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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: biker93 am 16. November 2023, 11:14:44

Titel: Beurteilungsbeitrag
Beitrag von: biker93 am 16. November 2023, 11:14:44
Hi!
Ich, OFw, Berufssoldat und gerade kommandiert. Welche Möglichkeiten hat man nach dem neuen System einen Beurteilungsbeitrag ,,anzufechten", bzw. dem zu widersprechen. Hier fallen Dinge vor die sind nicht feierlich seitens der Führung. Der beurteilende Vorgesetzte hat ein persönliches Problem mit mir, was er mir auch mitgeteilt hat. Es werden Dinge bei mir angekreidet, die meine Kameraden im Team exakt so machen. Ich hab den Beitrag noch nicht, aber ich möchte gerne vorbereitet sein.

Nicht so gut wäre es, sollte man den einfach so akzeptieren müssen. Glaube mal sowas gehört zu haben.
Titel: Antw:Beurteilungsbeitrag
Beitrag von: BulleMölders am 16. November 2023, 12:33:19
Zu meiner Zeit konnte man so etwas nicht anfechten, man konnte zu dem Beurteilungsbeitrag eine Stellungnahme schreiben aber ob das Heute noch so ist, keine Ahnung.
Titel: Antw:Beurteilungsbeitrag
Beitrag von: Ralf am 16. November 2023, 12:38:24
In der A-1340/50 ist geregelt, mit man mit einem Beurteilungsbeitrag oder einem Beurteilungsvermerk umgeht.
Da kannst du nachschauen - je nachdem um was es gerade geht- wie damit umzugehen ist.
Der erste ist zu eröffnen im normalen Regelverfahren. Der zweite ist zur Kenntnis zu bringen und zu erläutern. Auch da kann man eine schriftliche Äußerung hinzufügen.
Titel: Antw:Beurteilungsbeitrag
Beitrag von: biker93 am 16. November 2023, 14:33:04
Ich befinde mich gerade in Litauen, daher ist es keine Regel oder AnlassBU, sondern ein kleiner Beitrag. Dort kann ich auch eine schriftliche Stellungnahme hinzufügen? Bekomme ich dann auch Zeit, eine Nacht drüber zu schlafen?
Ich kenne es nur noch nach dem alten System, daher meine Frage. Entschuldigt.
Sollte er neutral ausfallen, werde ich ihn akzeptieren, aber sollte er richtung E-F-G was es auch immer da noch gibt, gehen, muss ich unbedingt aussagen.
Hier fallen disizplinarwürdige aussagen, bzw. sind durch den vorherigen Chef gefallen. Mir wird sowas jetzt zur Last gelegt.
Titel: Antw:Beurteilungsbeitrag
Beitrag von: BulleMölders am 16. November 2023, 14:59:52
Vielleicht nicht ganz so viele Infos in einem öffentlichen Forum preis geben. Jemand der die Interna des Einsatzes in Litauen kennt, könnte aus den Infos auf ihre Person schließen.
Titel: Antw:Beurteilungsbeitrag
Beitrag von: Ralf am 16. November 2023, 16:19:16
Ich hatte nichts zur BU geschrieben, sondern zu Beiträgen bzw. Vermerken. Damit gilt das Geschriebene. Ich hatte ja auch die Vorschrift zitiert. Da kannst du einiges nachlesen.
Und ich wüsste nun nicht, dass es bei Beiträgen auch eine Wertung des nächsthöheren Vorgesetzten gibt, als ein "Buchstabe".

Nur deine Argumentation passt nicht: wirst du gut beurteilt, kehrst du alles unter den Teppich, wirst du schlecht beurteilt, machst du es publik.
Disziplinare Verstöße von Anderen haben doch nichts mit deiner BU zu tun. Die können bzw. sind unabhängig davon ggf. zu melden. Auch gibt es dann die Instrumente einer Beschwerde oder einer Eingabe, wenn einem Unrecht widerfährt.