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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: KDVler2024 am 21. Mai 2024, 22:54:04

Titel: KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: KDVler2024 am 21. Mai 2024, 22:54:04
Hallo Leute,

ich bin Ungedienter und habe meinen KDV-Antrag in diesem Jahr gestellt. In letzter Zeit habe ich das Karrierecenter besucht, um die Tauglichkeit zu prüfen, und es wurde festgestellt, dass ich nicht wehrdienstfähig bin.

Das Karrierecenter hat mir aber, auch mitgeteilt, dass es meinen KDV-Antrag trotzdem an das BaFzA weiterleiten konnte. Hier ist der ganze Text:

"Da Sie aufgrund des vorliegenden Untersuchungsergebnisses nicht wehrdienstfähig sind, erfolgt grundsätzlich keine Weiterleitung Ihres KDV Antrages an das BaFzA. Sollten Sie das dennoch wünschen, bitte ich mir dies schriftlich bis zum xx.xx.xxxx mitzuteilen"

Mir ist bekannt, dass ich aufgrund der Untauglichkeit nicht zum Wehr- und Zivildienst einberufen werde. Daher möchte ich Euch fragen, ob es akzeptabel ist, wenn ich das Karrierecenter bitte, den Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit weiterzuleiten. Wie geht es weiter, wenn das Karrierecenter in dieser Situation den KDV-Antrag an die BaFzA weiterleitet? Wird die BaFzA den Antrag akzeptieren?

Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
KDVler2024
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: Ralf am 22. Mai 2024, 04:50:02
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst also deinen Antrag trotzdem weiterleiten lassen.
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: justice005 am 22. Mai 2024, 08:36:24
Das Karrierecenter mustert doch nicht aus Lust und Laune. Wieso erfolgte überhaupt die Untersuchung? Hat man sich denn beworben? Und wenn ja, wieso?????
Ich verstehe den tieferen Sinn des ganzen nicht.
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: KDVler2024 am 22. Mai 2024, 11:20:40
Zitat von: Ralf am 22. Mai 2024, 04:50:02
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst also deinen Antrag trotzdem weiterleiten lassen.

Guten Morgen,

danke für die schnelle Antwort!  :)

Im Internet ist zu lesen, dass das Karrierecenter die Musterung durchführt und den KDV-Antrag nur an das BaFzA weiterleitet, wenn der Antragsteller tauglich ist. Ich bin mir nicht so sicher, warum das Karrierecenter gesagt hat, dass es meine Bewerbung trotzdem weiterleiten konnte, unabhängig von meiner Untauglichkeit.

Wie geht es weiter auf der Seite des BaFzA? Weisst du, ob das BaFzA den KDV-Antrag annimmt, wenn der Antragsteller ausgemustert ist?

Vielen Dank! LG
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: KDVler2024 am 22. Mai 2024, 11:29:13
Zitat von: justice005 am 22. Mai 2024, 08:36:24
Das Karrierecenter mustert doch nicht aus Lust und Laune. Wieso erfolgte überhaupt die Untersuchung? Hat man sich denn beworben? Und wenn ja, wieso?????
Ich verstehe den tieferen Sinn des ganzen nicht.

Guten Tag,

wie erklärt, bin ich der Kriegsdienstverweigerer. Um meinen KDV-Antrag fortzusetzen, muss ich die Musterung durchlaufen. Es hat sich herausgestellt, dass ich nicht wehrdiensttauglich bin.

Wie geschrieben, hat das Karrierecenter mir mitgeteilt, dass es meinen KDV-Antrag trotzdem an das BaFzA weiterleiten konnte. Hier ist der ganze Text:

"Da Sie aufgrund des vorliegenden Untersuchungsergebnisses nicht wehrdienstfähig sind, erfolgt grundsätzlich keine Weiterleitung Ihres KDV Antrages an das BaFzA. Sollten Sie das dennoch wünschen, bitte ich mir dies schriftlich bis zum xx.xx.xxxx mitzuteilen"

Kann das Karrierecenter meinen KDV-Antrag trotz meiner Untauglichkeit an das BaFzA weiterleiten?

Danke!
LG,
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 22. Mai 2024, 12:07:32
Mal eine ganz dumme Frage: Warum braucht es heute KDV? In Zeiten der Wehrpflicht klingt das ja noch plausibel, sich den Dienstverrichtungen so entziehen zu können, aber in der heutigen Zeit?
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: Steve87 am 22. Mai 2024, 12:38:39
Vermutlich im Vorgriff auf eine "wie auch immer ausgestaltete" Wehrpflicht die in Zukunft kommen könnte.
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 22. Mai 2024, 14:05:10
Ok, also nur eine prophylaktische Maßnahme. Alles andere ergäbe ja auch wenig/keinen Sinn.
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: Unproomn am 22. Mai 2024, 14:23:27
Zitat von: Steve87 am 22. Mai 2024, 12:38:39
Vermutlich im Vorgriff auf eine "wie auch immer ausgestaltete" Wehrpflicht die in Zukunft kommen könnte.

Ich glaube, falls Russland irgendwann mal das Baltikum, Tschechien und Polen überwunden hat und die T-72/Drohnen vor der Grenze stehen, wird das Thema ohnehin ganz neu aufgerollt. Als ob dann jeder, der 2005 Abi gemacht und damals keinen Bock auf Anbrüllen lassen und Kaserne hatte, heute damit fein raus wäre. Insofern spielt das glaube ich keine Rolle, was in der Vergangenheit oder heute jemand hier macht/gemacht hat. Aber wems Freude macht... :D
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: LwPersFw am 22. Mai 2024, 15:18:12
Zitat von: Unproomn am 22. Mai 2024, 14:23:27
Zitat von: Steve87 am 22. Mai 2024, 12:38:39
Vermutlich im Vorgriff auf eine "wie auch immer ausgestaltete" Wehrpflicht die in Zukunft kommen könnte.

Ich glaube, falls Russland irgendwann mal das Baltikum, Tschechien und Polen überwunden hat und die T-72/Drohnen vor der Grenze stehen, wird das Thema ohnehin ganz neu aufgerollt. Als ob dann jeder, der 2005 Abi gemacht und damals keinen Bock auf Anbrüllen lassen und Kaserne hatte, heute damit fein raus wäre. Insofern spielt das glaube ich keine Rolle, was in der Vergangenheit oder heute jemand hier macht/gemacht hat. Aber wems Freude macht... :D


Wer anerkannter KDV ist ... oden eben wird ... ist aus dem militärischen Dienst/Dienst mit der Waffe raus. Und bleibt es... solange das (Grund-) Gesetz nicht geändert wird.

"§ 1 KDVG Grundsatz

(1)
Wer aus Gewissensgründen unter Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 Satz 1
des Grundgesetzes den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, wird nach den Vorschriften dieses Gesetzes als Kriegsdienstverweigerin
oder Kriegsdienstverweigerer anerkannt.

(2)
Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des
Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes zu leisten."


und...

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html

"(2)

Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.
Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.
Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des
Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht."


Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: thelastofus am 22. Mai 2024, 15:33:17
ZitatIch glaube, falls Russland irgendwann mal das Baltikum, Tschechien und Polen überwunden hat und die T-72/Drohnen vor der Grenze stehen, wird das Thema ohnehin ganz neu aufgerollt

Die werden halt im Zivilschutz eingesetzt, auch wenn man den in den letzten Jahren auch sehr kastriert und zum Katastrophenschutz umgestrickt hat in vielen Fällen.
Wobei diejeningen die sich im Katschutz verpflichtet hatten in den Letzten Jahren der Wehrpflicht auch sehr wenig waren.

Und Zivildienst war/ist ja auch ein weites Feld (gewesen). Da war von Altenpflege bis zum Dienst in einem Waldkindergarten viel dabei. Wie man dann letzterere einsetzen will?


ZitatAlles andere ergäbe ja auch wenig/keinen Sinn.

Interessant das man dennoch gemustert wird. Das ist ja nicht gerade kostendeckend. Hätte man vermutlich auslassen können wenn man den Antrag direkt an der entsprechenden Stelle gestellt hätte, statt beim Karrierecenter (so verstehe ich es zumindest das es so war)

Wobei auch Frauen nach §12a Abs 4 für  für Lazarette usw. verpflichtet werden können. Wäre mal interessant zu wissen, ob die auch das vorbeugend verweigern könnten.

Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: F_K am 22. Mai 2024, 15:45:25
Der TE ist untauglich - damit entfällt auch jeglicher Ersatzdienst.

Entweder der Antrag wird vom KC weitergeleitet, oder er macht es selber - der Antrag wird dann am Verfahrenshindernis Untauglichkeit scheitern.
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: Unproomn am 22. Mai 2024, 16:05:17
Ihr werdet doch nicht meinen, dass für den Fall, dass die NATO zusammengebrochen ist und es an die eigene Grenze geht, dann 80% der Bevölkerung lässig einen KDV-Antrag stellen oder sich wegen Asthma wehrdienstunfähig stellen lassen und im Bunker Wasserflaschen verteilen dürfen. Ich frage mich, wie das gerade in der Ukraine gehandhabt wird.

Das ganze ist natürlich momentan völlig irrelevant und wird es hoffentlich auch immer bleiben. Daher verstehe ich aber auch das Bestreben nicht, jetzt sogar als Ungedienter unbedingt einen KDV-Antrag durchbringen zu müssen, nur, damit man völlig sicher in irgendeiner Kartei landet.
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: F_K am 22. Mai 2024, 16:07:15
... des Menschen Willen ist ihr Himmelreich ...

Dieser Mensch ist UNtauglich, kann also den Kriegsdienst nicht verweigern ...
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: Unproomn am 22. Mai 2024, 16:19:24
Zitat von: F_K am 22. Mai 2024, 16:07:15
... des Menschen Willen ist ihr Himmelreich ...

Dieser Mensch ist UNtauglich, kann also den Kriegsdienst nicht verweigern ...

Mir ist im Jahr 2024 nur die Motivation dahinter nicht ganz klar. Es gibt momentan keine aktive Wehrpflicht, zwischen 2011 und 2024 wurde niemand gemustert, der nicht eh zur Bundeswehr wollte und in den Jahren davor war das auch mehr oder weniger reine Freiwilligkeit.

Wo liegt dann der Sinn dahinter, proaktiv zum KarrC zu gehen, um sich mustern zu lassen, aber eigentlich nur, damit man dann den KDV-Antrag stellen kann und der dann in jedem Falle bei der richtigen Behörde landen soll? Scheinbar doch nur, damit man völlig sicher in einer Statistik landet und von Anfang an Ruhe hat. Und da glaube ich, würde einiges anders laufen, sollte das ganze Thema tatsächlich irgendwann "heiß" werden.
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: F_K am 22. Mai 2024, 20:14:06
Die "Sinnfrage" ist sinnlos - der TE möchte den KDV Antrag stellen - und ist offensichtlich enttäuscht, dass dies wegen Untauglichkeit nicht möglich ist.
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: LwPersFw am 23. Mai 2024, 07:07:40
Zitat von: Unproomn am 22. Mai 2024, 16:19:24
Zitat von: F_K am 22. Mai 2024, 16:07:15
... des Menschen Willen ist ihr Himmelreich ...

Dieser Mensch ist UNtauglich, kann also den Kriegsdienst nicht verweigern ...

Mir ist im Jahr 2024 nur die Motivation dahinter nicht ganz klar. Es gibt momentan keine aktive Wehrpflicht, zwischen 2011 und 2024 wurde niemand gemustert, der nicht eh zur Bundeswehr wollte und in den Jahren davor war das auch mehr oder weniger reine Freiwilligkeit.

Wo liegt dann der Sinn dahinter, proaktiv zum KarrC zu gehen, um sich mustern zu lassen, aber eigentlich nur, damit man dann den KDV-Antrag stellen kann und der dann in jedem Falle bei der richtigen Behörde landen soll? Scheinbar doch nur, damit man völlig sicher in einer Statistik landet und von Anfang an Ruhe hat. Und da glaube ich, würde einiges anders laufen, sollte das ganze Thema tatsächlich irgendwann "heiß" werden.


Sie verfolgen aber schon die aktuellen Äußerungen der verantwortlichen Politiker ?

"Der Russe kommt in ein paar Jahren..."
"Wir müssen jetzt "kriegstüchtig" werden...!"
etc, etc ...

So was macht vielen Angst ... ob berechtigt oder nicht ...


Und was hat das ggf. zur Folge... ?


Aktuelle Focus-Umfrage

"Mehr als 50% würden sich nicht an Kampfhandlungen im Kriegsfall beteiligen

Angenommen, Deutschland wird militärisch angegriffen.
Würden Sie sich aktiv an Kampfhandlungen zur Verteidigung beteiligen?


Ja, auf jeden Fall  22%

Eher ja 10%

Unentschieden 11%

Eher nein 13%

Nein, auf keinen Fall 44%

Befragungszeitraum: 11.03.2024 - 12.03.2024
Befragte: 5008
Grundgesamtheit: Deutschland
Stichprobenfehler: 2,5 %"

Quelle: Grafik: FOCUS online  Quelle: Civey & FOCUS online
https://www.focus.de/politik/deutschland/mehr-als-2800-leser-kommentare-mit-der-waffe-in-der-hand-fuer-deutschland-kaempfen-nein-und-noch-mal-nein_id_259775864.html


Und die letzten beiden Gruppen stellen dann eben KDV-Anträge ...




Das Verfahren ist hier beschrieben:

https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst

U.a. dort zu lesen:

"Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) - nicht beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - zu stellen.

Das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) bestätigt den Eingang des Antrags und leitet diesen dem Bundesamt zu, wenn die gesundheitliche Eignung festgestellt worden ist."



Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: Unproomn am 23. Mai 2024, 10:37:21
Zitat von: F_K am 22. Mai 2024, 20:14:06
Die "Sinnfrage" ist sinnlos - der TE möchte den KDV Antrag stellen - und ist offensichtlich enttäuscht, dass dies wegen Untauglichkeit nicht möglich ist.

Du hast damit juristisch natürlich vollkommen recht. Natürlich behandelt meine Antwort eher eine andere Dimension des Komplexes.

ZitatUnd die letzten beiden Gruppen stellen dann eben KDV-Anträge ...

Das ist mir schon alles klar. Mein Punkt war ja, dass aber in den momentanen Friedenszeiten eigentlich keine Wirkung hat und im ziemlich unwahrscheinlichen Falle eines Angriffs vermutlich auch keine Gültigkeit hat bzw. haben kann. Denn dann könnte man kaum den theoretisch offenbar 20%, die es versäumt haben, den auch auszufüllen, auch nicht vermitteln, warum sie an die Front müssen, nur weil sie 2005 mal den GWD gemacht oder 2022 als Ausgleich zum Job den Quereinstieg gewählt haben.

Ich meine damit, in diesem Fall würde wohl die gesamte bestehende Regelung völliger Freiwilligkeit aus tiefster Friedenszeit kassiert werden (müssen). Entweder die meisten oder niemand. Meines Wissens nach wurde in der Zeit des Kalten Krieges das ja auch deutlich restriktiver gehandhabt.   
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: dunstig am 23. Mai 2024, 12:15:43
Zitat von: Unproomn am 23. Mai 2024, 10:37:21
Das ist mir schon alles klar. Mein Punkt war ja, dass aber in den momentanen Friedenszeiten eigentlich keine Wirkung hat und im ziemlich unwahrscheinlichen Falle eines Angriffs vermutlich auch keine Gültigkeit hat bzw. haben kann.
Unabhängig davon, ob KDV bei Untauglichkeit bearbeitet wird, verstehe ich deine Logik nicht. Wenn dem Antrag auf KDV (immerhin ein im GG verankertes Recht) stattgegeben wird, warum sollte der Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung getroffen wurde, irgendeine Rolle spielen bzw. keine Gültigkeit entfalten können? Nur weil andere in Friedenszeiten evtl. ihre Rechte nicht kannten?
Titel: Antw:KDV Antrag an das BaFzA trotz Untauglichkeit
Beitrag von: F_K am 23. Mai 2024, 14:42:12
Unproomns "Logik" enthält keine Logik.

Es ist eine Rechtsfrage - die die Väter des GG natürlich bedacht haben, so 4 Jahre nach einem Weltkrieg - genauso wie die Frage, wie Deutschland wieder "in einen Krieg geht".

Der TE ist untauglich, steht also weder für Wehr- noch für Ersatzdienst zur Verfügung.