Hallo Leute, ich habe mich im Dezember bei der BW im Bereich Heimatschutz für Ungediente beworben.
Eine gute Bekannte von mir tat dies zur gleichen Zeit. Bei Ihr ist Die SÜ nach 2 Wochen bereits durch gewesen.
Ich warte nun seit ca 5 Wochen. Hat da vielleicht jemand Erfahrung?
Eine SÜ in 2 Wochen? Niemals. Eine komplette SÜ 2 dauert mindestens ein Jahr.
Es ist tatächlich so. Sie hat dann auch gleich die Verpflichtung und die Termine für die beiden Ausbildungsmodule bekommen.
Ok, ich ging von der SÜ2 aus, eine "Einfache Sicherheitsüberprüfung im Rahmen der Einstellung von Soldatinnen und Soldaten (Soldateneinstellungsüberprüfung)" geht schon schneller.
Naja andere Ministerien schaffen eine Ü2 trotz komplizierten familiären Konstellationen auch innerhalb von Wochen, während der MAD schon bei einfachen Sachverhalten Jahre benötigt.
Aber gut, das hat nichts direkt mit dem Fall hier zu tun.
@TE: Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung war bei uns letztens alles von mehreren Wochen bis Monaten dabei. Verlässliche generelle Aussagen wird man dazu nicht bekommen, da teils von Bearbeiter zu Bearbeiter unterschiedlich.
Zitat von: Ralf am 21. Mai 2024, 16:40:02
Eine SÜ in 2 Wochen? Niemals. Eine komplette SÜ 2 dauert mindestens ein Jahr.
Nicht immer, meine SÜ2 lief in sieben Monaten durch. 8)
Hallo,bei mir hat's ähnlich gedauert.
Dezember 2023 gemustert / ungedient...
Vor zwei Wochen Rückmeldung bekommen SÜ ist durch und es geht nun weiter.
Einfach bisschen Geduld haben.
Gruß
Zitat von: Ralf am 21. Mai 2024, 16:40:02
Eine SÜ in 2 Wochen? Niemals. Eine komplette SÜ 2 dauert mindestens ein Jahr.
Das BAMAD schafft eine Ü3 auch in 3 Monaten... Wenn priorisiert wird und es notwendig ist.
Bitte differenzieren - eine Ü1 ist wegen der Waffenausbildung (vollständig / erfolgreich) durchzuführen - eine Ü2/ Ü3 wegen notwendiger Ermächtigung - und da ist die EINleitung der Ü ausreichend (es wird kein Ergebnis benötigt).
Daher ist es "egal" wie lange es dauert ...
Zitat von: F_K am 03. Juni 2024, 13:56:00
Bitte differenzieren - eine Ü1 ist wegen der Waffenausbildung (vollständig / erfolgreich) durchzuführen - eine Ü2/ Ü3 wegen notwendiger Ermächtigung - und da ist die EINleitung der Ü ausreichend (es wird kein Ergebnis benötigt).
Daher ist es "egal" wie lange es dauert ...
Ganz ehrlich... Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal aufhören, alles zu kommentieren.
Es gibt Verwendungen, da ist eine abgeschlossene Ü2/3 zwingende Voraussetzung (Stichwort Regierungsbescheinigung). Und ich weiss sehr genau, wovon ich rede.
Zitat von: F_K am 03. Juni 2024, 13:56:00
Bitte differenzieren - eine Ü1 ist wegen der Waffenausbildung (vollständig / erfolgreich) durchzuführen - eine Ü2/ Ü3 wegen notwendiger Ermächtigung - und da ist die EINleitung der Ü ausreichend (es wird kein Ergebnis benötigt).
Daher ist es "egal" wie lange es dauert ...
Mal abgesehen davon, dass es genug Verwendungen gibt, bei denen das nicht reicht, führt dieses "Einleiten reicht" bei den aktuellen üblichen Zeiträumen der Überprüfung das ganze Prinzip der SÜ ad absurdum. Insbesondere wenn auf Grund von bestimmten Sachverhalten Zweifel durchaus begründet wären. Beispiel bei mir: Auf Grund von Heirat familiäre Beziehungen in einen Staat der Staatenliste. Sicherheitsüberprüfung entsprechend aktualisiert. Nach 7 Jahren kam das DZE dem Abschluss der Überprüfung zuvor. Hatte den Vorteil, dass ich mir die neuerliche Aktualisierung nach 5 Jahren sparen konnte. Aber was ich in der Zeit alles hätte anstellen können, da kann man sich die ganze Thematik auch gleich sparen.
Komischerweise schaffen andere Behörden das ganze für zivile Rüstungsunternehmen sinnvoller umzusetzen. Selbe Thematik: Überprüfung wenige Wochen vor Arbeitsantritt eingereicht, Abschluss ca. 1-2 Wochen nach Arbeitsantritt. Während der Zeit Zutritt und Zugang zu sensiblen Dingen nur nachvollziehbar dokumentiert und unter Aufsicht. Geht also auch innerhalb von Wochen statt Jahren und ohne diese Krücke "Eingeleitet reicht".
@ Alpha_de:
Dann bitte ergänzen - in der Regel reicht es, wenn die SÜ eingeleitet ist.
@ Dunstig:
Je nach Umfang der Ermittlungen sind gewisse Wartezeiten unvermeidlich, insbesondere, wenn ausländische Stellen angefragt werden.
Zitat von: F_K am 03. Juni 2024, 14:22:48
@ Dunstig:
Je nach Umfang der Ermittlungen sind gewisse Wartezeiten unvermeidlich, insbesondere, wenn ausländische Stellen angefragt werden.
Ändert nichts daran, dass wir bei identischer Überprüfung auf Grund der selben gesetzlichen Rahmenbedingungen für letztendlich die selben Tätigkeiten bei der Bundeswehr bei der SÜ2 von Monaten bis hin zu Jahren sprechen (teils bis überhaupt angefangen wird zu überprüfen), während andere Behörden hierfür nur Wochen/wenige Monate bis zum Abschluss benötigen. Selbst bei 08/15 Überprüfungen ohne irgendwelche "interessanten" Konstellationen sehe ich täglich diese Diskrepanz in den Größenordnungen.
Mal ganz abgesehen von der absurden Krücke "Einleitung reicht".
Zitat von: F_K am 03. Juni 2024, 14:22:48
@ Alpha_de:
Dann bitte ergänzen - in der Regel reicht es, wenn die SÜ eingeleitet ist.
@ Dunstig:
Je nach Umfang der Ermittlungen sind gewisse Wartezeiten unvermeidlich, insbesondere, wenn ausländische Stellen angefragt werden.
So, jetzt nochmal sehr deutlich... spare dir, meine Nachrichten zu kommentieren, wenn du offensichtlich kein vollständiges Lagebild hast. Ich hatte @Ralf geschrieben und nicht dir. Deine Pauschalaussage ist falsch, die damit verbundenen zusätzlichen Probleme hat @dunstig sehr treffend dargestellt.
Meine zu pauschale Aussage habe ich korrigiert - und Du hast mich zitiert und darauf habe ich geantwortet.
Danke für die Klarstellung.
Offensichtlich scheint das BAMAD mit SÜ-Anforderungen zugeschüttet zu sein. Umso verwunderlicher ist es, dass 9 von 10 S2 bei Reservisten mit vorhandener "ziviler" SÜ sich nicht davon abbringenlassen, eine erneute SÜ anzustoßen. Die gesetzliche Grundlage ist sowohl für die Bundeswehr als auch zivile Stellen identisch. Einzige Unterschiede sind die prüfenden Behörden (BAMAD vs. BfV) und wer am Ende die Akte führt.
Btw, die Dauer der Überprüfung lässt sich auch im Zvilen nicht vorhersagen. Von zwei Tagen (!) bis ein Jahr habe ich alles schon erlebt. Es hängt vermutlich davon ab, auf welchem Stapel man landet. ;)
Zitat von: TSG am 05. Juni 2024, 15:54:29
Die gesetzliche Grundlage ist sowohl für die Bundeswehr als auch zivile Stellen identisch. Einzige Unterschiede sind die prüfenden Behörden (BAMAD vs. BfV) und wer am Ende die Akte führt.
So pauschal stimmt diese Aussage nicht.
Die Bundesländer haben eigene Landessicherheitsüberprüfungsgesetze.
Und diese sind pauschal nicht = dem SÜG (Bund).
SÜ bei zivilen Unternehmen liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Siehe dessen Ausführungen im Anhang.
Und grundsätzlich: die Beo-HSÜ wurde hauptsächlich vor dem Hintergrund des Zugangs und des Umgangs mit
Kriegswaffen eingeführt.
In zivilen Bereichen außerhalb der Bundeswehr dürfte dies nur sehr selten der Fall sein.
Also könnte bei einer zivilen SÜ dieser Aspekt keine Rolle gespielt haben.
"
Aus dem Umstand, dass in der Bundeswehr im Rahmen ihres Auftrags alle Soldatinnen und Soldaten an Kriegswaffen ausgebildet werden und auch Reservistinnen und Reservisten im Rahmen von Dienstleistungen Zugang zu Kriegswaffen und Munition der Bundeswehr haben, kann die Gefahr des Missbrauchs erwachsen, z. B. wenn nicht erkannte Extremistinnen und Extremisten ihre in der Bundeswehr erworbenen militärischen Fähigkeiten, insbesondere die Beherrschung der Kriegswaffen, nutzen, um Gewalttaten im In- und Ausland zu begehen. "Auszug aus dem Gesetzentwurf