Guten Tag Leute,
Meine Frage weil ich keine Antwort im Internet dafür finde,
kann ich meinen praktischen Teil für das Fachabi (FSJ) in Brandenburg bei der Bundeswehr absolvieren, ist das irgendwie möglich ?
ich weiß das es allerdings von bundesland zu bundesland unterschiedlich ist.
lg.
@ Haxboi:
Da wäre es erstmal wichtig zu wissen, was die entsprechende Schulbehörde denn als Anforderung an den praktischen Teil hat und um welches Fachabitur es sich handelt. Dies ist von Dir zu klären - mit der Schulbehörde.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass dies nicht der Schwerpunkt der BW ist, dies zu ermöglichen - es KANN sich manchmal mit einer Fachtätigkeit überschneiden.
Viel Erfolg.
https://www.bundeswehrkarriere.de/praktikum-fuer-schuelerinnen-schueler-m-w-d-324
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70408.msg713569.html#msg713569
Trifft zwar nicht für dein Bundesland zu, aber vielleicht gibt es das auch für Brandenburg.
@ MEG:
Ein Schülerpraktikum (2 bis 3 Wochen, von der Schule mit betreut) ist hier nicht gefragt.
Der Haxboi scheint zwar raus zu sein, aber:
ZitatErforderlich für die nach der Jahrgangsstufe 12 (G9) bzw. dem ersten Jahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums (G8) oder einer Gesamtschule des Berufskollegs (z. B. berufliches Gymnasium) bescheinigte Fachhochschulreife (schulischer Teil) ist entweder
eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht,
ein einjähriges gelenktes Praktikum in Vollzeit (bei Teilzeit entsprechend länger)
eine mindestens vierjährige berufliche (Vollzeit-)Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes bzw. für Abschlüsse ab 2015 eine mindestens zweijährige berufliche (Vollzeit-)Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes
Nachgewiesen wird die volle Studienberechtigung mit der nach der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums (G9 altes Recht), einer Gesamtschule (nach altem Recht) oder des Berufskollegs (z. B. berufliches Gymnasium) bescheinigten Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung
mit dem Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht
In diesen Fällen muss der praktische Teil der Fachhochschulreife zwingend nach Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife absolviert werden.
So ist die Lage in NW - die Antwort lautet also - JA, allerdings -
- UA oder FA mit ZAW und entsprechender Verpflichtungszeit
- Stelle in Brandenburg muss verfügbar sein (wobei bei der Laufbahn sicherlich Ausbildungsorte ausserhalb Brandenburg liegen werden).
Viel Erfolg.