Ich habe eine Frage zu den Leistungen für Versorgungsempfänger nach Paragraph 9 USG demnach werden die Leistungen nach USG nach dem Ruhegehaltfähigen Dienstbezügen abzüglich Versorgungsbezüge Ruhegehalt berechnet da sich jetzt aber doch die Pensionen erhöht haben müsst doch eine Berechnung nach den aktuellen Pensionen berechnet werden oder bin ich da falsch?
Ja, aktuelle Versorgung.