Einen schönen Guten Tag,
kann mich wer aufklären, welche Frist der/die Rechnungsführer einhalten müssen um Trennungsgeld sowie Reisekosten zu bearbeiten, ggf. dem Absatz in der Vorschrift?
Ich befinde mich auf einer ZAW Maßnahme, habe einfache Strecke 560 Kilometer. Alles funktionierte einwandfrei, bis der ursprüngliche ReFü versetzt wurde und durch eine Zivilistin ersetzt wurde. Diese scheint überfordert, was bedeutet das ich seit Juli kein TG mehr erhalten habe. Meine Anträge trudeln pünktlich jeweils zum 1. eines Monats ein. Auf mehrmaliges Nachfragen bei der Dame wurde mir versichert das alle Anträge vorliegen würden, sie jedoch noch hundert andere parallel zu bearbeiten hätte.
Ich bin aus privaten Gründen (Unterhaltspflichtig) etc. ohne weiter ausführen zu wollen auf das TG angewiesen bei knapp 400 Euro Spritkosten im Monat.
Kann mir hier wer sagen ob es eine gewisse Stelle gibt an die ich mich wenden kann? Der Spieß meint er hätte versucht die Dame dazu zu bewegen meine Anträge zu priorisieren, aber sie blockte ab dass dies aufgrund des Eingangsstempels nicht ginge.
Mir kann niemand genau sagen wie lange Zeit sie hätte, es geht der Buschfunk um das die Frist ein Jahr ab Eingangsstempel betragen würde, was mich dann doch in größere Schwierigkeiten bringen würde.
Vielen Dank für Eure Antworten
Ich würde eine Untätigkeitsbeschwerde an den Vorgesetzten der Rechungsführerin richten. Eine Bearbeitungsdauer für so einen einfachen Antrag (das sollte tägliches Routinegeschäft eines ReFü sein, egal ob Soldat oder ZB) von vier Monaten muss niemand hinnehmen. Wenn die Fame ihre Arbeit nicht schafft muss eben ihr Vorgesetzter Abhilfe schaffen.
Die Frist von einem Jahr ist die Verfristung der Antragstellung von TG, d.h. wenn Du nicht innerhalb von 12 Monaten das TG beantragst, ist es verfristet und du hast keinen Anspruch mehr.
Bei Reisekosten sind es 6 Monate.
Die Bearbeitungszeit sollte auf keinen Fall 4 Monate oder noch länger betragen.
Wie schon von Klaus geschrieben, würde ich mich an den/die Vorgesetze/n der Dame (i.d.R. Leiter/in StOS) wenden.
Keine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, sondern eine formale Beschwerde gemäß :
"§ 1 WBO Beschwerderecht
(1) Der Soldat kann sich beschweren, wenn er glaubt, von Vorgesetzten oder von Dienststellen der Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt zu sein. Das Beschwerderecht der Vertrauensperson regelt das Soldatenbeteiligungsgesetz.
(2) Der Soldat kann die Beschwerde auch darauf stützen, dass ihm auf einen Antrag innerhalb eines Monats kein Bescheid erteilt worden ist."
Sie haben bereits auf mehrere Anträge innerhalb eines Monats keinen abschließenden Bescheid bekommen.
Das dies nicht am Arbeitsaufkommen liegen kann, hat ja der Vorgänger der Bearbeiterin bewiesen.
Verweisen Sie in der Beschwerde ausdrücklich auf diesen Sachverhalt.
Dies sachlich formulieren und darum bitten das die Nachzahlungen umgehend, spätestens von 14 Tagen, erfolgen.
Richten Sie die Beschwerde an Ihren Disziplinarvorgesetzten.
Dieser hat sie dann umgehend an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Erbitten Sie eine Abgabenachricht.
Zitat von: LwPersFw am 26. November 2023, 12:51:45
Das dies nicht am Arbeitsaufkommen liegen kann, hat ja der Vorgänger der Bearbeiterin bewiesen.
Ist es denn sicher oder wahrscheinlich, dass die Frau den ReFü 1:1 ersetzt hat?
Oder wurden vielleicht mehrere ReFüs (von verschiedenen Standorten) durch wenige Zivilangestellte ersetzt?
Trotzdem ungewöhnlich. Bei mir hat der/die Bearbeiter(in) in letzter Zeit mehrfach gewechselt, die Bearbeitungsdauer lag im Bereich von Tagen. Allerdings per Stiewi.
Zitat von: funker07 am 27. November 2023, 21:21:43
Zitat von: LwPersFw am 26. November 2023, 12:51:45
Das dies nicht am Arbeitsaufkommen liegen kann, hat ja der Vorgänger der Bearbeiterin bewiesen.
Ist es denn sicher oder wahrscheinlich, dass die Frau den ReFü 1:1 ersetzt hat?
Oder wurden vielleicht mehrere ReFüs (von verschiedenen Standorten) durch wenige Zivilangestellte ersetzt?
Trotzdem ungewöhnlich. Bei mir hat der/die Bearbeiter(in) in letzter Zeit mehrfach gewechselt, die Bearbeitungsdauer lag im Bereich von Tagen. Allerdings per Stiewi.
Das ändert aber nichts daran, dass Defizite auf der Seite des Dienstherrn nicht zu Lasten des Soldaten gehen dürfen.
Einen Monat lasse ich da als Maximum noch gelten... aber definitiv nicht mehrere ...
Und alle die dies relativieren sollen mal in sich hören und sich fragen wie sie reagieren würden... wenn SIE etwas von einer Behörde wollen, dass für SIE wichtig ist... und dann über Monate nur vertröstet werden... ;)
Vielen Dank für die äußerst konstruktiven Hilfestellungen, werde ich so umsetzen