Guten Tag zusammen,
ich bin grade bei der Umstellung zum Selbsteinkleider und habe dabei folgende Unklarheit:
Gesetz dem Fall, ich möchte keinen Sportanzug aus meiner bisherigen Ausrüstung übernehmen, muss ich ja dennoch einen vorhalten und diesen beschaffen (selbst wenn ich einen übernehme ist dieser ja irgendwann aufgetragen und ich muss einen Ersatz beschaffen). Im Webshop der bwbm gibt es keinen dem dienstlich gelieferten auch nur annähernd ähnlichen. Auf Rückfrage beim BwDLZ wurde mir gesagt, es müsse kein Adler oder ähnliches drauf sein, aber er muss der Anzugsordnung entsprechen. In der A1-2630/0-9804 sind aber nur die beiden Modelle des dienstlich gelieferten mit Bildern kurz dargestellt und der Vermerk, dass Private genehmigt werden können.
Da es mir relativ unmöglich erschein, einen in Farben dem dienstlich gelieferten entsprechenden Sportanzug zu beschaffen. Welche Vorraussetzungen sind an den gestellt? Tut es da jeder in schwarz oder gedeckten Blautönen?
Mit freundlichen Grüßen
Maik
Das private Ausstattung zum dienstlichen Sport getragen werden darf bedeutet nicht, dass nicht auch der Sportanzug gem. Vorschrift befohlen werden kann. Also, ja, natürlich musst Du solch einen bereit haben.
Anmerkung: Im übrigen ist das Model 2015 im WebShop der BwBekleidung sehr wohl enthalten.
Die erste Antwort sagt mir nichts, was ich nicht schon wusste und beantwortet auch nicht meine Frage aus dem Eingangspost.
Aber danke für die zweite, hatte den tatsächlich im Webshop übersehen.