Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
eine spezielle Frage habe ich für euch parat.
Ich bin derzeit Leutnant d.R. als ATN hatte ich zu meiner Grundausbildungszeit noch die der Sanitäter, was aber schon 15 Jahre zurückliegt.
Nun sollte ich für die S1 Schiene ursprünglich geschult werden, aufgrund fehlender Ausbildungsplätze aber werde ich daran nicht teilnehmen können.
Jetzt würde eigentlich eine Beförderung anstehen von den Tagen her zum Oberleutnant, aber jetzt teilen sich die Meinungen, die einen Vorgesetzten sagen: Eine Beförderung ohne S1 ATN ist in meinen Beorderungstruppenteil nicht möglich, andere Vorgesetzte behaupten, für eine Beförderung genüge die Tatsache das ich Beordert bin.
Wer hat von denen Recht?
Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage?
Vielen Dank vorab.
Leistung, Eignung und Befähigung sind nur einige der Voraussetzungen für eine Beförderung - ein Dienstposten / Beorderung belegt den Bedarf der SK.
Eignung - man kann das tun, was man soll - Minimum dazu ist der Besitz der führenden ATB auf dem DP.
Sollten S1er aber wissen ...