Was passiert mit der Personalakte nach Ausscheiden aus der BW? Wird die gelöscht oder wird sie aufgehoben ? Wenn Letzteres: wie lange ? Und was daraus ? Alles ? Und was steht da eigentlich so drin? Ich war zur GA und dann noch ein paar Wochen, bin aus persönlichen Gründen ausgetreten.
Werden Informationen aus der PA im Falle einer möglichen Wiederbewerbung relevant für den Entscheidungsprozess? Danke Euch für Informationen.
Die relevanten Infos sind digital in den Personalsystemen, die Akte geht an das KC.
Klar wird der Austritt thematisiert.
Zumal im Bewerbungsbogen auch anzugeben ist, ob du schon mal Soldat warst. Und hier wird dann iRd Prüfgesprächs auch nach den Austrittsgründen gefragt.
Ok, danke.
Und wird die Akte dennoch zum Entscheidungsprozess herangezogen oder nicht? Wird die überhaupt archiviert, wenn man freiwillig nach ein paar Wochen ausscheidet? Und was steht da drin?
Ja sie wird archiviert, du warst ja Soldat.
Was drin ist weißt du ja selbst: grob gesagt: es sind die Dokumente enthalten, die du auch unterzeichnet oder eröffnet bekommen hast.
Da deine Fragen aber zumindest implizieren, dass du mglw. eben nicht alles sagen willst, was wohl hoffentlich nicht in der Akte ist, bin ich an dieser Stelle hier raus.
Denn auch im Assessment bist du verpflichtet, die Wahrheit zusagen unabhängig davon, ob in Akte oder nicht.
In Ergänzung:
Alles, was eröffnet wurde, plus alles "relevante" - wie, ATBs, Trainings, Schiessbuch, Entlassungsgrund, Anträge, ... aber auch "Kleinzeug", das nicht mehr relevant ist ....
Zum Thema Anträge.
Ich hatte in meiner alten Einheit im Wehrdienst damals zweimal Anträge gestellt. Einmal auf Versetzung und einmal Antrag auf Offizier.
Ich weiß aber ziemlich sicher, dass der Kompanie FW die nicht weitergegeben hat - ist sowas auch in der Akte?
Ich kenne die Antwort vermutlich schon aber frage trotzdem...
Offtopic:
... Wenn es zur Akte genommen wurde ...
(Vermutlich sind bei Die ja Fehler passiert).
Hinweis - wichtige Anträge lässt man sich quittieren (Eingangsbestätigung), und fragt ggf. zeitgerecht nach, wenn die Bestätigung der anderen Stelle nicht eintrifft.
ZitatIch weiß aber ziemlich sicher, dass der Kompanie FW die nicht weitergegeben hat - ist sowas auch in der Akte?
Was nicht weitergegeben wurde, kann ja rein faktisch nicht in der Akte sein.
Danke für Eure Antworten.
Dann sind dort also offenbar nur "bürokratische, quantitative" Informationen zu entnehmen.
Zitat von: Ralf am 24. November 2023, 15:40:30
ZitatIch weiß aber ziemlich sicher, dass der Kompanie FW die nicht weitergegeben hat - ist sowas auch in der Akte?
Was nicht weitergegeben wurde, kann ja rein faktisch nicht in der Akte sein.
Das hab ich mir fast gedacht, naja :)
Zitat von: Alexander R am 24. November 2023, 15:46:25
Danke für Eure Antworten.
Dann sind dort also offenbar nur "bürokratische, quantitative" Informationen zu entnehmen.
Wir reden von der beim BAPersBw geführten
Grundakte des Soldaten, die nach Dienstzeitende an das zuständige KarrCBw abgegeben wird.
(Nebenakten in den Stammeinheiten sind nur noch zu führen wenn
zwingend notwendig - was kaum noch der Fall ist)
Die Grundakte beinhaltet alle in der Dienstzeit angefallenen Vorgänge, die in die Grundakte aufzunehmen sind.
U.a. abgeschlossene disziplinare, bzw strafrechtliche Vorgänge bis sie zu tilgen sind.
(Tilgungsfristen: https://www.buzer.de/gesetz/6036/a83533.htm)
Rechtsgrundlage § 29 bis 29e Soldatengesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__29.html