wie würdet ihr den Dienstplan definieren oder erklären?
ist das ein Befehl oder dienstliche Anweisung oder Bestandteil eines Befehls?
oder doch anders
Gegenfrage: was ist ein Befehl / eine dienstliche Anweisung?
... und was steht von wem an wen in einem Dienstplan?
Definition Befehl:
Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit Anspruch auf Gehorsam erteilt.
Dienstliche Anweisung:
Die Befugnis, zu dienstlichen Zwecken Anweisungen zu erteilen und die Pflicht, diese zu
befolgen, ergibt sich aus dem Unterstellungsverhältnis. Dienstliche Anweisungen ergehen regel-
mäßig als Regelungen, Weisungen, Befehle, Dienstliche Anordnungen oder Richtlinien. Sie haben den
Zweck, den Willen des Vorgesetzten bzw. der Vorgesetzten nach Inhalt, Richtung und Form so auszu-
drücken, dass durch die Ausführung der dienstlichen Anweisung seine bzw. ihre Absicht erreicht wird.
Sofern möglich, soll jede dienstliche Anweisung Unterrichtungen und Hinweise für die Ausführung
enthalten und dem Untergebenen Raum für sein freies Ermessen lassen. Innerhalb dieses Ermessens
kann er bzw. sie über Art, Ort und Zeit der Ausführung in eigener Verantwortung entscheiden.
Dienstliche Anweisungen sind grundsätzlich auf dem Dienstweg an die Empfängerin oder den
Empfänger zu leiten. Ist es in Ausnahmefällen erforderlich, dienstliche Anweisungen unter Umgehung
des Dienstweges zu erteilen, so sind die Zwischenstellen unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.
Weichen truppendienstliche Unterstellung, Unterstellung für den Einsatz und/oder Unterstellung im
besonderen Aufgabenbereich voneinander ab, so ist bei Weisungen und Befehlen die Beteiligung der
jeweils anderen vorgesetzten DSt in Dienstanweisungen oder Befehlen für das Meldewesen zu regeln
Prima - und jetzt jeden Punkt gegen den (Rahmen-) Dienstplan prüfen:
- mil. Vorgesetztet
- bestimmtes Verhalten
- Befehlsform / Art
- Gehorsam?
... Fertig ist die Laube.
Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage!!!!!!!!!!!!!
Doch, ist didaktisch eine Möglichkeit.
Führe die Prüfung durch - dass Ergebnis prüfe ich gerne.
Dann hast Du effektiv gelernt, das Forum hat die Möglichkeit es zu lesen - win / win - viel besser als eine Antwort in Bit Form.
F_K möchte Dir sagen: Ja, der Dienstplan ist ein Befehl.
@ Schlammtreiber / offtopic:
Immer diese Streber, die das didaktische Konzept aushebeln ..
... aber Ja, in Verbindung mit der Personaleinteilung und wenn ausreichend spezifisch ist es für die Angehörigen der Einheit wohl in aller Regl ein Befehl.
Zitat von: F_K am 25. April 2024, 16:19:36
@ Schlammtreiber / offtopic:
Immer diese Streber, die das didaktische Konzept aushebeln ..
Ich hab eben ein Herz für die einfachen Grunzer in der Schlammzone, weil selbst einer ;D
Das lernt man doch gleich am Anfang, dass der DP ein schriftlicher Befehl ist und sich jeder Soldat am selbigen zu informieren hat. Nebenbei muss er öffentlich ausgehangen sein und vom Chef und VP unterschrieben sein. Es muss allerdings zwischen dem Routine-Tagesdiensplan und dem Wochenplan mit den entsprechenden Ausbildungen, Verrichtungen und Vorhaben unterschieden werden. Befehlscharakter haben aber beide.
Zitat von: Guppi am 25. April 2024, 13:35:40
Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage!!!!!!!!!!!!!
Die EM vom Forum beantworten zu lassen ist nicht im Sinn der Maßnahme.
Zitat... und vom Chef und VP unterschrieben sein ...
Nö. Es sei denn, du kannst die Vorschrift dazu zitieren.
Zitat von: KlausP am 27. April 2024, 07:48:41
Zitat... und vom Chef und VP unterschrieben sein ...
Nö. Es sei denn, du kannst die Vorschrift dazu zitieren.
§ 24 - Soldatenbeteiligungsgesetz
(1) Der nächste Disziplinarvorgesetzte hat die Vertrauensperson zur Gestaltung des Dienstbetriebes anzuhören. Die Anhörung soll vor Festlegung des Dienstplanes erfolgen. Zum Dienstbetrieb gehören alle Maßnahmen, die im Dienstplan festgelegt werden und den Innendienst, den Ausbildungsdienst sowie Wach- und Bereitschaftsdienste betreffen. Darüber hinaus ist die Vertrauensperson zu den lang- und mittelfristigen Planungen in Jahres- und Quartalsausbildungsbefehlen sowie zu den allgemeinen Regelungen für Rahmendienstpläne anzuhören.
Unterschrift ist nicht explizit genannt, jedoch ist durch die Unterschrift klar "bewiesen" das die geforderte Anhörung stattgefunden hat.
In unserer und zahlreichen mir bekannten Einheiten wurde das auch so praktiziert.
Zitat von: Guppi am 25. April 2024, 13:35:40
Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage!!!!!!!!!!!!!
Vielleicht wäre der konkrete Hintergrund der Frage auch mal ganz nett, dann könntest Du vielleicht hilfreichere Antworten bekommen.