Wo muss in der Steuerklärung folgendes eingetragen werden?:
- Trennungstagegeld §3 steuerfrei
- Trennungstagegeld §3 steuerpflichtig
- Erstattete Auslagen Unterkunft (Trennungsgeldwohnung)
- Erstattete Fahrtkosten aus Familienheimfahrten
Grüße
Zitat von: Regenbogen am 30. September 2023, 19:15:22
Wo muss in der Steuerklärung folgendes eingetragen werden?:
- Trennungstagegeld §3 steuerfrei
- Trennungstagegeld §3 steuerpflichtig
- Erstattete Auslagen Unterkunft (Trennungsgeldwohnung)
- Erstattete Fahrtkosten aus Familienheimfahrten
Grüße
Steuerfreie Erstattungen müssen von den Werbungskosten abgezogen werden. Dementsprechend auch der steuerfreie Anteil des Trennungsgeldes. Für steuerliche Beratungen bitte einen Steuerberater konsultieren (wobei ELSTER und z.B. Wiso hervorragende Hilfestellungen bieten).
Danke.
Die Tage meiner Anwesenheit am Dienstort werde ich unter "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" angeben (Anlage N, 67-72), zusammen mit dem steuerfrei ersetzen TG.
Gehören da nur die Tage rein für die ich TG steuerfrei bekommen habe, oder auch solche für die ich TG versteuert habe?
Mit anderen Worten, kann man Mehraufwendungen für Verpflegung, für die man versteuertes TG bekommen hat, als Werbekosten ansetzen?