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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: DeltaMike am 13. März 2024, 15:31:34

Titel: BFD nach Schutzzeit?!
Beitrag von: DeltaMike am 13. März 2024, 15:31:34
Hallo Bundeswehrforum.

Mittlerweile frage ich mich, wie diese Armee überhaupt funktionieren kann.

Weder der Lotse für Einsatzgeschädigte (seit über 3 Jahren der selbe Mann!), noch der ansässige Sozialdienst, noch der BFD-Berater (seit 5 Jahren der selbe Mann!), noch sonst wer an meinem Standort kann mir diese Fragen beantworten:

Was passiert mit meinen BFD-Ansprüchen (Übergangsgebührnisse, Abfindung, Ausbildungs-Topf), sobald ich in die Schutzzeit eintrete?

Werden die Ansprüche ,,eingefroren" und sobald ich die Schutzzeit und auch die Bundeswehr verlasse, dann verfügbar?

Oder erlöschen die Ansprüche, wenn man z.B. ein Studium im Rahmen der Schutzzeit abschließt und anschließend zivil arbeiten will?

Vielleicht weiß hier ja jemand mehr. Schonmal Dankeschön!
Titel: Antw:BFD nach Schutzzeit?!
Beitrag von: LwPersFw am 13. März 2024, 19:26:19
Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG)

§ 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen

https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/__9.html