Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: 4815162342 am 30. April 2024, 14:25:39

Titel: Frage zur Verwendung nach Bachelor of Laws (dual) – Standort
Beitrag von: 4815162342 am 30. April 2024, 14:25:39
Hallo!

Hat hier jemand eins der beiden dualen Studiengänge absolviert oder befindet sich gerade dabei?

Ich ziehe in Betracht, mich dafür zu bewerben, finde jedoch nicht so viel Informationen zum Standort nach dem Studium auf der BW-Seite.


Falls letzteres, Wie wahrscheinlich ist es, dass ich nach dem Studium in Berlin eingesetzt werde (wohne in Berlin)? Für mich kommt aufgrund von privaten Gründen für die Verwendung nach dem Studium nichts als Berlin in Frage.

Ich freue mich auf eure Antworten!

P.S.: Wieso wird man bei dem ersten Studiengang direkt als Beamter (auf Probe) eingestellt und bei dem zweiten nur mit "Chance" auf Verbamtung?
Titel: Antw:Frage zur Verwendung nach Bachelor of Laws (dual) – Standort
Beitrag von: Nachtmensch am 30. April 2024, 15:17:16
Gegen Ende des Studiums wird mit dem Einplaner geschaut, ob die beiden Wünsche kompatibel sind. Es hängt halt davon ab, welche Dienstposten dringend besetzt werden müssen. Ich würde mal vermuten, dass man grundsätzlich den Ort bekommt, den man gerne hätte, natürlich nur, wenn es der dienstliche Bedarf zulässt.
Letztendlich ist man Bundesbeamter und man kann bundesweit eingesetzt werden. Ohne Zahlen zu kennen, wird es in Berlin mit Sicherheit viele Dienstposten geben, so dass ein Bedarf eigentlich immer vorhanden sein sollte.

Jedoch solltest du dich hinterfragen, ob Bundesbeamter das richtige ist, wenn man örtlich nicht wirklich flexibel ist. Wie gesagt, es kann gut gehen, aber auch nicht.
Titel: Antw:Frage zur Verwendung nach Bachelor of Laws (dual) – Standort
Beitrag von: christoph1972 am 06. Mai 2024, 12:32:02
Moin!

Regelhaft wird man auch bei Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung (LL. B) an der HSU HH nach erfolgreichem Abschluss zum Beamten ernannt.

zu 1. Nein, anders als bei anderen Geschäftsbereichen wird man nach dienstlichen Bedarf verteilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit Einplanungswünsche zu äußern.
zu 2. Man wird keiner Liegenschaft zugeteilt.  ::) Man wird auf einen Dienstposten eingewiesen und verbringt dort die ersten Dienstjahre nach Abschluss der Laufbahnausbildung.

Ergänzung zu 1. Die Ausbildung findet eher bei einem BwDLZ statt, ein Praktikum sollte jedoch bei einer Bundesoberbehörde absolviert werden.
Ergänzung zu 2. Deutlich mehr Praktika bei den Bundesoberbehörden und weniger auf Ortsebene, ggf. gar kein BwDLZ.

Die Chancen in Berlin und umzu verwendet sind gut, ggf. ist aber auch eine Verwendung in Köln/Bonn/Koblenz möglich.