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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: reneblz am 12. November 2023, 20:54:41

Titel: Einstellung trotz Gerichtsurteil, bereits Einstellungshindernis bis zum 1.12.23
Beitrag von: reneblz am 12. November 2023, 20:54:41
Guten Tag,

Ich bin 18 Jahre und habe mich schon vor einem Jahr dazu entschieden, zur Bundeswehr zu gehen. Da ich aber ein Strafverfahren vor ca. 1 Jahr laufen hatte, wurde meine Bewerbung (Fwdl15) abgelehnt, und eine Einstellung vor dem 01.12.2023 wäre unzulässig.

Das Strafverfahren war aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie unerlaubtes entfernen vom Unfallort.

Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich mich erneut bewerben will? Ich möchte gerne SAZ2 oder länger machen. Ist die Chance, angenommen zu werden bei einer bereits angelehnten Bewerbung niedriger, oder wirkt sich das nicht aus?

Viele Grüße!
Titel: Antw:Einstellung trotz Gerichtsurteil, bereits Einstellungshindernis bis zum 1.12.23
Beitrag von: F_K am 12. November 2023, 21:03:45
Hat sich den Etwas am Verfahrensstand geändert?

Status?
Titel: Antw:Einstellung trotz Gerichtsurteil, bereits Einstellungshindernis bis zum 1.12.23
Beitrag von: ulli76 am 12. November 2023, 21:07:17
Nicht die abgelehnte Bewerbung ist das Problem, sondern das alte Strafverfahren (Verurteilt oder gegen Auflagen eingestellt?).
Zeig bei der nächsten Bewerbung dass du vernünftig geworden bist, dass du dein Leben auf die Kette bekommst, setz dich mit der alten Sache auseinander.
Titel: Antw:Einstellung trotz Gerichtsurteil, bereits Einstellungshindernis bis zum 1.12.23
Beitrag von: reneblz am 13. November 2023, 23:41:44
Ich wurde zu 30 Sozialstunden Verurteilt.

Bin aber in der Zeit von der Verurteilung bis jetzt nicht auffällig geworden, und versuche auch mich in Ehrenämtern zu engagieren. Könnte sich ja durchaus positiv auswirken oder?

Titel: Antw:Einstellung trotz Gerichtsurteil, bereits Einstellungshindernis bis zum 1.12.23
Beitrag von: Ralf am 14. November 2023, 05:33:01
Auch das kann positiv dazu beitragen.
Titel: Antw:Einstellung trotz Gerichtsurteil, bereits Einstellungshindernis bis zum 1.12.23
Beitrag von: ulli76 am 14. November 2023, 17:35:46
Ja, sozial engagieren ist schon eine gute Idee, nicht wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, auch neuer Freundeskreis falls es da in der Vergangenheit Probleme gab, eine Ausbildung machen (oder bei Bedarf Bildungsabschlüsse nachholen), und hier in den Erfahrungsberichten kannst du ja immer wieder lesen, dass die Bewerber zu ihren Taten und Verurteilungen gefragt werden. Mach dir da entsprechend Gedanken zu.

Mach dir Gedanken was du warum beim Bund machen willst.

Noch ein kleiner Tipp: Versuch dich nicht zu sehr in Ehrenämtern zu verzetteln, besonders falls das Probleme mit schulischen Leistungen oder in der Ausbildung gibt.