Moin,
im Rahmen eines Schießens zur Schützenschnur (neuSAK & Reservisten) stellten sich mehrmals Fragen.
Die 2 WÜs wurden bestanden.
Welche Vorbedingungen neuSAK müssen erfüllt sein?
Müssen für den Status "umgeschult" gewisse Übungen nur geschossen worden sein oder immer auch erfüllt?
Basis für alle Infos ist das Schießbuch.
Vielen Dank für die Unterstützung mit Wissen.
Alle NB I Übungen in Reiheinfolge bestanden - sonst keine WÜ.
Danke.
Ein Kamerad hatte zusätzlich auf den "Reservisten-Passus" Punkt 110 in der A2-222/0-0-4750 hingewiesen.
Hier stellte sich dann noch die Frage, was in Bezug auf "....die geforderte Ausbildung erhalten haben." gemeint ist.
VG
Vor dem Schiessen Vorübungen, Theorie und Fehlerdrill.
Bekommt man nicht auch einen Aufkleber ins Schießbuch der explizit die nSAK Umschulung bestätigt und somit jede Diskussion erledigen sollte?
Zitat von: schlammtreiber am 06. November 2023, 12:09:30
Bekommt man nicht auch einen Aufkleber ins Schießbuch der explizit die nSAK Umschulung bestätigt und somit jede Diskussion erledigen sollte?
Hier kann ich aus eigener Erfahrung (9/2023) sagen, dass dies nicht mittels Aufkleber o.ä. im Schießbuch dokumentiert wird. Aber man erhält ja eine Bescheinigung mit ATN, die die bestandene nSak-Umschulung bestätigt.
Ergänzung:
1.) Ich habe (vor 10 Jahren oder so) auch keinen Aufkleber erhalten, aber halt ausreichend Einträge im Schiessbuch.
2.) Ja, es gibt entsprechende ATBs (Soldat SK NSAK oder so), die habe ich aber erst erhalten, als dies als fehlende Lehrgangsvoraussetzung aufgefallen ist - nach Einreichung Schiessbuch dann problemlos zuerkannt worden.
(Wie immer, Schiessbuch am Mann als Nachweis schadet nur dem, der es nicht hat).
Also ich habe nach Bestehen NB1 tatsächlich einen solchen Aufkleber ganz hinten ins Schießbuch bekommen... offenbar nicht überall üblich.
@ Schlammtreiber:
... und ATB?
Keine Ahnung, wusste nicht dass es da eine gibt.
Diesen "Aufkleber" gab es aber auch nur nach Modul 1 (ich glaube ab da gilt man als "umgeschult"), nach den folgenden Modulen nichts mehr dergleichen.
Aufkleber sind für Leitende, die zu faul zum schreiben sind.
Für das G36 gilt: G-ES-7/Wertungsübung: Gewehr/G-NB I erfüllt und G-GL-2 geschossen (anstatt GGL2 geht auch die erfüllte G36-S9-WÜ)
Für die P8 gilt: P-ES-6/Wertungsübung: Pistole/P – NB I abgeschlossen und P-GL-1 geschossen.
Die Grundlagenübungen kann man natürlich nur schießen, wenn vorher das Ausbildungsprogramm nach Vorschrift gelaufen ist, sprich:
Waffenausbildung, Trockenausbildung, AGSHP und so weiter.
Ein vermischen von NeuSAK und "AltSAK" gibt es nicht. Man ist entweder umgeschult oder nicht.
Die A2-222/0-0-4750 gilt daher NUR für nicht umgeschultes Personal, die A2-222/0-0-4751 für alle anderen.
Mit Abschluss NB-1 gilt man als umgeschult.
Zitat von: SanStffEins am 07. November 2023, 10:17:39
Aufkleber sind für Leitende, die zu faul zum schreiben sind.
Vermutlich ja ;D
Zitat... und ATB?
Ich habe 2022 bei der LwUstgGrp Wahn einen schriftlichen "Qualifikationsnachweis" über die "Umschulung nSAK (5900514)" erhalten - neben den Eintragungen über die bestandenen Übungen im Schießbuch.
Zitat von: panzerjaeger am 07. November 2023, 13:56:10
Zitat... und ATB?
Ich habe 2022 bei der LwUstgGrp Wahn einen schriftlichen "Qualifikationsnachweis" über die "Umschulung nSAK (5900514)" erhalten - neben den Eintragungen über die bestandenen Übungen im Schießbuch.
Genau das ist bei mir im September auch erfolgt.