"Die ,,neue" Personalentwicklungskonzeption für Beamtinnen und Beamte
10.Mai 2024
Verwendungswechsel, Mindestbewährungszeiten – diese ,,Pflichttore" im dienstlichen Werdegang einer Beamtin oder eines Beamten gehören der Vergangenheit an.
In der neuen Version der Vorschrift A 1340/16 ,,Personalentwicklung für Beamtinnen und Beamte" gilt u.a. eine deutliche Reduzierung der Verwendungswechsel im mittleren und gehobenen Dienst, der Wegfall der ministeriellen Schleife und die Einführung eines Development Center. Die Gesprächsformate zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten werden gestärkt, Anreiz statt Pflicht steht im Vordergrund.
Reduzierung der Verwendungswechsel
Für den mittleren Dienst ist von A6 bis A8 kein Verwendungswechsel mehr notwendig.
Ein Verwendungswechsel ist erst bei einer förderlichen Verwendung zur A9 zwingend.
Im gehobenen Dienst ist grundsätzlich ein Verwendungswechsel im Bereich von A9 bis A11 vorgegeben. Der nächste Verwendungswechsel erfolgt bei einer förderlichen Verwendung zur A12.
Im höheren Dienst ist ein Verwendungswechsel in den Besoldungsgruppen A13 und A 14 vorgesehen, dann erst wieder in förderlichen Dienstposten ab A15.
Development Center
Zunächst wird für die Besoldungsgruppen A10 und A14 ein Development Center eingeführt.
Ziel ist es individuelle Kompetenzen auf freiwilliger Basis einzuschätzen.
Ein weiterer Aufbau des Development Centers ist vorgesehen."
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/die-neue-personalentwicklungskonzeption-fuer-beamtinnen-und-beamte/
Na das klingt doch nach einer erfreulichen Entwicklung - mal sehen ob sie sich in der Realität auch so auswirkt.
Eine Frage hätte ich bei der Gelegenheit noch: Gibt es denn irgendwas neues bezüglich der Situation von Angestellten? Für Beamte gibt es ja diese (nun zum positiven veränderte) Personalentwicklungskonzeption - für Angestellte wiederum gibt es, meines Wissens, nachwievor keinerlei Entwicklungskonzept oder auch nur irgendeine Form von Personalstrategie, damit auch keinerlei Weiterentwicklungs- oder Aufstiegs-perspektiven (Aussage des BAPersBw). Hab aber gehört auch das Thema wollte man (irgendwann mal) angehen. Gibts dazu was?
Nein, ist nach meiner Kenntnis auch nicht vorgesehen.
Die Entwicklung macht man ja selbst, in dem man sich auf entsprechende Stellen bewirbt, je nach vorhandener Qualifikation.
Ggf. hilft dies...
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/zweiter-qualitaetszirkel-zur-personalentwicklung-fuer-tarifbeschaeftigte/Die Verfahrensregelungen für die Durchführung der Zwischenprüfung bei der verwaltungseigenen Fachprüfung I und II sind nun in dieser neu erstellten Allgemeinen Regelung zusammengefasst.
Quelle: Allgemeine Regelung C1-1344/5-9500 – Version 1 vom 20. März 2023
Alles klar, danke.
Womit halt weiterhin das (denke bekannte) Problem besteht, dass man gerade gut qualifizierten Angestellten, vergleichbar höheren Dienst, keine echte Perspektive bieten kann. Gibt ja in der gesamten BW (abgesehen von Uni oder Krankenkhaus) gerademal eine Handvoll E15, und darüber dann gar nichts mehr. Einzige Perspektive ist damit für diese Personengruppe der Wechsel in den Beamtenstatus, vielleicht ist auch das die Strategie.
Zitat von: Ralf am 24. Mai 2024, 14:01:16
Die Entwicklung macht man ja selbst, in dem man sich auf entsprechende Stellen bewirbt, je nach vorhandener Qualifikation.
Und nur so ist es richtig... man bewirbt sich. So sollte es bei den Soldaten auch implementiert werden.
@ FU:
Dieser Vorschlag "passt" in keinster Weise ins (gesetzlich) geregelte derzeitige "Konzept".
Zitat von: F_K am 24. Mai 2024, 17:32:18
@ FU:
Dieser Vorschlag "passt" in keinster Weise ins (gesetzlich) geregelte derzeitige "Konzept".
Korrekt!