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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: DerOberneuland am 11. Januar 2024, 12:23:26

Titel: Maximale Verpflichtungszeit
Beitrag von: DerOberneuland am 11. Januar 2024, 12:23:26
Wenn ich SaZ 25 bin und noch fünf Jahre, Restdienstzeit habe, kann ich mich dann nochmmal in der Laufbahn der Unteroffiziere weiterverpflichten? Oder kann ich grundsätzlich nicht mehr als 25 Jahre als SaZ dienen.
Titel: Antw:Maximale Verpflichtungszeit
Beitrag von: Ralf am 11. Januar 2024, 12:51:44
Die max. Verpflichtungszeit beträgt 25 Jahre, egal in welchen Laufbahnen, auch bei Lfb-Wechseln.
Soldatengesetz:
Zitat§ 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
(1) Die Berufung in ein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit ist längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren zulässig, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus.
Titel: Antw:Maximale Verpflichtungszeit
Beitrag von: DerOberneuland am 11. Januar 2024, 13:03:52
Das ging schnell. Danke für die Info.
Titel: Antw:Maximale Verpflichtungszeit
Beitrag von: DerFalscheEchte am 12. Januar 2024, 17:00:02
Gibts da ne Logische Erklärung zu , warum 'Nur' 25 Jahre drin sind?
Titel: Antw:Maximale Verpflichtungszeit
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2024, 17:12:08
Der WILLE des Gesetzgebers - wegen Abgrenzung zum BS und der gesetzlichen Fiktion des Übergangs ins Zivilleben.

(Logik ist ein Konzept, dass nicht immer deckungsgleich mit Recht ist.)
Titel: Antw:Maximale Verpflichtungszeit
Beitrag von: Ralf am 12. Januar 2024, 17:14:01
Man hat das 2012 mit dem Inkrafttreten des Fachkräftegewinnungsgesetzes die Verpflichtungszeiten von 20 Jahren auf bis zu 25 Jahre erhöht. Das war schon eine Ausnahme, die in den ressortübergreifenden Abstimmungen zu Konflikten führten.
Bei Verpflichtungszeiten von mehr als 20 Jahren kann nämlich von einer für das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit bisher geltenden Charakterisierung als ,,Durchgangsberuf" nicht mehr gesprochen werden, da regelmäßig mehr als die Hälfte des Arbeitslebens im Dienst der Bundeswehr verbracht werden wird. Dieser Personenkreis wird in der Regel erst in einem Alter ab 40 Jahren auf den Arbeitsmarkt treffen. Mit diesem Einstiegsalter ist die Wiedereingliederung in das zivile Arbeits- und Erwerbsleben insbesondere für Soldatinnen und Soldaten in Mannschaftslaufbahnen bedeutend erschwert.