Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: LwPersFw am 12. Februar 2024, 12:00:25

Titel: Wehrsolderhöhung zum 01. März 2024
Beitrag von: LwPersFw am 12. Februar 2024, 12:00:25
Für die FWDL neu:

Schütze, etc.      1837 €   (alt 1500)
Gefreiter            1892 €   (alt 1550)
Obergefreiter      2001 €   (alt 1650)
Hauptgefreiter    2272 €   (alt 1900)

Quelle: BGBl. 2024 I Nr. 20 vom 26.01.2024



Kinderzuschlag je Kind  115 €



Titel: Antw:Wehrsolderhöhung zum 01. März 2024
Beitrag von: tdn am 14. Februar 2024, 14:25:00
Kommt dann auch eine äquivalente Erhöhung für RDL?
Titel: Antw:Wehrsolderhöhung zum 01. März 2024
Beitrag von: LwPersFw am 14. Februar 2024, 18:57:44
Zitat von: tdn am 14. Februar 2024, 14:25:00
Kommt dann auch eine äquivalente Erhöhung für RDL?

Dies sollte erfolgen...

"§ 8 USG Mindestleistung

(1) Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 ergibt.
Der Tagessatz wird in Anlehnung an die regelmäßigen Anpassungen der entsprechenden Grundgehälter und des Familienzuschlags nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes angepasst.
Das Bundesministerium der Verteidigung regelt den jeweils geltenden Tagessatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates."

Die Rechtsverordnung wäre dann die MLAnpV.  https://www.gesetze-im-internet.de/mlanpv/index.html

Ob hier schon eine Änderung in Arbeit ist ... Glaskugel ...