Hallo!
Ich werde nicht ganz schlau aus dem Reserveoffizier.
Es gibt einmal Reserveoffizier im Wehrdienst und einmal außerhalb des Wehrdienstes. Der Unterschied scheint mir in der Länge der Ausbildung zu liegen. Aktuell kann man sich aber nur für Reserveoffizier im Wehrdienst bewerben.
Ich selbst habe keinen Wehrdienst geleistet, bin 39 Jahre alt, habe Abitur und Master (Uni) und arbeite im IT-Bereich.
Kurze Frage:
- Kann ich mich auf den Reserveoffizier im Wehrdienst überhaupt bewerben mit meinem Werdegang und hätte ich Chancen?
- Auf der Seite der Bundeswehr steht, dass die Ausbildung bis zu einem Jahr dauern kann. Muss der Arbeitgeber mich wirklich solange freistellen?
- Kann man in etwa sagen, dass man ein ähnliches Gehalt während der Freistellung bekommt von der Bundeswehr oder muss man mit einer Einkommensminderung rechnen? (ich verdiene ganz gut in der IT-Branche, ca. 120K Brutto im Jahr).
- Wird es in Zukunft auch wieder Stellen für Reserveoffizier außerhalb des Wehrdienstes geben?
Danke für eure Einschätzung!
Bei ROA / SaZ im Wehrdienst steht man in einem WEHRdienstverhältnis bei der Bundeswehr, also Soldat auf Zeit - der (bisherige) Arbeitgeber muss den Arbeitssplatz für diesen Zeitraum "freihalten", Du hast ein Recht auf Rückkehr NACH der Wehrdienstzeit.
SaZ ROA dauert insgesamt 2 oder 3 Jahre (am Stück).
Du wirst während dieser Dienstzeit gemäßt Dienstgrad bezahlt, dadurch wird es natürlich zu (erheblichen) Differenzen im Jahreseinkommen kommen.
So lange Ihre Dienstzeit durch den Dienstherrn auf nicht mehr als zwei Jahre festgesetzt ist greift das Arbeitsplatzschutzgesetz. Die Dienstzeitfestsetzung hat erst einmal nichts mit der Verpflichtungszeit zu tun. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungstabelle A im Anhang des Bundesbesoldungsgesetzes.
Hinweis: Es gibt auch die Möglichkeit als ResOffz fachspezifisch mit höherem Dienstgrad verwendet zu werden. (sog. ,,Seiteneinstieg")
Der Stelle auf dem BW Portal lässt sich entnehmen:
"Sie spezialisieren sich in Ihrer zwei- oder dreijährigen Dienstzeit als Reserveoffizierin bzw. Reserveoffizier". Wenn es um aufschlauen der Dienstzeit geht. Es gibt auch eine PDF zu den Bezügen und es wird niemanden überraschen, dass selbst bei einem netto Vergleich die Bezüge geringer sind.
Zu adw gibt es hier genug Beiträge, einem mit ähnlichem Background ist der roa adw s6 Beitrag - hier mal das bei Google oder der sufu eingeben.
Danke für die Antworten.
Dann warte ich, bis "außerhalb des Wehrdienstes" wieder ausgeschrieben wird. Aufgrund finanzieller Verpflichtungen (Haus, Kinder, Hauptverdiener), kann ich mir den Weg "im Wehrdienst" leider nicht leisten.
Weißt jemand, wann das wieder ausgeschrieben wird?
Eine Frage interessehalber. Wenn Du Dir den Dienst nicht leisten kannst, was ist Deine Motivation, sich dennoch zu entscheiden, nach erfolgter Ausbildung auch dem Dienstherrn (mit Gehaltsverzicht) zur Verfügung zu stehen?
@ seltsam:
Während Reservedienstleistungen wird das Gehalt weitergezahlt - insoweit ist Deine Annahme falsch.
BAPersBw hat mir bereits geantwortet: ab Mai 2024 soll ROA adW wieder ausgeschrieben werden.
Dann probiere ich mein Glück.
Ich empfehle trotzdem den ,,Seiteneinstieg" als ResOffz mit einer studiennahen Verwendung im Auge zu behalten. Darüber kann das BAPersBw kompetent informieren, der Karriereberater wohl eher weniger.
Zitat von: F_K am 17. Dezember 2023, 19:16:18
@ seltsam:
Während Reservedienstleistungen wird das Gehalt weitergezahlt - insoweit ist Deine Annahme falsch.
Es ist keine Annahme, sondern Erfahrung. Mit dem vom TE angemerkten Einkommen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, zu einer RDL herangezogen zu werden. Denn BAPers wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung wohl eher zu einem abschlägigen Ergebnis kommen.
@ Seltsam:
Quelle?
Bei Arbeitnehmern wird KEINE Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt (bei Selbstständigen ist dies anders).
Zitat von: F_K am 18. Dezember 2023, 13:59:38
@ Seltsam:
Quelle?
Bei Arbeitnehmern wird KEINE Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt (bei Selbstständigen ist dies anders).
Doch, ab 6k€/M oder 72k€/a voraussichtlichem Nettogehalt. Dürfte bei den 120k€ schon eng werden, je nach familiärer/steuerlicher Situation.
@ Doc:
In Steuerklasse 4 ist man sicher unterhalb der Grenze - selbst in Steuerklasse 3 ist man bei 14 Gehältern unterhalb der (monatlichen) Grenze.
Quelle: übliche Steuerrechner.
Zitat von: F_K am 18. Dezember 2023, 14:35:18
selbst in Steuerklasse 3 ist man bei 14 Gehältern unterhalb der (monatlichen) Grenze.
Und bei 16 ist man noch weiter drunter - was ist der sittliche Mehrwert dieser Aussage?
Bei Steuerklasse 3 mit zwei Kindern und den üblichen 12-13 Monatsgehältern ist man deutlich drüber, sowohl bei der Jahres-, als auch bei der monatlichen Summe und dann wird ab 28 Tagen RDL eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt - entgegen des ursprünglichen starken Statements:
Zitat von: F_K am 18. Dezember 2023, 13:59:38
Bei Arbeitnehmern wird KEINE Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt (bei Selbstständigen ist dies anders).
Und bei Steuerklasse 6, alleinstehend, keine Kinder, 18 Monatsgehälter, ist man drunter. Also wie ich geschrieben hatte:
Zitat von: doc. am 18. Dezember 2023, 14:10:54
je nach familiärer/steuerlicher Situation.
Zusatzfrage:
Stehen hier überhaupt mehr als 28 Tage RDL im Jahr im Raum?
Bei ROA adW und einem Fernlehrgang pro Jahr ist dies nicht notwendig ...
Wie waren noch mal die Fragen des TE? ::)
Zitat von: F_K am 19. Dezember 2023, 07:05:13
Zusatzfrage:
Stehen hier überhaupt mehr als 28 Tage RDL im Jahr im Raum?
Bei ROA adW und einem Fernlehrgang pro Jahr ist dies nicht notwendig ...
Wie hier auch schon häufig gerne einmal vorausschauend gedacht, ging die Betrachtung über die Ausbildungsphase hinaus in den Zeitraum, in dem der Dienstherr auch diesen Reserveoffizier einsetzen möchte/kann/will.
Zitat von: KlausP am 19. Dezember 2023, 10:30:24
Wie waren noch mal die Fragen des TE? ::)
Ich weiß nicht wieso, aber mich dünkt, dass die Bemerkung mit geringer Wahrscheinlichkeit zu einer RDL herangezogen zu werden, so denn die Ausbildung stattfindet, hat eine nicht unwesentliche Bedeutung für die vom TE bzgl. der Gehalts gestellten Frage. Im Zweifelsfall ist keine RDL mit keinem Gehalt durch die Bw verbunden.
Eben, wo liegt überhaupt der Mehrwert als ROA a.d.W. bei dem Gehalt für die Bw!?
Wenn er Fachexpertise mitbringt, dann ist der Weg über den Seiteneinstieg (CIR) doch der richtige Weg.
An den TE:
Ggf. schon jetzt darum "kümmern", an einer ASA (allgemeine soldatische Ausbildung) teilzunehmen - dies ist eine Grundausbildung in Kurzform - wird, je nach Bundesland, auch in Wochenendform durchgeführt.
Dies ist unabhängig vom weiteren Weg (ROA adW oder Seiteneinstieg) notwendig.
@ Alle:
Meine erste Aussage zur Wirtschaftslichkeitprüfung von Angestellten ist oberhalb von 28 Tagen RD im Jahr UND oberhalb eines gewissen Einkommens nicht ganz exakt gewesen. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Für die Mehrzahl der Fälle hat es aber keine Relevanz, weil nur wenige (auch bei engagierten Res) über 28 Tage im Jahr üben, oft ein solches Formular nicht versandt wird (bei RD kleiner als 28 Tage, auch wenn im Jahr schon geübt) und oft auch bei höheren Einkommen das monatliche (Netto) Gehalt niedriger ist.
Natürlich abhängig vom Familienstand, Anzahl Kinder "auf der Karte" und anderen persönlichen Faktoren (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, tarifliche Sonderzahlunng, Tarifgeld A / B, ...)
Viel Erfolg.
Danke an alle für die wertvollen Informationen.
Ich werde vor allem den Seiteneinstieg im Auge behalten, sobald dort geeignete Stellen ausgeschrieben werden. Und evtl. im Mai mir dann auch den ROA adW noch einmal überlegen bzw. vor einer Bewerbung das Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung mit dem BAPersBw besprechen und dann schauen, ob eine Bewerbung überhaupt sinnvoll ist.
Da die Bundeswehr ein großer und guter Kunde des Unternehmens ist, wo ich arbeite und ich in Projekten bereits mit Kollegen der Bundeswehr zu tun hatte, denke ich, dass meine Fachexpertise tatsächlich im Seiteneinstieg wertvoll sein könnte. Aber das muss natürlich jemand anderes bewerten und überhaupt erst einmal in dem Bereich eine Stelle ausschreiben.
Wird auf jeden Fall ein langer und ungewisser Weg.
Mittlerweile sind einige Stellen für den Seiteneinstieg online (für mich nicht passend, gibt mir aber eine Orientierung, was gefordert wird).
Mir sind drei Fragen noch nicht ganz klar:
1. Muss mein Arbeitgeber mich freistellen für die Zeit des Reservedienstes oder kann er sich auch weigern.
2. Wie viel Zeit pro Jahr verbringt man als Seiteneinsteiger auf dem Dienstposten? In der Ausschreibung stehen Ausbildungsmodule, die man in 3-5 Jahren durchlaufen muss. Abgesehen von den Ausbildungsmodulen - wie viele zusätzliche Tage ist man am Dienstposten? Wie sieht so ein durchschnittliches Jahr aus bzgl. Tage?
3. Gehalt: Zahlt die Bundeswehr mir mein Gehalt weiter oder werde ich als Seiteneinsteiger mit einem bestimmten Dienstgrad eingestellt und erhalte dann Sold wie jeder andere Soldat auch mit entsprechenden Dienstgrad für diese Zeit? Betrifft das auch Beiträge in die Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung?
Danke!
Moin!
1) Du wirst hierzu zwei Antworten erhalten:
- Gegen den Willen des Arbeitgebers wird die Bundeswehr dich nicht heranziehen.
- Bis zu 30 Werktagen bzw. 42 Tagen inkl. den Wochenenden (6 Wochen) pro Kalenderjahr kannst du OHNE die Zustimmung deines Arbeitgebers Dienst leisten (z.B. ,,Die Reserve" [A2-1300/0-0-2]: 2054).
Du informierst deinen Arbeitgeber über eine beabsichtigte Übung und reichst die Heranziehung unverzüglich nach Erhalt gemäß Arbeitsplatzschutzgesetz ein.
Sofern du über die oben genannten Zeiträume pro Kalenderjahr Dienst leisten möchtest, muss dein Arbeitgeber zustimmen. Was sagt denn dein Chef zum Reservedienst bzw. würde dieser dein Engagement fördern?
2) Vorbereitende ASSA-Module je 10 Tage, ROA-Modul 1, 2 und 3 je 13 Tage, dann musst du noch 24 Tage im vorläufig höherem Dienstgrad Dienst leisten - davon mindestens 12 zusammenhängend. Soviel Zeit muss zur Verfügung stehen, um die Ausbildung überhaupt abschließen zu können. Alles weitere hängt von dir, deinem Arbeitgeber und deinem Beorderungstruppenteil ab.
3) Ich kann nicht sagen, wie es konkret in deinem Fall hinsichtlich deines Gehalts und einer Wirtschaftslichkeitprüfung aussehen würde... Die Mindestleistung entsprechend des Dienstgrades wird es bei deinem Jahreseinkommen nicht geben. Ansonsten noch Prämie und ab dem 15. Tag einen Zuschlag zum längeren Dienst (70 Euro pro Tag; max. 700 €).
Korrekturen und Ergänzungen sind erwünscht!
Zitat von: Paul84 am 03. Januar 2024, 10:04:29
1. Muss mein Arbeitgeber mich freistellen für die Zeit des Reservedienstes oder kann er sich auch weigern.
Lass mich hierauf mal eingehen, aus meinen Beiträgen sollte ersichtlich sein, dass ich in einer Personalabteilung tätig bin. Hier ist immer zu unterscheiden zwischen: Recht haben und Recht bekommen. Natürlich muss der Arbeitgeber dich freistellen bis zu den genannten Tagen. In der Realität kann ich dir davon abraten hier etwas gegen den Willen des Arbeitgebers durchzuziehen. Heißt: Vorab klären mit deiner Führungskraft.
Da du selber Führungskraft zu sein scheinst (so lese ich dein Jahresgehalt) oder zumindest fachlich verantwortlich, denk dir immer: "Wie würde ich das finden, wenn einer meiner Leute sich einfach verabschiedet ohne es abgeklärt zu haben", dann weißt du schon, was hier das Vorgehen sein sollte --> Schonmal vorfühlen und abklären, denn ohne die wohlwollende Duldung oder gar Zustimmung wird das Thema Reserve vermutlich schwierig.
30 RDL Tage im Jahr sind halt nämlich auch über 10% zusätzliche Abwesenheit, zusätzlich zu 30+ normale Arbeitstage und durchschnittliche 15 Tage Abwesenheit durch Krankheit. Das wären in Summe 75 Tage Abwesenheit bei rund 240 möglichen Arbeitstagen. Mal kurz drüber nachdenken, dass ist nämlich insgesamt dann 1/3. Und bevor du jetzt antwortest, dass du keine Krankheitstage hast, man geht im Schnitt von 15 pro Jahr pro Mitarbeiter aus und es kann auch dich treffen.
Zitat von: Paul84 am 03. Januar 2024, 10:04:29
3. Gehalt: Zahlt die Bundeswehr mir mein Gehalt weiter oder werde ich als Seiteneinsteiger mit einem bestimmten Dienstgrad eingestellt und erhalte dann Sold wie jeder andere Soldat auch mit entsprechenden Dienstgrad für diese Zeit? Betrifft das auch Beiträge in die Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung?
Danke!
Es ist hier zu unterscheiden, ob es sich um einen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst handelt oder aber der Reserverdienstleistende in einem Unternehmen der Privatwirtschaft angestellt bzw. selbstständig ist.
Im Falle des öffentlichen AG wird das Gehalt für den Zeitraum der sechs Wochen (Verpflichtung des AG), wie weiter beschrieben weitergezahlt. Diese gilt auch für die zu entrichtenden Sozíalabgaben. Sollte die Einkommenshöhe niedriger sein, als dem Dienstgrad bei der Bw entsprechend, so besteht die Möglichkeit, die Mindestleistung zu beantragen, so dass hier der Differenzbetrag durch die Unterhaltssicherung gezahlt wird. Weiterhin gilt die abgeleistete Dienstzeit bei der Zugehörigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis als nicht unterbrochen.
Bei einem Angestellten der Privatwirtschaft besteht die Möglichkeit. den Verdienstausfall geltend zu machen. Ersterer macht dieses über die Arbeitgeberbescheinigung und den Nachweis des Einkommens im entsprechenden Antrag geltend. Der Reserverdienstleistende erhält dann durch die Unterhaltssicherung eine entsprechende Zahlung, die den Lohn-/Gehaltsausfall ausgleicht. Die notwendigen Sozialangaben werden durch den BUND nachentrichtet, allerdings nicht in Bezug auf die Höhe der gezahlten Unterhaltssicherung/Lahon-/Gehaltausfall, sondern auf den Betrag des durchschnittlichen Einkommens aller Arbeitnehmer. Das kann zu (erheblichen) Nachteilen führen.
Beim Selbstständigen wird unterschieden, ob dieser den Betrieb weiterführt oder aber ruhen lässt. Lässt er ihn ruhen, kann er den Ersatz des entgangenen Einkommens zzgl. der Betriebskosten, die durch das Ruhen des Betriebes entstehen, beantragen. Entscheidet er sich für die Weiterführung, so kann er sich die Aufwendungen für die Einstellung einer Ersatzkraft erstatten lassen.
Für alle gilt, die Reservedienstleistenden erhälten eine dienstgradabhängige Prämie (früher Wehrsold und Verpflegungsgeld), die durch Verpflichtungsprämien ergänzt werden können. Details dazu findet man im Unterhaltssicherungsgesetz.
Danke für eure Antworten, die sehr hilfreich sind.
Natürlich würde ich das mit meinem Manager besprechen, sobald es realistisch wird. Vermutlich gibt es bei uns im Konzern dazu eh allgemeine Richtlinien (habe ich gerade angefragt).
Aber eine Sache ist mir noch nicht klar: wer entscheidet, wie viele Tage ich im Jahr leiste? Ist das meine Entscheidung, d.h. ich teile der Bundeswehr mit z.B. "2025 kann ich 15 Tage". Oder andersherum: die Bundeswehr gibt vor z.B. "2025 brauchen wir dich für 28 Tage". Oder ganz anders?
@ Paul:
Es ist freiwillig, Du sagst, wie viel möglich ist - die BW, ob sie dich braucht.
Das können Sie vom Termin und vom Zeitrahmen mit Ihrer Beorderungsdienststelle abstimmen. Lediglich bei Lehrgängen an Ausbildungseinrichtungen ist man da gebunden.
Die 28 Tage wurden mir auch vom einen S1 StFw im letzten Oktober so gesagt. Er meinte, da ich selbstständig sei, ist es "normalerweise" nicht möglich länger als 28 Tage in RDL zu sein. Es geht viel mehr darum, dass Personal "kostengünstig" sein muss und er gegenüber seinen Vorgesetzten begründen muss, warum er jemanden mit "hohem Gehalt" nimmt, statt jemanden der "günstiger" ist.
Die Erklärung war jetzt aus dem Gedächtnis heraus und vereinfacht. Erinnerungen können aber täuschen.
Zitat2) Vorbereitende ASSA-Module je 10 Tage, ROA-Modul 1, 2 und 3 je 13 Tage, dann musst du noch 24 Tage im vorläufig höherem Dienstgrad Dienst leisten - davon mindestens 12 zusammenhängend. Soviel Zeit muss zur Verfügung stehen, um die Ausbildung überhaupt abschließen zu können.
On Top kommt auch noch die "Dienstpostenausbildung" deren Dauer von der Verwendung abhängig ist.
Bei mir z.B. sind das 4 Wochen am Stück an der Pionierschule in Ingolstadt.
Auch diese Ausbildung ist Voraussetzung für den endgültigen, höheren Dienstgrad.
Beste Grüße,
der Panzerjäger.
Kurzes Update: ich habe heute die Information erhalten (Karrierecenter BW), dass man sich mit abgeschlossenem Studium nicht als ROA adW bewerben kann, sondern nur als Seiteneinsteiger.
Hä?
Quark - ein Studium ist einer Bewerbung als ROA nicht abträglich (halt nur keine Einstellung mit Offizierdienstgrad).
Sehr geehrter Herr ....
vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr!
Aus Ihren in unser System eingestellten Angaben, können wir entnehmen, dass Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen/ promoviert haben.
Bewerber die bereits über einen Bachelor, Master oder eine Promotion verfügen werden grundsätzlich nicht mehr für die ,,Anwärterlaufbahn" der Reserveoffiziere außerhalb des Wehrdienstes betrachtet.
In Ihrem Fall können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entscheidende Stelle wenden:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
Referat 1 – Seiteneinsteiger
Zitat von: Paul84 am 16. Mai 2024, 15:28:59
Sehr geehrter Herr ....
vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr!
Aus Ihren in unser System eingestellten Angaben, können wir entnehmen, dass Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen/ promoviert haben.
Bewerber die bereits über einen Bachelor, Master oder eine Promotion verfügen werden grundsätzlich nicht mehr für die ,,Anwärterlaufbahn" der Reserveoffiziere außerhalb des Wehrdienstes betrachtet.
In Ihrem Fall können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entscheidende Stelle wenden:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
Referat 1 – Seiteneinsteiger
Das wäre dann neu. Ich bin ROA adW mit Uni-Studium.
ZitatZitat von: Paul84 am Heute um 15:28:59
Sehr geehrter Herr ....
vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr!
Aus Ihren in unser System eingestellten Angaben, können wir entnehmen, dass Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen/ promoviert haben.
Bewerber die bereits über einen Bachelor, Master oder eine Promotion verfügen werden grundsätzlich nicht mehr für die ,,Anwärterlaufbahn" der Reserveoffiziere außerhalb des Wehrdienstes betrachtet.
In Ihrem Fall können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entscheidende Stelle wenden:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
Referat 1 – Seiteneinsteiger
Das wäre dann neu. Ich bin ROA adW mit Uni-Studium.
Das wäre sogar sehr, sehr neu...
Es ist doch gerade erst für ROA adW mit abgeschlossenem Hochschulabschluss der Einstiegsdienstgrad Oberfähnrich eingeführt worden.
Sollte das nach nur ca. einem Jahr tatsächlich wieder komplett neu geregelt worden sein?
Insbesondere gibt es ja Studiengänge, die einen Seiteneinstieg mangels DP unmöglich machen - obwohl die Mindestqualifikation "Abitur" vorliegt - würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.
ZitatInsbesondere gibt es ja Studiengänge, die einen Seiteneinstieg mangels DP unmöglich machen
Es gab ja auch (die jedoch bis auf weiteres) ausgesetzte Laufbahn als "Seiteneinsteiger ohne
verwertbaren Studienabschluss".
Ggf. wird dieses Modell in überarbeiteter Form neu gestartet?
Zitat von: Paul84 am 16. Mai 2024, 15:28:59
Sehr geehrter Herr ....
vielen Dank für Ihr Interesse am Arbeitgeber Bundeswehr!
Aus Ihren in unser System eingestellten Angaben, können wir entnehmen, dass Sie Ihr Studium bereits abgeschlossen/ promoviert haben.
Bewerber die bereits über einen Bachelor, Master oder eine Promotion verfügen werden grundsätzlich nicht mehr für die ,,Anwärterlaufbahn" der Reserveoffiziere außerhalb des Wehrdienstes betrachtet.
In Ihrem Fall können Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die entscheidende Stelle wenden:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Assessmentcenter für Führungskräfte (ACFüKrBw)
Referat 1 – Seiteneinsteiger
Darauf hinweisen, dass man
nicht als SE betrachtet werden will, sondern als ROA adW.
Ich denke mal, aufgrund der Fülle an Bewerbungen sortiert man diese entsprechend aus und versucht sie auf die ebenengerechtere Möglichkeit der SE hinzuweisen.
Ich kann mich ja auch als Abiturient für die Msch Lfb bewerben.
Um @Ralf zu ergänzen...
Die Gemeinsame Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP) in der Abteilung VI (Reservisten) des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr
führen aus ( sie sind Arbeitshilfe für das Fachpersonal und Nachschlagewerk für alle Reservisten ) :
GAIP 104-04-00 Reserveoffizieranwärter*innen außerhalb des Wehrdienstes (ROA a.d.W.)
"11. Einstellung mit zunächst vorläufig verliehenen höheren Dienstgrad ,,Oberfähnrich" nach § 48 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 4 SLV
11.1. Allgemeines
Bewerbende für die Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes außerhalb des Wehrdienstes die ein Hochschulstudium mindestens mit einem Bachelorabschluss
oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können, sind mit dem zunächst vorläufig zu verleihenden höheren Dienstgrad ,,OFähnr" einzustellen.
11.2. ergänzende Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulstudium mindestens mit einem Bachelorabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss."
"11.5. Assessmentverfahren
Die Ausführungen unter Pkt. 5. sind auch für das Verfahren ,,Einstellung nach § 48 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs, 4 SLV anzuwenden."
"5. Assessmentverfahren
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird die Bewerbung ausgewertet und geprüft.
Sollten sich die Bewerbenden im Rahmen der Bestenauslese (schulische bzw. akademische Leistungen) durchsetzen, erfolgt die Einladung zum Assessmentverfahren.
Die Entscheidung über eine Zulassung nach § 48 (2) SLV in die Laufbahn a.d.W erfolgt im Rahmen einer Bestenauslese (Eignungsreihenfolge) nach Abschluss des Assessmentverfahrens.
Die Platzierung in der Eignungsreihenfolge und der Bedarf in den Streitkräften sind dann für die Einstellungsentscheidung ausschlaggebend.
Das Ergebnis wird per schriftlichen Bescheid bekannt gegeben.
Ein ,,positiver Bescheid" ist keine formale Zulassung, sondern lediglich eine Absichtserklärung."
"11.8. Beförderung
Die formelle Zulassung zur/zum Reserveoffizieranwärter*in, die Berechtigung zum Führen des Dienstgradzusatzes ,,ROA" und die Verleihung des zunächst vorläufig
höheren Dienstgrades ,,OFähnr ROA" erfolgt mit dem tatsächlichen Dienstantritt zum Tag des ersten zu absolvierenden Ausbildungsmoduls im Rahmen der Laufbahnausbildung.
Weitere Festlegung BMVg P II 5 vom 31. März 2023:
Für die Einstellung im Dienstgrad ,,Oberfähnrich" gelten die Grundsätze zur endgültigen Verleihung eines vorläufig verliehenen Dienstgrades der Allgemeinen Regelung A-1340/49
,,Beförderung, Einstellung, Zulassung und Übernahme mil. Personals" nur bedingt.
Da es sich nicht um einen Seiteneinstieg mit einem Offizierdienstgrad, sondern um den Einstieg mit dem höchsten Anwärterdienstgrad handelt, ist der Dienstgrad nach 24 Tagen
Wehrdienst endgültig zu verleihen, sofern keine Hinderungsgründe in der Person vorliegen.
Die Erfordernisse, mindestens zwölf Tage zusammenhängender Wehrdienstleistung und Vorlage einer Beurteilung, entfallen.
Ausbildungsvorhaben zur Schaffung von Trainings-/Lehrgangsvoraussetzungen rechtfertigen nicht eine formelle Zulassung.
Die nach § 48 Absatz 3 i.V.m. § 23 Absatz 4 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) Eingestellten sind abweichend von Nummer 3018 der A-1340/49 gem. § 24 Absatz 1 SLV
zwölf Monate nach erstmaligem Dienstantritt zum Leutnant der Reserve zu befördern, sofern bis dahin die Vorgaben des § 24 Absatz 2 SLV vorliegen (bestandene Offizierprüfung)."
Ist das mit dem Oberfahnrich immer noch aktuell?
Ich hatte mit einem Anwärter gesprochen, der mir mitgeteilt hat, dass es wohl trotz Studium nicht umgesetzt wird, weil es da irgendwelche Haushalts oder Budget Probleme geben würde?
Zitat von: D1987 am 18. Mai 2024, 09:41:41
...dass es wohl trotz Studium nicht umgesetzt wird, weil es .... Probleme geben würde?
Dies kann natürlich so sein... Probleme hat die Bw aktuell schließlich genug...
Aber dann sollte man dies auch so ehrlich kommunizieren... WAS das Problem ist, warum man diese Möglichkeit der SLV nicht anwenden will/kann.
... und natürlich seine eigenen Arbeitsgrundlagen (GAIP) entsprechend anpassen.
Erspart beiden Seiten Frust und unnütze Arbeit.
Für den iW hatte ich dazu etwas geschrieben https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72132.msg748989.html#msg748989
Kurzes Update: Nachdem ich wie das Karrierecenter empfohlen hatte, mich direkt an ACFüKrBw für Seiteneinsteiger gewendet habe, wurde ich von dort angerufen. Die "Absage" des Karrierecenters war wohl inhaltlich falsch. Das ACFüKrBw unterstützt mich nun aber beim weiteren Vorgehen für die Bewerbung für den ROA adW. Für den Seiteneinstieg gibt es aktuell keine Stellen, die auf mein Profil passen.
Kurzes Update: Die Bewerbung wurde nun angenommen beim Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr .
Gestern die Einladung erhalten für das Assessmentcenter in September.
Nun bin ich doch am Zweifeln, ob ich im September im AC für RoA adW vorstellig werden soll.
Ich habe mich in diesem Forum und in anderen Foren viele Erfahrungsberichte durchgelesen (auch den jüngsten Thread hier im Unterforum). Mein Eindruck ist, dass man als RoA adW einen langen Weg mit unklarer Perspektive vor sich hat und in den meisten Fällen der Arbeitgeber (Bundeswehr) kaum Interesse zeigt, die RoA adW "zügig" einzuplanen. Jetzt kann das natürlich viele Ursachen haben, die hier im Forum breit diskutiert wurden (z.B. ist RoA adW überhaupt ein sinnvolles Instrument).
Mit langen steinigen Wegen und hoher Frustrationstoleranz kenne ich mich aus. Mit vielen beruflichen Jahre im Nicht-EU Ausland komme ich auch mit ungewohnten Situationen klar und kann mich schnell auf neue Gegebenheiten einstellen. Aber wenn ich in einer Position das Gefühl habe, dass die Wertschätzung nicht vorhanden ist oder ich das Gefühl habe, keinen sinnvollen Beitrag leisten zu können, dann ziehe ich für gewöhnlich weiter.
Vielleicht ist RoA adW nicht das richtige für mich. Ich könnte natürlich das AC erstmal durchlaufen und dann schauen, was die nächsten Jahre bringen (denn auf Jahre muss man sich ja einstellen, bis man überhaupt eine Perspektive sieht, was man an den anderen Berichten hier im Forum lesen kann). Aber wenn meine Zweifel jetzt schon so stark sind, wäre es wahrscheinlich besser, hier bereits abzubrechen.
Vielleicht verfolge ich die Ausschreibungen zum Seiteneinstieg weiter. Wenn da im CIR-Umfeld (am besten mit SAP-Bezug) was kommen sollte, dann könnte ich es mir besser vorstellen, weil dann scheint es ja einen konkreten Bedarf mit einer konkreten Stelle und klarer Perspektive zu geben (falls ich dann genommen würde).
Oder seht ihr das anders?
Zitat von: Paul84 am 19. August 2024, 09:08:31
Vielleicht verfolge ich die Ausschreibungen zum Seiteneinstieg weiter. Wenn da im CIR-Umfeld (am besten mit SAP-Bezug) was kommen sollte, dann könnte ich es mir besser vorstellen, weil dann scheint es ja einen konkreten Bedarf mit einer konkreten Stelle und klarer Perspektive zu geben (falls ich dann genommen würde).
Dann müsstest du trotzdem die Ausbildung durchlaufen, die ich auf Seite zwei kurz dargelegt habe - mit der entsprechenden Frustrationstoleranz ;)
Du könntest daher das AC auch antreten, die Ausbildung bei positiver Testung starten, nach ,,X-Zeit" beenden und dann eine Beorderung im Bereich CIR anstreben. Oder du wirst ohnehin dort eingeplant...
Nachdem ROA a.d.W. zumindest für mich persönlich erfolgreich gelaufen ist, und noch weiter läuft (fachliche Ausbildung für Dienstposten), konnte aber auch schon bei Übungen "zurückgeben":
Sowohl ROA a.d.W. (§ 48 (2) SLV) als auch RO-SE (§ 48 (3) i. V. m. § 25 (2) SLV) sind stark überbucht, viel mehr Interesse als Einstellungen, Größenordnungen 10:1 und wilder. Aus Sicht der Einzelperson ist eine Einstellung damit insgesamt ein Glückslos. Ja, mitgebrachte Qualifikationen, Assessment und dessen Bewertung, Reihenfolge, Gesamtschau, tatsächlicher Bedarf, Auswahlkonferenz usw., es muss schon viel passen, um durchzukommen.
Daher die Anregung, jeglichen möglichen Zugang zu nutzen bzw. zu versuchen, falls Du Dich wirklich einbringen möchtest, also Zeit (etliche Wochen pro Jahr), Geduld (etliche Jahre) und Engagement (immer dranbleiben) mitbringst. Viele Stationen sind auf beiden Wegen identisch, insbesondere sämtliche Ausbildungen, also ASSA, ROL-Module und Fachlehrgänge, für IT am AusbZ CIR. Unterschiede: Bei RO-SE gibt es einen vorläufig höheren Dienstgrad, dafür ist man an bestimmte fachliche Dienstposten gebunden, bei ROA a.d.W. geht es hingegen die Dienstgrad-Treppe von unten hoch, dafür ist man während der ersten mindestens drei Jahre, solange man noch "Leutnants-Lehrling ohne definierten Auftrag" ist, bei einem ITBtl beordet, und kann dort nach freier Vereinbarung üben, von Unterstützung in der Grundausbildung (gerne mit Biwak, immer wieder schön) über Teilnahme an Btl-Übungen wie "Donaublitz" (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/cyber-und-informationsraum/aktuelles/it-uebung-donaublitz-2022-5539550) bis zur Abstellung, falls sich ZCSBw usw. für Deine Fähigkeiten interessieren sollten.
Zudem gibt es die Möglichkeit, sich aus laufender ROA a.d.W.-Schiene noch und wieder für höhere Weihen zu bewerben, Stichwort "CITEC":
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/cyber-und-informationsraum/aktuelles/citec-ausfuehrlich-erklaert-4475028Fazit: Hingehen und machen.
Man sollte auch nicht unerwähnt lassen, dass für ROA i.W. mit SAZ 2 (nicht 3 !) das Arbeitsplatzschutzgesetz gilt und das daher auch in vielen Lebenslagen eine gute Option ist.
ROA SAZ 2 ist weder Grundwehrdienst noch eine Wehrübung (RDL), wie kann da also das ArbPlSchG gelten!?
Einfach, weil das Arbeitsplatzschutzgesetz auch für alle SaZ greift, so lange ihre Dienstzeit auf nicht mehr als zwei Jahre festgesetzt wurde. :)
Danke @KlausP, habs dann auch gefunden "§ 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit".
Hätte man auch gleich am Anfang des Gesetzes schreiben können. ::)
Zitat von: PzPiKp360 am 19. August 2024, 15:49:55
Bei RO-SE gibt es einen vorläufig höheren Dienstgrad, dafür ist man an bestimmte fachliche Dienstposten gebunden, (...)
Vielleicht hier noch die Ergänzung (kein Kommentar zur Sinnhaftigkeit): die "Bindung" gilt nur bis zur endgültigen Verleihung des DG, danach kann der frischgebackene OTL auch jede andere Beorderung anstreben.
ZitatVielleicht hier noch die Ergänzung (kein Kommentar zur Sinnhaftigkeit): die "Bindung" gilt nur bis zur endgültigen Verleihung des DG, danach kann der frischgebackene OTL auch jede andere Beorderung anstreben.
Aber natürlich nur im Bereich der "Befähigungen" - also der zuerkannten ATN.
Und damit ist die Bandbreite gerade bei Seiteneinsteigern in höheren Dienstgraden nicht mehr so groß.
Anmerkung:
Viele StOffz DP "verlangen" auch Vorverwendungen, die ein SE Offz nicht haben kann - und die auch nicht mehr erwerbbar sind.