Guten Abend zusammen,
ich habe eine so ähnliche Frage bereits schon gestellt. Dennoch bräuchte ich nochmals Ihre Hilfe, da ich eine Hausarbeit anfertigen muss und die Primärliteratur (SGB V und BwHFV) mehr als dürftig ist bzw mir einige Kernfragen nicht beantwortet. Diese sind wie folgt:
Kommt es zu einer Schweigepflicht zwischen der Krankenversicherung des Versicherungsnehmer und dem Arbeitgeber (Bundeswehr)? (Bezüglich Vorerkrankungen etc)
Werden Gesundheitsdaten lediglich im Rahmen des Assments erhoben.
PS ich bin kein Versicherungsvertreter sondern absolviere noch mein Studium der Sozialen Arbeit (B.A) im "dualen System"
Vielen Dank im voraus für Ihre Mithilfe
Bitte führ doch einfach den anderen, inhaltlich weitgehend gleichen Thread fort.