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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Figanu23 am 28. November 2023, 10:30:45

Titel: TG & Lehrgang über 3 Monate
Beitrag von: Figanu23 am 28. November 2023, 10:30:45
Guten Tag,

Ich bin auf einem Lehrgang angereist und TG3 Empfänger.
Die UKV wurde hier nicht zugesagt und ich bekomme ab den 3ten Monat des Lehrgangs die TG Wohnung am Standort nicht mehr bezahlt und muss sie somit selber zahlen, obwohl ich nach dem Lehrgang genau wieder in dieser Wohnung normal wohne da meine Stammeinheit direkt neben der TG Wohnung ist.

Frage hier: gibt es Möglichkeiten dass ich die TG Wohnung am Standort nicht selber tragen muss? Es wäre ja Quatsch die Wohnung zu kündigen und 3 Monate später wieder ein zu ziehen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Titel: Antw:TG & Lehrgang über 3 Monate
Beitrag von: LwPersFw am 28. November 2023, 12:08:11
"Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV)
§ 4 Sonderbestimmungen beim auswärtigen Verbleiben

(3)
Das Übernachtungsgeld des Trennungsreisegeldes und das Trennungsübernachtungsgeld werden bei einer Änderung des
Dienstortes auf Grund einer Maßnahme nach § 1 Abs. 2 und in den Fällen des Absatzes 1 weitergewährt, solange die
Aufgabe einer entgeltlichen Unterkunft nicht zumutbar oder wegen der mietvertraglichen Bindung nicht möglich ist."



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