Guten Abend,
vorweg ich bin Reservist bzw schon seit längerer Zeit als HG ausgeschieden.
Am Donnerstag ist der Todestag meines im Krieg gefallenen Großvaters.
Natürlich werde ich an diesem Tag am Denkmal auch wieder einen Kranz niederlegen.
Bisher habe ich dies in Zivil gemacht.
Ein Kamerad meinte neulich, daß dies auch in der Uniform erlaubt wäre.
Nun wollte ich dies mal genau nachfragen - Wie sieht die Rechtslage aus?
Da ich keine ZDv zur Hand habe - versuche ich es mal auf diesen Weg.
Vielen Dank,
kameradschaftlicher Gruß
Falke
Vorweg: Mit Reservistenrecht kenne ich mich nicht besonders gut aus.
Da du aber kein aktiver Soldat bist, benötigst du für das Tragen der Uniform eine Erlaubniss (die sogenannte UTE-Uniformtrageerlaubnis).
Diese liegt vor, wenn du zu einer Wehrübung einberufen wirst oder an einer dienstl. Veranstaltung teilnimmst, bei der das Tragen der Uniform gestattet ist.
Die Uniform "einfach so" tragen darfst du m.M. nach nicht.
Reservisten können mittlerweile eine generelle UTE bekommen. Zu beantragen beim zuständigen VBK oder Landeskommando.
Grund für das Tragen kann eine dienstliche Veranstaltung sein (mit Zuziehung, dann auch keine Kennzeichnung mit Reservelitze) oder beispielsweise die Hochzeit eines Kameraden (keine DVag, dann auch Res.-Kennzeichnung anlegen).
Generelles Trageverbot besteht bei politischen Veranstaltungen.
Bei der Kranzniederlegung würde ich mich vorab mit dem VBK in Verbindung setzen. Wird diese "privat" oder von einer politischen Partei initiiert? Hier könnte ggf. ein Konfliktpotential bestehen was das Erscheinen von Soldaten bzw. Reservisten in Uniform betrifft.