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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: W.Peter am 14. August 2006, 19:33:01

Titel: FW Truppendienst mit Abit?
Beitrag von: W.Peter am 14. August 2006, 19:33:01
hi,
habe meine abitur !!! seit diesem jahr.
was haltet ihr davon wenn ich mich als feldwebel im truppendienst bewerbe?
franky hat ja etwas ähnliches gefragt, aber glaube das ist eine andere diskussion.
Titel: Re:FW Truppendienst mit Abit?
Beitrag von: peppie am 14. August 2006, 21:33:24
Du musst wissen was du willst. Wir können dir nicht sagen was wir davon halten, weil unsere Meinung gar keine Rolle dabei spielt. Der einzige der wissen kann was du willst, bist du selbst. Deine Möglichkeiten findest du unter Bundeswehr-Karriere.de

Und ja, auch mit Abitur kannst du Feldwebel werden und musst nicht unbedingt in die Offizierslaufbahn.
Titel: Re:FW Truppendienst mit Abit?
Beitrag von: W.Peter am 15. August 2006, 12:40:43
ich weiß was ich will. ich will die fw laufbahn einschlagen, also klassischer militärischer führer werden.
ich habe eigentlich euch nur gefragt, ob man bei der bundeswehr da auch mit abi und ohne weitere qualifikation eingestellt wird?


und noch etwas: kann ich mich auch als fernspäher melden?
Titel: Re:FW Truppendienst mit Abit?
Beitrag von: gecon am 15. August 2006, 14:50:54
Grundsätzlich wäre es möglich auch Fernspäher zu werden.

Aber solltest du bedenken das du dir nicht umbedingt einen Gefallen damit tust, ohne eine Ausbildung dich für 12 Jahre bei der Bundeswehr zu verpflichten. Gehen wir vom schlimmsten Fall aus und du wirst kein Berufssoldat und musst nach 12 (10 Jahre durch BfD-Anspruch) abgehen ... was wird dann?

Weder du noch irgend jemand anderes kann sagen das du auf jeden Fall Berufssoldat wirst.

Wenn du umbedingt Truppendienst machen möchtest solltest du eher über die Offizierslaufbahn nachdenken, da du dort wenigstens ein Studium mit nehmen kannst.

Zum anderen würde ich gerne wissen, wie du auf Fernspäher kommst und ob du schon einmal Erfahrungen mit der Bundeswehr gesammelt hast.

Zum anderen solltest du dir im klaren sein das du nach deiner Ausbildung zum Feldwebel (nach ca. 3 Jahren) damit rechnen musst ca. alle 2 Jahre in einen Auslandeinsatz zu gehen. Hört sich vielleicht nicht so dramatisch an, aber gehen wir davon aus das du einmal Familie und Kinder haben wirst ... wie sieht es denn dann aus?

gecon
Titel: Re:FW Truppendienst mit Abit?
Beitrag von: W.Peter am 15. August 2006, 15:31:10
mich reizt aber die fw laufbahn im truppendienst mehr. ich will als der klassische militärische führer arbeiten.
ist es denn nicht möglich während der zeit eine ausbildung, sagen wir im kaufmännischen bereich zu machen bei der bundeswehr?
das gleiche ist es doch auch wenn mich nur mit Realschluabschluß und sonst nichts bewerbe für die fw laufbahn.
außerdem habe ich mich überlegt ist es ja auch möglich während den 12 jahren ein fernstudium aufzunehmen.
Titel: Re:FW Truppendienst mit Abit?
Beitrag von: W.Peter am 15. August 2006, 15:33:25
noch ein nachtrag, oder mehr ein zusätzliche frage:

wie sind denn die einstellungszeiten der fw laufbahn truppendienst?
bei der offz wird man grundsätzlich zum 01.07. jeden jahres eingestellt, wie ist dies bei der fw laufbahn?

und:
falls ich zum wehrdienst eingezogen werden, kann man sich dann auch jederzeit wie ein zivilist bewerben?
Titel: Re:FW Truppendienst mit Abit?
Beitrag von: Huey am 15. August 2006, 16:05:13
Du wirfst da einiges an Halbwissen durcheinander:

Ein Fw im Fachdienst ist Führer in einer Fachverwendung. Dieser erhält neben der mil. Kurzausbildung eine zivilberufliche Ausbildung/Qualifikation, da er diese für eine Verwendung benötigt.

Ein Fw im Truppendienst ist eben nur mil. Führer, benötigt und erhält demnach auch nur die mil. Ausbildung. Warum sollte die Bw jemanden zu etwas teuer ausbilden, was dieser nicht benötigt?

Du kannst natürlich ein Fernstudium absolvieren-nach Dienst und auf eigene Kosten (u.U. mit Zuschüssen durch den BFD, dort aber im Einzelnen nachfragen.).

Ca. 75% aller Soldaten brechen ihre Fernausbildung jedoch ab, da der Dienstbetrieb ein geregeltes Lernen und(!) ein Privatleben gleichzeitig nicht erlaubt-und dann sind die Zuschüsse u.U. zurückzuzahlen....