Ich habe eine Stelle in meinem alten Standort (bin Wiedereinsteller) mit FWD 23 bekommen, das KC hat mir den SaZ zunächst nicht freigegeben (aufgrund meines verfrühten Ausscheidens, ist aber alles geklärt). Auf meine Frage, ob ich später noch SaZ stellen kann, meinte der Psychologe im Assessmentverfahren, dass das bei der Einheit liegt. Aber gibt es da eine Sperrzeit? Bzw kann ich irgendwo erfragen oder einsehen, ob bei mir der SaZ generell noch gesperrt ist?
.. es geht darum, OB die Einheit DICH zum SaZ machen möchte - also gut anstellen.
Viel Erfolg.
Ha
Zitat von: F_K am 06. Oktober 2023, 18:13:25
.. es geht darum, OB die Einheit DICH zum SaZ machen möchte - also gut anstellen.
Viel Erfolg.
Danke :) Also obliegt es wirklich nur dem Urteil der Einheit? Es gibt keine Sperre in dem Sinne und muss auch nicht übers KC laufen?
Die "Einheit" ist in diesem Fall der Disziplinarvorgesetzte.
Also mein Rat - Dienst beginnen, nach ca. 6 Monaten guter Leistung (und "Probezeit" vorbei) das Thema ansprechen.
Wenn Sie als FWDL in den Status ,,SaZ Mannschaften" wechseln wollen läuft gar nichts über das Karrierecenter. Das sollte Ihnen aber Ihr Personaler oder Ihr Spieß genauestens erklären können.
.. der TE ist vermutlich derzeit Zivilist.