Hallo zusammen,
wann endet die Ausbildung zum Fachfeldwebel?
Wenn man alle Lehrgänge bestanden hat für die Laufbahn das wäre bei mir der 16.08.?
oder erst wenn man alle Lehrgänge bestanden hat, die Stehzeit zum Feldwebel hat, das wäre bei mir theoretisch der 22.09
Ich weiss, das ich am 16.08 nicht befördert werden kann, da mir die Stehzeit fehlt.
Wäre über eine Antwort dankbar
Neben den Mindestdienstzeiten setzt die Beförderung zum Fw das erfolgreiche Absolvieren der Laufbahnprüfung voraus. Zzgl. dessen eine ist mehrmonatige militärfachliche Laufbahnausbildung (kann ggf. durch eine zivilberufliche Ausbildung ersetzt werden) erfolgreich zu absolvieren.
Also wenn du neben der Stehzeit deine allgemeinmilitärische LfbAusbildung (vulgo Fw-Lehrgang) und deine militärfachliche Ausbildung (z.B. PersFw-Lehrgang) bestanden hast, erfüllst du frühestens die Voraussetzungen für die Beförderung.
Das ist mir bekannt, aber wann gilt die Ausbildung als beendet. Ab dem letzten Tag der Ausbildung oder an dem Tag der Beförderung.
Ich kann, solange ich nicht fertig bin mit meiner Ausbildung zum Feldwebel nicht woanders üben. Ich bin Reservist und würde gerne Mitte August nicht auf meinen Dienstposten üben, sonders woanders und das geht nicht .Solange ich meine Ausbildung zum Feldwebel nicht beendet habe
Zuerst einmal habe ich das unter Reserve verschoben, solche Informationen sind ja wohl auch hilfreich, da es anscheinend eben nicht um den Beförderungszeitpunkt geht.
Ich glaube nicht, dass das explizit so geregelt ist mit Ausnahme der Offz, dort endet die Ausbildungszeit mit der Beförderung. Könnte man dann auch auf andere Lfb übertragen.
Warum nicht die PersFhr-Stelle fragen und deine Vorstellungen mit denen absprechen.
Aus der Vorschrift "Ausbildung der Reserve":
805. Die Dienstpostenausbildung hat in der Ausbildungsphase bis zur Verleihung des endgültigen
Dienstgrades bzw. des ersten Dienstgrades in der jeweiligen Laufbahngruppe (Unteroffizier/Maat;
Feldwebel/Bootsmann, Leutnant/Leutnant zur See) Priorität.
In Ergänzung zu Ralf:
Was ist denn die ABSICHT der Regelung, dass die Laufbahnausbildung (auch in der Reserve) vor anderen Dienstleistungen geht?
Eben - der Abschluss dieser Ausbildung.
Da idR bei Res jeder Ausbildungsabschnitt eine eigene Dienstleistung ist, endet die Ausbildung mit der letzten Dienstleistung des letzten notwendigen Lehrganges.
Ab dann sollte man ausbildungsgerecht eingesetzt werden können, auch bei anderen TrT - selbst wenn die Beförderung zum Feldwebel (hier d. R.) aus Zeitgründen noch nicht erfolgt ist.
Wie Ralf schreibt - Absprache mit PersFhr und eigenem BeordTrT helfen weiter - viel Erfolg.
Danke für die schnellen Antworten. Und sorry für das falsche Thread