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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Auso.. am 23. Januar 2024, 01:42:33

Titel: Ruhensregelung
Beitrag von: Auso.. am 23. Januar 2024, 01:42:33
Hallo zusammen.

Habe eine Frage bzgl der Ruhensregelung.
Wird die Inflationsausgleichsprämie hier vom BVA gegengerechnet, oder bleibt die steuerfreie IAP außenvor?

Falls die Auszahlung rückwirkend im März erfolgt...
Hier wird ja der Grundbetrag zugrunde gelegt, welcher im März durch die Erhöhung steigt. Somit auch die Grenze der Ruhensregelung.

Ist eine rückwirkende Zahlung zu diesem Datum dann fiktiv zurückzurechnen, oder wird dann mit der höheren Grenze von März berechnet?
Titel: Antw:Ruhensregelung
Beitrag von: LwPersFw am 23. Januar 2024, 07:03:33
Haben Sie schon Ihre/n Bezügebearbeiter/in beim BVA gefragt ? Dies sind die Fachleute...
Titel: Antw:Ruhensregelung
Beitrag von: Auso.. am 23. Januar 2024, 09:52:10
Nein, da sie überlastet sind wollte ich erstmal so fragen, da ja so mancher schon die Erfahrungen mit der Coronaprämie gemacht hat.