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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: NinaPl am 10. November 2023, 18:16:18

Titel: Zusammentreffen von ÜG und Rente wegen voller Erwerbsminderung
Beitrag von: NinaPl am 10. November 2023, 18:16:18
Hallo,
Ich hatte heute einen Bescheid vom BVA in der Post, die wollen rückwirkend meine ÜG auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung anrechnen. Ist das zulässig?
Der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ist noch nicht wirksam, da dort noch ein Widerspruch läuft. Kann das BVA dann schon einen Bescheid erlassen, wenn der andere noch nicht entschieden ist?
Ich bin schwer krank, wenn die das durchziehen kommen hohe Rückforderungen auf mich zu, Krankenkassenbeiträge müssen erstattet und gleichzeitig nachgezahlt werden. Dazu Einkommensteuer.
Vor dem Sozialgericht läuft noch eine Klage gegen die Bw. Es wurde in zwei BWK ein Einsatzschaden festgestellt, das BAPersBw erkennt es aber bisher nicht an.

Ich habe alles immer frühzeitig gemeldet und mich darauf verlassen das die Zahlungen korrekt sind. Die Bearbeitung des Rentenantrages hat über ein Jahr gedauert. Geht das zu lasten von dem Betroffenen?
Titel: Antw:Zusammentreffen von ÜG und Rente wegen voller Erwerbsminderung
Beitrag von: SolSim am 10. November 2023, 20:45:53
Wenn vor dem Sozialgericht eine Klage von Ihnen gegen die Bundeswehr läuft...
was sagt denn Ihr Anwalt dazu?
Titel: Antw:Zusammentreffen von ÜG und Rente wegen voller Erwerbsminderung
Beitrag von: NinaPl am 11. November 2023, 09:56:13
Was habt ihr hier eigentlich für ein Problem?! Ja es läuft eine Klage vor dem Sozialgericht in Hildesheim. Das hat aber rein gar nichts mit den ÜG zu tun, die das BVA bearbeitet.
Und einen Rechtsanwalt habe ich wegen der Rückforderung noch nicht eingeschaltet, der Brief kam gestern erst. Meine Hoffnung war, das hier vlt auch jemand aktiv ist der EU Rente bekommt, weil er erkrankt aus dem aktiven Dienst ausgeschieden ist.
Titel: Antw:Zusammentreffen von ÜG und Rente wegen voller Erwerbsminderung
Beitrag von: LwPersFw am 11. November 2023, 10:08:54
Dies muss im Einzelfall geprüft werden

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__55a.html

" ( 8 ) Auf Empfänger von Übergangsgebührnissen und ihre Hinterbliebenen sind die Absätze 1 bis 7 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Höchstgrenzen des Absatzes 2 die Dienstbezüge treten, aus denen die Übergangsgebührnisse berechnet sind, zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 47 Absatz 1."
Titel: Antw:Zusammentreffen von ÜG und Rente wegen voller Erwerbsminderung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 11. November 2023, 12:44:53
Bitte wende dich auch an den Sozialdienst. Die können auch das Bundeswehr Sozialwerk für eine finanzielle Unterstützung einschalten und helfen mit Ansprechpartnern durch den Behördenjungle.