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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: pfenning am 27. Oktober 2023, 21:39:35

Titel: DSA doch Pflicht für OA TrdLW
Beitrag von: pfenning am 27. Oktober 2023, 21:39:35
Servus, in meinem Übernahmebescheid steht: "Die wichtigsten Bereiche Ihrer Vorbereitung sind: Steigerung der KLF - Nachweis der im laufenden Kalenderjahr  absolvierten Disziplinen für das idealerweise bestandene DSA, das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze und den BFT mit ordnungsgemäß geführtem Sportleistungsblatt."

Meines Wissens nach aber ist das DSA ja seit geraumer Zeit keine Pflicht mehr, deshalb verwirrt mich dieser Passus ein wenig. Natürlich sollte insb. für OAs der Ansporn da sein, das DSA möglichst gut abzulegen, aber ist es nun verpflichtend (für diesen Personenkreis) oder nicht?

BFT ist ja auch klar, da er ja zu den Pflicht IGF-Leistungen gehört, die jeder Soldat alljährlich zu erfüllen hat.
Titel: Antw:DSA doch Pflicht für OA TrdLW
Beitrag von: Ralf am 28. Oktober 2023, 06:02:25
Genauso wenig, wie das Rettungsschwimmerabzeichen zur KLF gehört.
Da steht, dass das wichtige Bereiche der Vorbereitung sind. Zumal da auch steht "idealerweise bestanden".

Da steht ja nicht: Ihre Zulassung zur Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes erfolgt nur mit bestandenem DSA. Und selbst, wäre das auch rechtens, wenn es denn für alle OATrD der Lw gefordert werden würde.