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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Werner Stieffenhofer am 07. April 2024, 17:25:08

Titel: Frage zu USG 9
Beitrag von: Werner Stieffenhofer am 07. April 2024, 17:25:08
Ich habe eine Frage zu den Leistungen für Versorgungsempfänger nach Paragraph 9 USG demnach werden die Leistungen nach USG nach dem Ruhegehaltfähigen Dienstbezügen abzüglich Versorgungsbezüge Ruhegehalt berechnet da sich jetzt aber doch die Pensionen erhöht haben müsst doch eine Berechnung nach den aktuellen Pensionen berechnet werden oder bin ich da falsch?
Titel: Antw:Frage zu USG 9
Beitrag von: F_K am 07. April 2024, 20:05:57
Ja, aktuelle Versorgung.