Hallo,
Ich bin offz truppendienst und wurde von einem Bundestagsabgeordneten für einen Informationsbesuch in den Bundestag eingeladen.
Kann dies mit Freistellung vom Dienst/sonderurlaub/o.ä geregelt werden oder muss ich mir dafür Urlaub nehmen?
Ist es eine private Veranstaltung oder ein dienstlicher Termin?
Wenn es nicht dienstlich ist: Nein
Und ein Offizier sollte befähigt sein sich diese Antwort selbständig, beispielsweise mit dem Studium der Vorschrift, zu erschließen! ::)
Ich geben mal ´ne Hilfestellung, als oller Spieß ist man ja nicht so: Soldatenurlaubsverordnung, Ausführungsbestimmungen dazu, Beamtensonderurlaubsverordnung (jsüa, die gilt auch für Soldaten)