Berufssoldat Besoldungsgruppe A10 Stufe 6 39 Jahre DU-Verfahren Dienstunfall mit anerkannter WDB (GDS irrelevant) bisher kein qualifizierter Dienstunfall, 23 Jahre Dienstzeit.
Welchen Pensionsanspruch habe ich?
Ein Antrag auf Versorgungsauskunft kann da Klarheit schaffen.
Hallo Kamerad,
da dies ein sehr komplexes Thema ist und auch sehr vom Einzelfall abhängig ist, kann ich nur einige Informationen geben.
Meine Empfehlung: diese z.B. mit dem Sozialdienst durchgehen, besprechen und zu richtigen Antworten kommen. Sollte der Sozialdienst nicht selbst das nötige Fachwissen haben, kann er aber dabei helfen, entsprechende Anträge an die zuständigen Stellen zu formulieren. Diese würde ich dann um eindeutige Antwort bitten.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Dienstunfall im Status Berufssoldat erlitten haben.
Zum Unfallruhegehalt
Ist ein Berufssoldat wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt worden, sind die §§ 36 ff. BeamtVG entsprechend anzuwenden, § 27 Abs. 1 SVG. § 17 Abs. 2 SVG regelt das für die Berechnung zugrunde zu legende Grundgehalt.
Worauf Sie keinen Anspruch haben ist das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 37 BeamtVG, da kein qualifizierter Dienstunfall festgestellt ist.
"§ 27 SVG Unfallruhegehalt
(1) Auf einen Berufssoldaten, der wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt worden ist, sind die §§ 36, 37, 44 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 45 und 87 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden...."
Das Sie einen Dienstunfall erlitten haben und auf Grund dessen nun DU werden, ist ja unstrittig.
"§ 36 BeamtVG Unfallruhegehalt
(1) Ist der Beamte infolge des Dienstunfalles dienstunfähig geworden und deswegen in den Ruhestand versetzt worden, so erhält er Unfallruhegehalt.
(2) Für die Berechnung des Unfallruhegehalts eines vor Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand versetzten Beamten wird der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nur die Hälfte der Zurechnungszeit nach § 13 Abs. 1 hinzugerechnet; § 13 Absatz 4 gilt entsprechend.
Anm.: bzgl. Abs 2 wäre zu prüfen, ob abweichend der § 25 Abs 1 , Satz 1 SVG gilt !
(3) Der Ruhegehaltssatz nach § 14 Abs. 1 erhöht sich um 20 Prozent.
Das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und darf 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nicht übersteigen.
Es darf nicht hinter 75 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zurückbleiben; § 14 Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend."
Weitere finanzielle Leistungen
Grundrente
Diese wird zum 01.01.2025 deutlich erhöht
z.B. bei GdS 30 und 40 auf 400 € (steuerfrei)
Für 2024 werden die bisherigen Sätze um 25 % erhöht.
Berufsschadensausgleich
Ob dieser möglich ist, wäre ebenfalls mit dem Sozialdienst zu klären.
Hier ein Urteil zum Thema
https://lexetius.com/2016,1804
BSG, Urteil vom 16. 3. 2016 – B 9 V 4/15
Die Umsetzung wurde für 2024 gerade neu geregelt
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74015.msg745898.html#msg745898
Berufliche Tätigkeit nach Entlassung
Da Sie ja erst 39 sind, stellt sich die Frage nach einer beruflichen Tätigkeit nach der Entlassung, im Rahmen des gesundheitlich möglichen...
Hier empfehle ich eine eingehende Beratung durch den BFD bezüglich aller Möglichkeiten, die die
§§ 39, 40 Soldatenversorgungsgesetz bieten.
Vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort.
Dennoch sind einige Fragen offen.
DU mit anerkannter WDB (GDS wird seit 2018 berechnet und dementsprechend habe ich noch keinen Anspruch auf Grundrente) bedeutet meines Erachtens nach Unfallruhegehalt A10 Stufe 8 mit 66,67% richtig?
Was beinhaltet genau die Formulierung mit den 75%? Wann greift dort diese Regelung?
Und nur nach § 37 BeamtVG muss es ein "besonderer Dienstunfall sein" mit GDS von min. 50 um A12 Stufe 8 80% als Unfallruhegehalt zu erwirken?
"Ich gehe davon aus, dass Sie den Dienstunfall im Status Berufssoldat erlitten haben."
Bei der ersten anerkannten WDB ja, die zweite BEANTRAGTE für die Einsatzschädigung ist zurückliegend und da war ich noch SaZ.
Schutzzeit beantragt 2021 ohne gegenwärtiges Ergebnis.
Grüße
PS: Versorgungsauskunft ist beantragt
Ihre weiteren Angaben vermitteln das Bild eines komplizierten Sachverhalts.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht zielführend in einem Internetforum detaillierte Fragen zu klären.
Nehmen Sie meine Informationen und bitten den Sozialdienst, ergänzt um Ihre weiteren Angaben, um eine umfassende Prüfung was Ihnen unter welchen Umständen zusteht.
Auch sollten Sie parallel aktiv einige Punkte mit den zuständigen Stellen klären:
ZitatDU mit anerkannter WDB (GDS wird seit 2018 berechnet und dementsprechend habe ich noch keinen Anspruch auf Grundrente)
Ein GdS wird nicht berechnet, sondern durch den zuständigen Gutachter in einem Versorgungsgutachten festgelegt.
Dieses Gutachten ist Grundlage des Versorgungsbescheides des BAPersBw.
Es ist also zu hinterfragen wie es einen Bescheid zur Anerkennung der WDB geben kann, darin aber nicht der vom Gutachter ermittelte GdS angegeben ist.
ZitatSchutzzeit beantragt 2021 ohne gegenwärtiges Ergebnis.
Hier ist mit der ZALK zu klären, warum nach fast 2 Jahren noch keine Entscheidung möglich ist.
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