Hallo,
vor zwei Jahren wurden bei mir Depressionen diagnostiziert, welche ich im Rahmen einer Kurzzeittherapie behandeln lassen habe. Leider habe ich gemerkt, dass vor einigen Monaten Symptome wieder aufgetreten sind, weswegen ich wieder den SanBer aufgesucht und ich eine Überweisung an ein BWK erhalten habe. Der Erhalt der Überweisung ist jetzt schon sechs Monate her und ich bin dieser nicht nachgegangen, weil ich mich einfach mental nicht in der Lage fühle die einfachsten Sachen hinzubekommen. Ich fürchte um meine Karriere, da ich mich noch in der Ausbildung befinde und mir die Folgen nicht bekannt sind.
Ich würde gerne wissen, ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat und mir darüber berichten könnte.
Die Frage ist ja, ob du dadurch einen Verwendungsausschluss bekommst, dann hat es mglw. Auswirkungen auf deine Verwendung / Karriere.
Dem aber deswegen nicht nachzugehen ist aber auch keine Lösung, weil du ja wohl krank bist und du hast auch eine Pflicht zur Gesunderhaltung.
Die Bundeswehr ist ein guter Arbeitgeber - gerade die Sicherheit bei Krankheiten ist wohl beispielgebend.
WENN Du als Kranker es aber nicht richtig adressierst, dann kann es natürlich Folgen der Krankheit geben - wer nicht die einfachsten Sachen "hinbekommt", der wird wohl seine Ausbildung nicht erfolgreich abschliessen.
Also:
- Überweisung nutzen
- Krankheit mit DV, TrArzt, BWK thematisieren und Lösungen erarbeiten
- ggf. an Sozialdienst / Vertrauenperson o. ä. wenden.
Gute Besserung.
Zitat... Ich fürchte um meine Karriere, da ich mich noch in der Ausbildung befinde und mir die Folgen nicht bekannt sind. ...
Wenn Sie die Ausbildungsziele Ihrer Laufbahn nicht erreichen (können) ist es wahrscheinlich, dass Sie mit Ablauf Ihrer Zwischenfestsetzung entweder entlassen werden oder (aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich) in eine andere Laufbahn oder Verwendung überführt werden.