger nach 3 TGV (Dienstort München - Wohnort Erfurt). Man erhält den TG Höchstsatz von München von derzeit 1050 € für die TG Wohnung.
Erhält man nun weiterhin TG wenn man während des Bezugs von TG von z.B. Erfurt nach Leipzig umzieht? D.h. bleibt der Anspruch auf die Zahlung der TG Wohnung + TG Tagegeld + RK weiterhin (für die nun neue Wohnung in Leipzig) erhalten?
Meiner Meinung nach kann ich während des Bezugs von TG nach Paragraph 3 umziehen wohin und wie oft ich möchte ohne Auswirkung auf den (bereits bestehenden) TG Anspruch nach 3 TGV?
Schönes Wochenende
Die Berechtigung bleibt bestehen, jedoch wird nicht mehr bezahlt als jetzt.
Zitat von: Ralf am 17. September 2023, 14:26:21
Die Berechtigung bleibt bestehen, jedoch wird nicht mehr bezahlt als jetzt.
Auswirkungen (nicht höheres TG als bisher) hätte es jedoch nach meinem Verständnis lediglich auf die Höhe der Reisekosten und NICHT auf die Höhe des TG?
Der TG Anspruch für die TG Wohnung in München (immerhin 1050 €) bleibt ja weiterhin in dieser Höhe bestehen. Das gleiche gilt für das Trennungtagegeld in Höhe von 14,00 €.
Lediglich die Reisekosten sind höchstens in der Höhe bis zum ehemaligen Wohnort Erfurt abrechenbar oder? Und da die Entfernung Erfurt - München bzw. Leipzig - München nicht soo unterschieelich ist, wäre dies zu vernachlässigen.
Wichtig wäre in diesem Fall logischerweise dass die monatlich 1050 € für dir TG Wohnung in München ungekürzt stehen bleiben. Meine derzeitige TG Wohnung hat 25 qm und kostet 1020 € warm.
Der Mietmarkt in München ist KRANK!
Das TG nach § 3 TGV setzt sich zusammen aus:
+ Trennungstagegeld (ab dem 15. Tag)
+ Trennungsübernachtungsgeld (wenn keine unentgeltliche Unterkunft)
+ Reisebeihilfe
Betroffen ist in Ihrem Fall nur die Reisebeihilfe.
Zitat von: Gast1988 am 17. September 2023, 14:37:20
Der Mietmarkt in München ist KRANK!
Solange die Regierung, insbesondere die FDP, dass Mantra des "Der Markt wird es richten" verfolgt... wird sich daran auch nichts ändern ... ISSO
Das es auch anders geht, zeigt z.B. die Wohnungspolitik in Österreich, z.B. Wien.
https://youtu.be/CFC0QX5eWNQ?feature=shared
Aber das geht in Deutschland natürlich nicht... ;)