Guten Tag zusammen,
Frage: Was sollte alles auf der Dezemberabrechnung draufstehen, wenn man in diesem Monat ausscheidet?
In meinem Fall steht nur das Gehalt für Dezember und die Teilzahlung Inflationsausgleich mit drauf.
Gibt es für die Übergangsbeihilfe eine gesonderte Abrechnung?
Grüße
Dazu erstellt das BVA einen Bescheid,wo drin steht,was an Übergangsgebührnissen und Übergangsbeihife zusteht.
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Sofern die Stammeinheit die Entlassungsmaßnahme zeitgerecht in SAP eingepflegt hat, sollte die Übergangsbeihilfe aber auf der Dezemberabrechnung stehen, auch wenn sie erst zum Monatsende gezahlt wird.
@Didi: Die Übergangsbeihilfe sollte doch aber aber Ende November für Dezember kommen und nicht Ende Dezember. Daher wundert es mich, da ich auch immer noch keinen Bescheid erhalten habe.
Zitat von: Ausscheider am 26. November 2023, 12:45:05
@Didi: Die Übergangsbeihilfe sollte doch aber aber Ende November für Dezember kommen und nicht Ende Dezember. Daher wundert es mich, da ich auch immer noch keinen Bescheid erhalten habe.
Die Übergangsbeihilfe wird immer zum Entlassungstag gezahlt und nicht mit den Dienstbezügen des Entlassungsmonats.
Die Bescheide können technisch bedingt frühestens am 22. November versandt werden.
Anbei sei noch erwähnt, dass die Bezügeabrechnung für den letzten Dienstmonat nicht die letzte Bezügeabrechnung sein muss. Das BVA wird einem solange Geld überweisen oder Geld zurückfordern (und die entsprechenden monatlichen Bescheide ausstellen), bis alle Maßnahmen abgeschlossen sind.
Gruß
Andi
Zitat von: didi62 am 26. November 2023, 13:24:49
Zitat von: Ausscheider am 26. November 2023, 12:45:05
@Didi: Die Übergangsbeihilfe sollte doch aber aber Ende November für Dezember kommen und nicht Ende Dezember. Daher wundert es mich, da ich auch immer noch keinen Bescheid erhalten habe.
Die Übergangsbeihilfe wird immer zum Entlassungstag gezahlt und nicht mit den Dienstbezügen des Entlassungsmonats.
Die Bescheide können technisch bedingt frühestens am 22. November versandt werden.
Kam die Beihilfe Ende November oder zum Entlassungstag?
Die Übergangsbeihilfe kommt taggleich mit der ersten Zahlung der Übergangsgebührnisse. D.h. zum letzten des Monats, in dem man noch Dienst hat.