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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Ber34 am 02. Januar 2024, 16:28:04

Titel: Pflicht zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Ber34 am 02. Januar 2024, 16:28:04
Guten Tag,

unswar wollte ich fragen, ob man als unter 25 jähriger trotzdem Zuhause schlafen kann, wenn der Flugplatz gerade mal 30km vom Wohnort entfernt ist, zudem gibt es dort keine Schlafmöglichkeit;)

Viele Grüße
Titel: Antw:Pflicht zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Löwe von Eutin am 02. Januar 2024, 17:11:10
Ja, man kann sich vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreien lassen. Geht eigtl. recht unkompliziert!

Der Spieß/ das Geschäftszimmer wäre da der erste Ansprechpartner.

Kameradschaftliche Grüße!
Titel: Antw:Pflicht zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: KlausP am 02. Januar 2024, 17:12:27
Wo Sie sich in der dienstfreien Zeit aufhalten ist völlig irrelevant, ,,Verpflichtet zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" heißt nicht, dass Sie dort auch nächtigen müssen. Zu dem Thema gibt es aber hier schon etliche Threads mit den entsprechenden Antworten.
Titel: Antw:Pflicht zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: thelastofus am 02. Januar 2024, 18:37:24
Man muss halt je nach Dienstgradgruppe ggf. früher da sein, wenn es das noch gibt, und wenn es die Einheit interessiert.

Zudem könnte es dennoch sein das es Schlafmöglichkeiten gibt. Flugplatz und Unterkunftsbereich sind tlw. räumlich sehr weit auseinander.

Ansonsten kann man auch ohne sich befreien zu lassen daheim schlafen. Man zahlt hat dann ggf. für die Stube. Essen sollte man mit der Karte nicht mehr unbedingt der Fall sein, da man ja da nur noch die Karte durchzieht.
Titel: Antw:Pflicht zum wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 03. Januar 2024, 16:09:39
Formell wird ja zwischen "Heimschläfer" und "schläft zu Hause" unterschieden. Einmal liegt eine offizielle Befreiung von besagter Pflicht vor und im anderen Fall wird lediglich vom Recht der freien Wahl des Aufenthaltsortes in der dienstfreien Zeit Gebrauch gemacht.

Wenn es aber ohnehin keine ausreichende Zahl Unterkünfte gibt, wird man über jede nicht benötigte Unterkunft froh sein.

Als kürzlich der bay. Ministerpräsident eine 7-monatige Wehrpflicht ansprach, scheint ihm vollkommen entgangen zu sein, dass es allein schon an den Unterbringungsmöglichkeiten mangeln würde, da die letzten Jahre zahlreiche Großstandorte komplett aufgelassen wurden, die einst Kapazitäten für mehrere  tausend Soldaten boten.