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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Leutonian am 15. Februar 2024, 14:53:58

Titel: BVA wie ist die Zuständigkeit
Beitrag von: Leutonian am 15. Februar 2024, 14:53:58
Hallo erstmal,

wie ist den die Zuständigkeit des BVA aufgeteilt bei der Besoldung (nicht Beihilfe) also örtlich?

Ist bei Soldaten/Beamten generell Köln (Referat PY III 3) als Bezügestelle zuständig oder z.B. in Baden-Württemberg die
BVA-Außenstelle Stuttgart (Referat PY II 3), bzw. je nach dem wo jemand (Bundesland) wohnt...

Über eine unkomplizierte Auskunft über das Forum wäre ich dankbar.

MfG Leutonian

Titel: Antw:BVA wie ist die Zuständigkeit
Beitrag von: Auso.. am 15. Februar 2024, 17:11:27
Nicht Zentral in Köln. Wie in deinen Beispiel bei BW - Stuttgart
Titel: Antw:BVA wie ist die Zuständigkeit
Beitrag von: Al Terego am 15. Februar 2024, 17:58:18
Steht doch auf Deiner Gehaltsmitteilung, wer für Dich zuständig ist.
Titel: Antw:BVA wie ist die Zuständigkeit
Beitrag von: didi62 am 16. Februar 2024, 06:28:50
Grundsätzlich ist das BVA zuständig, in dessen Bereich die Ernennung zum SaZ erfolgt ist.
Titel: Antw:BVA wie ist die Zuständigkeit
Beitrag von: Leutonian am 17. Februar 2024, 15:40:36
Vielen Dank für die Antwort(en). Dann kann ich einige Formulare des BVA vor Einstellung (Beamter) schon vorbereiten...und mitnehmen.