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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Brago am 13. August 2006, 22:05:01

Titel: Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Brago am 13. August 2006, 22:05:01
Ich kenne einige Soldaten, die nach Dienstschluss und am Wochenende irgendwelchen Nebenjobs nachgehen.

Ich habe gehört, dass das grundsätzlich erlaubt ist, aber dass es Vorschriften gibt, dass man sich nur maximal 400,- € dazuverdienen darf.

Entspricht das der Wahrheit? Gibt es so eine Verdienstobergrenze wirklich?

Alles natürlich unter der Voraussetzung dass es sich nicht um Schwarzgeld handelt  ;D
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Beobachter am 13. August 2006, 22:34:02
ZitatEntspricht das der Wahrheit? Gibt es so eine Verdienstobergrenze wirklich?
Das ist richtig. Als Soldat kann man einer geringfügigen Nebentätigkeit nachgehen, sofern der Disziplinarvorgesetzte diese genehmigt und die Dienstfähigkeit dadurch nicht eingeschränkt wird. Unter einer geringfügigen Nebentätigkeit versteht man i. A. eine Arbeitszeit von höchstens 8 Stunden/Woche und einem Monatshöchstverdienst von 400 Euro ("400 Euro-Job").
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Huey am 13. August 2006, 22:56:49
Um das noch einmal zu verdeutlichen:

Dieser Nebenjob muss vor Beginn schriftlich durch den DV genehmigt werden...

Beim Spieß erhält man dazu Vordrucke, in denen u.a. der Arbeitgeber, die maximale Wochenarbeitszeit, eine Kurzbeschreibung der Tätigkeit sowie der Verdienst beschrieben werden müssen..

Erst wenn der DV dieses Formular genehmigt hat, darf man diesen Nebenjob ausüben.
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Gräfin am 14. August 2006, 18:29:15
und was passiert, wenn man diesen job nicht gemeldet hat?
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Dennis812 am 14. August 2006, 19:25:27
solange nix passiert, is alles mehr oder weniger ok....wie bei der schwarzarbeit auch - ich glaube der vergleich verdeutlicht das ein bisschen, was passiert wenn man "erwischt" wird
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Huey am 14. August 2006, 19:34:25
Wenn das nicht passiert, begehst du ein Dienstvergehen-und musst mit den Konsequenzen rechnen....so einfach ist das...
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: DJ am 15. August 2006, 13:38:30
So was nicht zu melden ist idiotisch.
Stell dir nur vor, es gibt eine Polizeikontrolle und schon wars das.
Es ist doch gesetzlich so, dass man neben seinem Hauptjob eine 400 Euro Tätigkeit ausüben darf, wenn dein Chef das genehmigt.
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: wolverine am 15. August 2006, 15:04:16
Die Verdienstobergrenze von 400,- kommt aus dem Steuer- bzw. Sozialrecht. Darüber müssen für den Nebenjob Sozialabgaben gezahlt werden und dadurch wird er meistens unattraktiv.
Für die Bw zählt die Stundenbegrenzung von 8 Std/Woche.
Ausserdem darf der Nebenjob natürlich nicht mit dienstlichen Pflichten kollidieren (z. B. Arbeit in einem Betrieb bei der Auftragssuche, der auch um die Bw als Kunden wirbt).
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Brago am 21. August 2006, 20:04:36
Gilt das selbe auch für Zinseinkünfte?

z.B. wenn ich mein Auslandsgeld in Aktien anlege und gewinne mache.
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: schlammtreiber am 22. August 2006, 07:53:57
Natürlich nicht, Dein Vermögen ist Privatsache.
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: madu am 22. August 2006, 08:03:19
Zitat von: Brago am 21. August 2006, 20:04:36
Gilt das selbe auch für Zinseinkünfte?

z.B. wenn ich mein Auslandsgeld in Aktien anlege und gewinne mache.

da freut sich lediglich das finanzamt...  ;D
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Brago am 22. August 2006, 23:26:24
Sehr schön.

Danke für die Auskünfte
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: DJ am 27. August 2006, 16:31:16
Mal eine Frage an alle Soldaten:

Wie sieht es während dem Studium aus?
Ich bewerbe mich als Sanitätsoffizier, wenn das klappt, 6 Jahre Studium.
Einmal die Woche als Ausgleich jobben tut mir gut.
Gilt das auch für die Zeit während des Studiums?
Danke. :)
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Huey am 27. August 2006, 16:43:12
Das gilt für die gesamte Zeit, in der du Soldat bist..

Also auch während des Studiums....
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: DJ am 28. August 2006, 14:13:30
Zitat von: Huey am 27. August 2006, 16:43:12
Das gilt für die gesamte Zeit, in der du Soldat bist..

Also auch während des Studiums....

Danke für die Information.
Mir ist schon klar, dass man vom Dienstantritt an Soldat ist, falls dein Post eine Anspielung darauf war. :)
Titel: Re: Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: Andi am 09. Oktober 2006, 07:55:42
Selbständige Tätigkeit siehe oben. Schriftstellerische Tätigkeit muss nicht genehmigt, aber wenn ich mich recht erinnere angezeigt werden.

Gruß Andi
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: SanSoldat am 25. November 2010, 21:28:53
Kann man auch als Gwdl'er nach der Aga nebenbei am Wochenende arbeiten?
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: bayern bazi am 25. November 2010, 21:31:04
wenns der kpchef erlaubt  ;D
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: KlausP am 25. November 2010, 21:32:15
Wenn das mit den dienstlichen Erfordernissen (Übungsplatz, Wache, GvD) nicht kollidiert, ja. Und eine Begründung, dasfür nicht herangezogen zu werden, ist es nicht.
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: SanSoldat am 25. November 2010, 21:34:27
Danke für die schnellen Antworten =). werde mein Spieß gleich am Montag mal nerven :D
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: ulli76 am 26. November 2010, 18:24:47
Man kann auch beim Bund einen Nebenjob mit mehr als 400€/Monat haben, darf halt nicht über die 8-Stunden-Grenze kommen. Gibt einige Kollegen, die z.B. nebenher Notarzt fahren oder KV-Dienste machen, da kommen schon mal mehr als 400€ zusammen. Muss halt zusätzlich versichtert werden etc.

Bei GWDL ist das mit dem Nebenjob auch noch anders geregelt als bei Saz/BS. Bei GWDL ist es grundsätzlich leichter. Aber genauere Auskunft kann der Spieß geben.
Titel: Re:Soldat mit Nebenjob
Beitrag von: instfw am 28. November 2010, 18:18:37
Fast alles richtig was hier steht, nur eines nicht.

Nicht der DV genehmigt die Nebentätigkeit sondern der Dienststellenleiter. Also nicht der Chef sondern der Kdr. Maximal fünf Jahre Genehmigung am Stück sind möglich und bei jeder Versetzung in eine andere Diensstelle ist die Genehmigung neu zu beantragen.

GWDL'er benötigen keine Genehmigung, es ist lediglich anzeigepflichtig