https://www.welt.de/politik/deutschland/article247560446/Soldat-verweigert-Corona-Impfung-Gericht-spricht-ihn-frei.html >:(
Ist mWn nicht rechtskräftig.
Damit...
"Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil Berufung ein."
... ist der Ausgang sowieso weiter offen ...
Warum eigentlich "mit Bewährung" :o
Weil Freiheitsstrafen unter zwei Jahren üblicherweise zur Bewährung ausgesetzt werden. Außer, man liefert Gründe.
Im verlinkten Artikel steht folgender Satz: "Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe. Daher sei die Aufnahme in die Liste der Impfungen gerechtfertigt gewesen."
Das mag durchaus zutreffen, wenn die Impfung(en) dazu führen würden, dass keinerlei Weitergabe des Virus erfolgen könnte, also eine tatsächliche Reduzierung der Verbreitung ermöglicht worden wäre. Da die erhoffte sog. sterile Immunität nie eintrat, ist diese Begründung eigentlich nicht geeignet, diese Pflicht damit zu rechtfertigen.
Letztendlich würde aber auch das bei der Bw übliche "Isso" genügen, da ein Befehl ja bekanntlich den Anspruch auf vollständige Ausführung erhebt.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 21. September 2023, 07:32:52
Letztendlich würde aber auch das bei der Bw übliche "Isso" genügen, da ein Befehl ja bekanntlich den Anspruch auf vollständige Ausführung erhebt.
Dies gilt in unserer Parlamentsarmee gerade
nicht.Denn es
kann Befehle geben, die nicht ausgeführt zu werden brauchen und Befehle die nicht ausgeführt werden dürfen.
Und die Gerichte werden letztlich auch in diesem Fall eine entsprechende Bewertung treffen. Ausgang offen.
Nur zur Einordnung des "komischen" Urteils:
Die Rechtmäßigkeit (inklusive Verhältnismäßigkeit) dieses Befehls (COVID Impfung) wurde höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt - und hier hat ein Gericht, dass diese Rechtslage hätte beachten müssen, diese FALSCH neu geprüft.
Das Gericht hätte lediglich INDIVIDUELL prüfen müssen, ob der (rechtmäßige) Befehl diesem Soldaten auch bekannt war und wie die Schuld zu werten ist - eben keine Prüfung der Befehlslage an sich.
Deshalb Berufung - und das höhere Gericht wird diesen Rechtsfehler sicherlich beheben.
... alle anderen Gerichte haben bisher entsprechend geurteilt.
Die Gerichte scheinen nur den formell korrekten Ablauf zu bewerten und keine Bewertung auf Sachebene vorzunehmen. Es geht hier z.B. primär um die Rechtmäßigkeit des Befehls und ob der Soldat davon Kenntnis erlangt hat, aber nicht darum, ob die Begründung und damit die Grundlage überhaupt korrekt definiert ist.
@ InstUffzSEAKlima:
Bitte klar und deutlich kommunizieren:
Die Frage, ob es rechtlich EINWANDFREI gewesen ist, die COVID Impfung in das Impfschema aufzunehmen ist HÖCHSTrichterlich geklärt (rechtskräftig in einem Rechtsstaat) - es war und ist rechtmäßig (hier ist eine sehr tiefe Prüfung der Grundlagen und der Begründungen erfolgt).
Bei diesem (und anderen noch laufenden Verfahren) hat entsprechend ein Gericht "nur noch" zu prüfen, ob ein bestimmter Soldat ggf. Ungehorsam gewesen ist - die grundsätzliche Prüfung der Rechtmäßigkeit des Impfschemas ist abgeschlossen.
Ich mache diesen Blödsinn mal dicht. Der TE will ja mit seinen Posts nur provozieren, deshalb kommen von ihm ja nur hingeworfene Links.
Kann ein Admin mal versuchen den TE auszusperren? Denn von Ihm sammelt sich ja schon eine ganze Menge im gelöschten Bereich.