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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Science_Guy am 01. Februar 2024, 10:57:42

Titel: Barettabzeichen farblich hinterlegt
Beitrag von: Science_Guy am 01. Februar 2024, 10:57:42
Hi!

Ich hab mal ne allgemeine Frage: Ich hab nun schon ein paar Kameraden gesehen, die ihr Barettabzeichen mit einem Stück Stoff in der Farbe einer anderen Truppengattung hinterlegt haben.

Gibt es dafür irgendwelche "Regeln"? (also nicht Dienstvorschriften, sondern inoffizielle Regeln, wie wann und warum)

Beste Grüße
Titel: Antw:Barettabzeichen farblich hinterlegt
Beitrag von: tdn am 01. Februar 2024, 11:24:16
Heeresaufklärer goldgelb.
Jäger in der schweren Kompanie rot.
Andere ka.
Titel: Antw:Barettabzeichen farblich hinterlegt
Beitrag von: F_K am 01. Februar 2024, 11:27:49
https://de.wikipedia.org/wiki/Preu%C3%9Fische_Farbfolge
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Beitrag von: BulleMölders am 02. Februar 2024, 08:11:41
Wenn ich so etwas nicht weis, dann würde ich die Kameraden, die das praktizieren einfach mal danach fragen.
Titel: Antw:Barettabzeichen farblich hinterlegt
Beitrag von: F_K am 02. Februar 2024, 08:20:52
Wie dargestellt, eh vorschriftenwidrig.

Und tdn zeigt ja sehr schön, dass die "Kennzeichnung" nicht funktioniert, weil es nicht verstanden wird  ... rot ist klassisch das Kennzeichen der zweiten Kp, die üblicherweise eher nicht "schwer" ist.

(Sagt jemand, aus einem anderen Jahrtausend, der damals auch (unwissend bezüglich der Vorschriftenlage) "rot" getragen hat, aber wenigstens "Klassisch" richtig - in der zweiten Kp.).
Titel: Antw:Barettabzeichen farblich hinterlegt
Beitrag von: Zelt am 22. Februar 2024, 10:37:40
Rot in dem Zusammenhang ist eher die Verbundenheit zur Komponente Steilfeuer (Artillerie) und entwickelt(e) sich anscheinend immer mehr aus dem Joint-Fire Gedankengut.
Titel: Antw:Barettabzeichen farblich hinterlegt
Beitrag von: F_K am 22. Februar 2024, 11:08:33
@ Zelt:

Quelle? Insbesondere auf die Fragestellung hier bezogen (kein Hinweis auf JF)?
Titel: Antw:Barettabzeichen farblich hinterlegt
Beitrag von: chingbum am 08. März 2024, 21:15:33
Nabend,

das Hinterlegen der Barettembleme gemäß der preussischen Farbfolge nach Kompanien wird bei uns als einzige den Anzug betreffende Abweichung geduldet. Der Kdr hatte dem Wildwuchs der ,,Anzugvariationen" nach Afghanistaneinsatz Einhalt gebieten wollen und ausdrücklich dies als einziges geduldet. Die Chefs greifen das auf und Zelebrieren das Verleihen des Stoffläppchens dementsprechend.
Wir tragen als 2. rot. Ansonsten sehe ich das recht selten. Die Farbfolge siehst du aber auch bei den DZ-Flashes der FschJg.

MkG
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Beitrag von: Torsten Sommer am 20. Juli 2025, 17:44:21
Wir hatten unsere Barettembleme mit roten Hintergrund bereits mitte der 80er Jahre, allerdings waren wir (2/172) die einzige Kompanie im Batallion. Ich wusste nie warum wir das in der zweiten Kompanie taten. Wenn einer weiß warum nur die zweite und warum rot, bitte wissen lassen. Danke
Titel: Antw:Barettabzeichen farblich hinterlegt
Beitrag von: KlausP am 20. Juli 2025, 19:27:18
Das hat was mit der ,,preußischen Farbfolge" zu tun, mit der Einheiten/Truppenteile innerhalb eines Verbandes gekennzeichnet wurden.

Bei Jägern und Panzergrenadieren ist das traditionell wie folgt:

1. Kp - weiß
2. Kp - rot
3. Kp - Gelb
4. Kp - Blau
5. Kp - Grün
6. Kp - Schwarz
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Beitrag von: F_K am 20. Juli 2025, 20:33:24
Die anderen Kp waren halt vorschriftengerecht ...
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Beitrag von: Stabshauptmann am 22. Juli 2025, 08:13:41
Ich denke mal im Heer wird man es künftig öfter sehen, dass die Farbe der Truppengattung beim Barettabzeichen hinterlegt wird - der designierte InspH trägt "goldgelb".
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Beitrag von: PzPiKp360 am 22. Juli 2025, 14:32:35
Panzerpioniere: Schwarz hinterlegt.

Sogar ein Bild gefunden: https://www.westfalen-blatt.de/owl/leistung-soll-sich-fur-soldaten-lohnen-2537671
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Beitrag von: F_K am 22. Juli 2025, 15:23:56
Ja, auch für Straftaten finden sich schlechte / viele Beispiele - ändert aber nicht das StGB.

Die Vorschrift unterliegt dem Änderungsdienst - nicht jeder "Blödsinn" Der Generalität ist später kodifiziert worden.
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Beitrag von: PzPiKp360 am 22. Juli 2025, 15:37:32
Wenn das mit den Unterlegungen schon seit vielen Jahrzehnten gemacht wird, ist das dann nicht "Tradition"?

Ernsthaft: Gelebte, aus der Truppe selbst gewachsene Tradition, mal so ganz ohne Vorschriften?
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Beitrag von: KlausP am 22. Juli 2025, 15:54:48
Also aus meinem PzGrenBtl kenne ich das nicht, von keiner der Kompanien. Da trugen lediglich die Uffz/Fw (und auch NUR die) die ,,Pfeifenschnur" in der Kompaniefarbe.
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Beitrag von: F_K am 22. Juli 2025, 16:23:41
@ PzPi:

Gegen geltendes Recht kann sich kein Gewohnheitsrecht entwickeln - und wie der Thread zeigt, ist es weder "verstanden", noch oft angewendet, und dann oft entgegen der Farbfolge.

Aber erkläre mir gerne den Kern der angeblichen Tradition (entsprechend der Erlasslage).
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Beitrag von: PzPiKp360 am 23. Juli 2025, 10:08:57
Stellt sich die Frage, ob es unbedingt notwendig ist, solche Dinge von oben zu regeln, darauf zu bestehen, und es auch noch besser zu wissen als die Truppe, die es vor Ort macht.

Das Beispiel "Panzerpioniere - schwarze Hinterlegung" gibt es min. seit den 80ern, und wird bis heute so gemacht, um die Nähe zur Panzertruppe und deren schwarzen Baretts sichtbar zu machen. Nein, steht in keiner Vorschrift, wird dafür von allen Beteiligten verstanden. Es wird bei den Diskussionen um den Traditionserlass gerne angeführt, daß es in 70 Jahren Bundeswehr immer noch nicht gelungen sei, genug eigene Traditionen zu begründen, daher noch und wieder schwierige Diskussionen, ob und was an älterer deutscher Militärtraditionen weiterhin als traditionswürdig betrachtet werden könne, und was nicht, von wegen "Aufräumen im Uffz-Keller".

Nun hat sich in diesem Beispiel ein kleines Ding über Jahrzehnte entwickelt, zwar (noch?!) nicht in einer Vorschrift kodifiziert, aber in der Truppe völlig akzeptiert. Wäre es da nicht angebracht, so etwas als eigenständige Bw-Tradition anzuerkennen?
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Beitrag von: F_K am 23. Juli 2025, 10:28:06
Hä?

Hast Du den Thread gelesen?

Die vielen Fragen zeigen doch, dass es NICHT verstanden wird und es auch unterschiedlich gehandhabt wird - WENN es denn falsch gemacht wird ...
Titel: Antw:Barettabzeichen farblich hinterlegt
Beitrag von: Stabshauptmann am 23. Juli 2025, 10:30:36
Wir tragen eine Uniform und nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner an Anzug und Schmuckwerk.

Es spricht ja nichts dagegen einen Antrag auf Anpassung der Anzugsordnung einzureichen.
Damit wird es dann aber eben auch verpflichtend für alle Angehörigen.

Wenn jetzt einer meint er müsse mit "Wer nichts kann, kann Anzug" kommen, dem gebe ich zu bedenken "Wer nicht einmal Anzug kann, kann was?".