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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: gs1122 am 11. Januar 2024, 14:36:26

Titel: Neuer Arbeitgeber & Übergangsgebührnisse - Welche Steuerklassen?
Beitrag von: gs1122 am 11. Januar 2024, 14:36:26
Hi, habe am 29.02.2024 DZE

SAZ 8 OStGefr, verheiratet 3 Kinder, laut Abrechnung 12/23 Brutto 34.400 € verdient, Neues Recht

Neuer Arbeitgeber ab 01.04.2024, Gehalt 36.300 € / Jahr, ohne Zulagen


Brutto bei BW ist zwar 34.400 € / Jahr, ausbezahlt bekomme ich aber monatlich netto ca 3500 € inkl Familienzuschlag & Zulage.

Soll der Lohn vom neuen Arbeitgeber trotzdem mit Steuerklasse 3 versteuert werden? Und Übergangsgeb. mit 6?


Danke
Titel: Antw:Neuer Arbeitgeber & Übergangsgebührnisse - Welche Steuerklassen?
Beitrag von: LwPersFw am 11. Januar 2024, 17:47:20
Ihr PersBearb der Einheit gibt die sog. Entlassungsmaßnahme in PersWiSys ein.

Dabei vergibt das System automatisch die LStKl 6...

Wenn Sie dies geändert haben wollen... rufen Sie umgehend Ihren Bezügebearbeiter beim BVA an... und fragen was Sie tun müssen...

Gleiches gilt für Ihren neuen Arbeitgeber, damit dort die gewünschte LStKl genutzt wird...


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73729.msg743788.html#msg743788



Titel: Antw:Neuer Arbeitgeber & Übergangsgebührnisse - Welche Steuerklassen?
Beitrag von: gs1122 am 11. Januar 2024, 18:37:34
Das ist mir bewusst, was ist aber in meinem Fall sinnvoller?
Titel: Antw:Neuer Arbeitgeber & Übergangsgebührnisse - Welche Steuerklassen?
Beitrag von: Marcel85 am 11. Januar 2024, 23:18:02
Um eine fette Rückzahlung an das Finanzamt zu vermeiden, würde ich den zivilen Arbeitslohn (wegen der höheren Abgaben)auf Stkl 6 setzen und die ÜG auf deine normale Steuerklasse.
https://www.steuer-soldaten.de/post/dienstzeitende-uebergangsbeihhilfe-uebergangsgebuehrnis-bfd-bundeswehr#:~:text=%C3%9Cbergangsgeb%C3%BChrnisse,unver%C3%A4ndert%20als%20laufender%20Arbeitslohn%20versteuert.

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Titel: Antw:Neuer Arbeitgeber & Übergangsgebührnisse - Welche Steuerklassen?
Beitrag von: F_K am 12. Januar 2024, 09:48:14
Allgemein:

Steuerberatung ist nicht zulässig - und eine "richtige" Antwort könnte man erst geben, wenn deutlich mehr Informationen gegeben worden wären (wie ggf. vorliegendes Einkommen der Frau / Lebenspartner usw.).

Daher individuell prüfen und eine Entscheidung treffen oder beraten lassen - ich rate in jedem Fall an, Reserven bereitzuhalten, aus denen z. B. eine Steuernachzahlung bestritten werden kann.
Titel: Antw:Neuer Arbeitgeber & Übergangsgebührnisse - Welche Steuerklassen?
Beitrag von: Thomi35 am 13. Januar 2024, 08:55:29
Vielleicht erinnere ich an dieser Stelle vorsichtshalber noch einmal daran, daß die Einkommenssteuer jährlich ermittelt wird, also unabhängig von der Steuerklassenwahl ist. Die Steuerklassen bestimmen de facto lediglich die Höhe der jeweiligen monatlichen ,,Vorauszahlungen" auf die Steuer. Daraus ergibt sich dann letztenendes, ob es eine Rück- oder Nachzahlung gibt. Die Abgabe der Steuererklärung ist bei mehreren steuerpflichtigen Arbeitsverhältnisses verpflichtend.

Da es bei der Steuerklasse VI keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden, wird i. a. empfohlen, diese Klasse dem Arbeitsverhältnis zuzuordnen, bei dem der Verdienst geringer ist (bezogen auf das Jahr), Empfehlung z. B. durch einen Lohnsteuerhilfeverein: https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/steuerklasse-vi-6-was-muss-ich-beachten.html.  .